Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
96/2018
Erstellt am:
27.03.2018
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
02.05.2018
Rat
X
08.05.2018
Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 96/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen
Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Ruckesweg
Gemarkung Stommeln
Flur 28, Flurstücke 47, 127, 128
In der Anlage sind die Flurstücke 47, 127 und 128 schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet.
Erläuterungen
Die vorgenannten Flurstücke sind im Bebauungsplan Nr. 20 Stommelerbusch als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Diese Flächen wurden in der Vergangenheit hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.
Die Straße „Ruckesweg“ wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach
§ 6 Abs. 2 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.