Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch)

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 96/2018 Erstellt am: 27.03.2018 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 02.05.2018 Rat X 08.05.2018 Betreff Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 96/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Ruckesweg Gemarkung Stommeln Flur 28, Flurstücke 47, 127, 128 In der Anlage sind die Flurstücke 47, 127 und 128 schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Erläuterungen Die vorgenannten Flurstücke sind im Bebauungsplan Nr. 20 Stommelerbusch als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Diese Flächen wurden in der Vergangenheit hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße „Ruckesweg“ wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 2 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.