Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 138 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 94/2018 Erstellt am: 26.03.2018 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 02.05.2018 Rat X 08.05.2018 Betreff Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 94/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: 1. Jadeweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstücke 2109 und 2110 Achatweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2277 Diamantallee Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstücke 2274 und 2137 (Teilfläche) In der Anlage 1 sind die Flurstücke 2109, 2110, 2277, 2274 und 2137 (Teilfläche) schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. 2. Jadeweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2111 Achatweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2129 Diamantallee Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2138 und Flurstück 2137 (Teilfläche) In der Anlage 2 sind die Flurstücke 2111, 2129, 2138 und eine Teilfläche des Flurstückes 2137 gepunktet dargestellt. Vorlage Nr.: 94/2018 . Seite 3 / 3 Die Flurstücke 2111 und 2129 werden in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Die Teilfläche des Flurstücks 2137 (Breite 2,50 m) und das Flurstück 2138 (Breite 3,00 m) werden in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Diamantallee“ wurde bereits 2012 im Abschnitt von der „Käthe-Kollwitz-Straße“ bis „Saphirallee“ gewidmet. Der weiterführende Abschnitt bis Roßweiherfeld und die Straßen „Jadeweg“ und „Achatweg“ wurden bisher nicht gewidmet. Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlagen 1 und 2 kenntlich gemachte Teil der „Diamantallee“, des „Jadeweg“ sowie des „Achatweg“, für die die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung im Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche und städtisches Eigentum) vorliegen. Bezüglich der unter Ziffer 2 genannten Flächen entsprechen die Beschränkungen auf die Nutzungsarten „Fußweg“ und „Rad-/Fußweg“ den hierfür verbindlichen Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 73 Pulheim. Die o. g. Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der von Flurstück 2138 bis zur Bonnstraße durch die Wiesenfläche führende Fuß-/Radweg wird zu einem späteren Zeitpunkt gewidmet, wenn das Eigentum an Flurstück 2604 vom Rhein-Erft-Kreis an die Stadt Pulheim umgeschrieben sein wird.