Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Anlage - Bericht über die140. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
43 kB
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Mitteilungsvorlage (Anlage - Bericht über die140. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH) Mitteilungsvorlage (Anlage - Bericht über die140. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH)

öffnen download melden Dateigröße: 43 kB

Inhalt der Datei

REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Bergheim, 12.03.2018 Bericht gemäß Berichtspflicht nach § 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 140. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH am 01. März 2018 um 15.00 Uhr Die wesentlichen Inhalte der Sitzung werden nachfolgend zusammengefasst: 1. Tarifanwendung bei der REVG Der Aufsichtsrat legt fest, dass für alle Mitarbeiter/innen der REVG mbH der Tarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) anzuwenden ist. 2. Anmietung Betriebshofgelände Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat eine gutachterliche Gegenüberstellung möglicher Betriebshofgelände (Kerpen-Türnich und BergheimPaffendorf) vorgelegt. Der zukünftige Betriebshof der REVG wird in KerpenTürnich, Röntgenstraße 55, errichtet. Die Geschäftsführung wurde ermächtigt, den Mietvertrag für das Betriebshofgelände abzuschließen. Mehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (der SPDFraktion)) 3. Betriebsnahe Dienstleistungen Die für die Erbringung der Fahrleistungen erforderlichen Planungs-, Dispositions-, Vertriebs- und Informationssysteme sowie die AST-Disposition werden als Dienstleistung von der RVK erbrachtMehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (der SPDFraktion)) 140 AR 1.März 2018 Bericht zur Berichtspflicht Seite 1 von 2 REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH 4. Vergabe Ausschreibung der Auftragsunternehmerleistungen Die von der REVG nicht zu erbringende Fahrleistung (rd. 3,5 Mio. Nutz-KM bzw. 49% der gesamten REVG-Fahrleistung) muss nach den Bestimmungen des Vergaberechts ausgeschrieben werden. Die hierzu erforderliche gutachterliche Beratung (v.a. Losbildung und Vergabebegleitung) erfolgt durch TÜV Rheinland InterTraffic (TRIT). 5. Vergabe Ausschreibung der Fahrzeugbeschaffung Die Beschaffung der Fahrzeuge, die die REVG für die selbst zu erbringende Fahrleistung (rd. 3,7 Mio. Nutz-KM bzw. 51% der gesamten REVGFahrleistung) benötigt, muss nach den Bestimmungen des Vergaberechts ausgeschrieben werden. Die hierzu erforderliche gutachterliche Beratung (v.a. Lastenheftentwicklung, Vergabe und Bauüberwachung) und erfolgt ebenfalls durch TÜV Rheinland InterTraffic (TRIT). Bergheim, den 12.03.2018 _____________________ Willi Zylajew Vorsitzender des Aufsichtsrates 140 AR 1.März 2018 Bericht zur Berichtspflicht Seite 2 von 2