Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
97/2018
Erstellt am:
27.03.2018
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
02.05.2018
Rat
X
08.05.2018
Betreff
Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 97/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der
derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Dormagener Straße
Gemarkung Stommeln,
Flur 24, Flurstücke, 81, 217, 250, 249, 248, 257, 220.
Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart
(§ 3 Absatz 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet.
Erläuterungen
Der Hauptzug der Dormagener Straße (von Hahnenstraße bis Hackenbroicher Weg) ist am 13.2.1973 als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart gewidmet worden. Der später aufgestellte Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch sieht den in der Anlage gekennzeichneten abzweigenden Stichweg vor, der als öffentliche
Verkehrsfläche festgesetzt ist, endgültig ausgebaut wurde und sich im städtischen Eigentum befindet.
Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit für den gekennzeichneten Stichweg vor.
Die o. g. Flurstücke sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs.
1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Für den auf die Hahnenstraße weiterführenden Abschnitt der Dormagener Straße (Flurstück 221) besteht gemäß dem
Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch die verbindliche Festsetzung „Fußweg“. Da sich auf dem an den Stichweg angrenzenden Flurstück 211 Pkw-Stellplätze befinden, die auf die Nutzung des Fußweges angewiesen sind, ist möglicherweise ein Bebauungsplanänderungsverfahren notwendig.
Die Widmung des Flurstücks 221 erfolgt nach Abschluss der Prüfung und eines ggf. erforderlichen Änderungsverfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch.