Daten
Kommune
Pulheim
Größe
43 kB
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Bergheim, 12.03.2018
Bericht gemäß Berichtspflicht nach § 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft
und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 140. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH am 01. März 2018 um 15.00 Uhr
Die wesentlichen Inhalte der Sitzung werden nachfolgend zusammengefasst:
1. Tarifanwendung bei der REVG
Der Aufsichtsrat legt fest, dass für alle Mitarbeiter/innen der REVG mbH der
Tarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) anzuwenden ist.
2. Anmietung Betriebshofgelände
Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat eine gutachterliche Gegenüberstellung möglicher Betriebshofgelände (Kerpen-Türnich und BergheimPaffendorf) vorgelegt. Der zukünftige Betriebshof der REVG wird in KerpenTürnich, Röntgenstraße 55, errichtet. Die Geschäftsführung wurde ermächtigt,
den Mietvertrag für das Betriebshofgelände abzuschließen.
Mehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (der SPDFraktion))
3. Betriebsnahe Dienstleistungen
Die für die Erbringung der Fahrleistungen erforderlichen Planungs-, Dispositions-, Vertriebs- und Informationssysteme sowie die AST-Disposition werden
als Dienstleistung von der RVK erbrachtMehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (der SPDFraktion))
140 AR 1.März 2018 Bericht zur Berichtspflicht
Seite 1 von 2
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
4. Vergabe Ausschreibung der Auftragsunternehmerleistungen
Die von der REVG nicht zu erbringende Fahrleistung (rd. 3,5 Mio. Nutz-KM
bzw. 49% der gesamten REVG-Fahrleistung) muss nach den Bestimmungen
des Vergaberechts ausgeschrieben werden. Die hierzu erforderliche gutachterliche Beratung (v.a. Losbildung und Vergabebegleitung) erfolgt durch
TÜV Rheinland InterTraffic (TRIT).
5. Vergabe Ausschreibung der Fahrzeugbeschaffung
Die Beschaffung der Fahrzeuge, die die REVG für die selbst zu erbringende
Fahrleistung (rd. 3,7 Mio. Nutz-KM bzw. 51% der gesamten REVGFahrleistung) benötigt, muss nach den Bestimmungen des Vergaberechts
ausgeschrieben werden. Die hierzu erforderliche gutachterliche Beratung (v.a.
Lastenheftentwicklung, Vergabe und Bauüberwachung) und erfolgt ebenfalls
durch TÜV Rheinland InterTraffic (TRIT).
Bergheim, den 12.03.2018
_____________________
Willi Zylajew
Vorsitzender des Aufsichtsrates
140 AR 1.März 2018 Bericht zur Berichtspflicht
Seite 2 von 2