Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
106/2018
Erstellt am:
04.04.2018
Aktenzeichen:
III/26.2
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
nö. Sitzung
Termin
26.04.2018
Betreff
Baumaßnahmen 2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 106/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt, daß die in der der Vorlage als Anlage 1 beiliegenden Liste
mit.„x“ gekennzeichneten Projekte zurückgestellt werden
Erläuterungen
Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung das gesamte Bauvolumen für das laufende Jahr im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit den vorhandenen Personalressourcen untersucht. Hierbei wurde auf das gleiche Berechnungsverfahren zurückgegriffen, das in den Vorlagen 32/2010 (TOP I.14 der Sitzung vom 11.03.2010) und 166/2010 (TOP I.2 der Sitzung vom
06.05.2010) bereits ausführlich erläutert wurde.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass einige Maßnahmen aus Vorjahren zum Teil noch nicht abgeschlossen werden konnten und insofern neben neuen Maßnahmen in 2018 noch umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind anhand der zweiten
Spalte in Anlage 1 erkennbar, die ausweist, wann Haushaltsmittel für die jeweilige Maßnahme eingestellt wurden.
Bei den größeren Maßnahmen muss externe Hilfe durch Planungs- und Ingenieurbüros in Anspruch genommen werden.
Diese Maßnahmen sind daran zu erkennen, dass in Spalte 8 der Anlage 1 der Faktor für die Eigenleistung weniger als 1
beträgt. Dies kann in besonderen Einzelfällen abweichen, in denen die Beträge für die Bauleistung festgesetzt werden.
Diese Einzelfälle sind mit „F“ gekennzeichnet.
Einem rechnerisch umsetzbaren Bauvolumen für Einzelmaßnahmen von rd. 4,1 Mio. Euro (s. Anlage 2) steht, nach
Berücksichtigung der durch externe Büros zu erbringenden Leistungen, eine Bemessungsgrundlage von
rd. 6,1 Mio. Euro für alle Projekte gegenüber (s. Anlage 1). Selbst unter Berücksichtigung der zurückgestellten Maßnahmen reichen die Personalkapazitäten des Immobilienmanagements nicht aus. Hierbei ist berücksichtigt, dass zwei Stellen im technischen Bereich durch Kündigungen teilweise nicht besetzt sind. Es sind daher mehrere Projekte zunächst
zurückzustellen. Die hierfür vorgeschlagenen Maßnahmen sind in Spalte 3 mit „x“ gekennzeichnet Auch nach Abzug der
–nach dem Beschlussentwurf- zurückzustellenden Projekte verbleibt ein umsetzbares Bauvolumen von ca. 4,6 Mio. €.
Das Immobilienmanagement wird daher vordringlich neben der Objektverwaltung die bereits laufenden Maßnahmen
fertigstellen und Maßnahmen umsetzen, in denen Fördermittel gebunden sind (Gute Schule 2020, Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020), sowie Maßnahmen und Projekte an Schulgebäuden, Turnhallen
und Kindertagesstätten.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilen
wird. So sind insbesondere in den Schulferien div. Maßnahmen an den Schulen und Kindertagesstätten gleichzeitig
umzusetzen und pünktlich zum neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr fertigzustellen. Die Kapazitäten im Immobilienmanagement werden mit der Vorbereitung dieser Maßnahmen vollständig ausgelastet sein, so dass Verzögerungen und
Beeinträchtigungen bei anderen Maßnahmen wahrscheinlich sind. Insbesondere werden die Maßnahmen, die nicht an
Schulen und Kitas stattfinden, hinsichtlich der Planung und Umsetzung erst nach den Sommerferien begonnen werden
können.
Gegenüber den Vorjahren erfolgte eine notwendige Anpassung bei der Bewertung der Objektverwaltung.
Vorlage Nr.: 106/2018 . Seite 3 / 3
Die Budgets für die Bauunterhaltung wurden für den TGA Bereich mit 187.000,- € und für den Hochbau auf 112.500,- €
festgelegt (Ergebnis einer Auswertung der tatsächlichen Umsätze im Bauunterhalt)
Die Bruttogrundrissflächen und die damit verbunden zu betreuenden Objekte und Anlagen sind gestiegen. Ebenfalls
erwähnt werden muss, dass auch die Aufgaben durch rechtliche Änderungen und ständig steigende Prüfanforderungen
und damit gestiegenen Kosten hiermit berücksichtigt wurden und werden müssen.
Für den Stellenplan 2019 wird eine Neubewertung und Anpassung des Personalbedarfs erfolgen.
Das Projektvolumen bleibt auf einem hohen Niveau stabil und für 2019 sind weitere erhebliche Nutzerwünsche zu erwarten.