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Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 106/2018 Erstellt am: 04.04.2018 Aktenzeichen: III/26.2 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X nö. Sitzung Termin 26.04.2018 Betreff Baumaßnahmen 2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 106/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt, daß die in der der Vorlage als Anlage 1 beiliegenden Liste mit.„x“ gekennzeichneten Projekte zurückgestellt werden Erläuterungen Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung das gesamte Bauvolumen für das laufende Jahr im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit den vorhandenen Personalressourcen untersucht. Hierbei wurde auf das gleiche Berechnungsverfahren zurückgegriffen, das in den Vorlagen 32/2010 (TOP I.14 der Sitzung vom 11.03.2010) und 166/2010 (TOP I.2 der Sitzung vom 06.05.2010) bereits ausführlich erläutert wurde. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass einige Maßnahmen aus Vorjahren zum Teil noch nicht abgeschlossen werden konnten und insofern neben neuen Maßnahmen in 2018 noch umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind anhand der zweiten Spalte in Anlage 1 erkennbar, die ausweist, wann Haushaltsmittel für die jeweilige Maßnahme eingestellt wurden. Bei den größeren Maßnahmen muss externe Hilfe durch Planungs- und Ingenieurbüros in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen sind daran zu erkennen, dass in Spalte 8 der Anlage 1 der Faktor für die Eigenleistung weniger als 1 beträgt. Dies kann in besonderen Einzelfällen abweichen, in denen die Beträge für die Bauleistung festgesetzt werden. Diese Einzelfälle sind mit „F“ gekennzeichnet. Einem rechnerisch umsetzbaren Bauvolumen für Einzelmaßnahmen von rd. 4,1 Mio. Euro (s. Anlage 2) steht, nach Berücksichtigung der durch externe Büros zu erbringenden Leistungen, eine Bemessungsgrundlage von rd. 6,1 Mio. Euro für alle Projekte gegenüber (s. Anlage 1). Selbst unter Berücksichtigung der zurückgestellten Maßnahmen reichen die Personalkapazitäten des Immobilienmanagements nicht aus. Hierbei ist berücksichtigt, dass zwei Stellen im technischen Bereich durch Kündigungen teilweise nicht besetzt sind. Es sind daher mehrere Projekte zunächst zurückzustellen. Die hierfür vorgeschlagenen Maßnahmen sind in Spalte 3 mit „x“ gekennzeichnet Auch nach Abzug der –nach dem Beschlussentwurf- zurückzustellenden Projekte verbleibt ein umsetzbares Bauvolumen von ca. 4,6 Mio. €. Das Immobilienmanagement wird daher vordringlich neben der Objektverwaltung die bereits laufenden Maßnahmen fertigstellen und Maßnahmen umsetzen, in denen Fördermittel gebunden sind (Gute Schule 2020, Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020), sowie Maßnahmen und Projekte an Schulgebäuden, Turnhallen und Kindertagesstätten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilen wird. So sind insbesondere in den Schulferien div. Maßnahmen an den Schulen und Kindertagesstätten gleichzeitig umzusetzen und pünktlich zum neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr fertigzustellen. Die Kapazitäten im Immobilienmanagement werden mit der Vorbereitung dieser Maßnahmen vollständig ausgelastet sein, so dass Verzögerungen und Beeinträchtigungen bei anderen Maßnahmen wahrscheinlich sind. Insbesondere werden die Maßnahmen, die nicht an Schulen und Kitas stattfinden, hinsichtlich der Planung und Umsetzung erst nach den Sommerferien begonnen werden können. Gegenüber den Vorjahren erfolgte eine notwendige Anpassung bei der Bewertung der Objektverwaltung. Vorlage Nr.: 106/2018 . Seite 3 / 3 Die Budgets für die Bauunterhaltung wurden für den TGA Bereich mit 187.000,- € und für den Hochbau auf 112.500,- € festgelegt (Ergebnis einer Auswertung der tatsächlichen Umsätze im Bauunterhalt) Die Bruttogrundrissflächen und die damit verbunden zu betreuenden Objekte und Anlagen sind gestiegen. Ebenfalls erwähnt werden muss, dass auch die Aufgaben durch rechtliche Änderungen und ständig steigende Prüfanforderungen und damit gestiegenen Kosten hiermit berücksichtigt wurden und werden müssen. Für den Stellenplan 2019 wird eine Neubewertung und Anpassung des Personalbedarfs erfolgen. Das Projektvolumen bleibt auf einem hohen Niveau stabil und für 2019 sind weitere erhebliche Nutzerwünsche zu erwarten.