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Beschlussvorlage (Aufstellung von LED-Geschwindigkeitsanzeiger an Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
23.04.18, 13:36
Aktualisiert
23.04.18, 13:36
Beschlussvorlage (Aufstellung von LED-Geschwindigkeitsanzeiger an Kreisstraßen) Beschlussvorlage (Aufstellung von LED-Geschwindigkeitsanzeiger an Kreisstraßen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 127/2018 Erstellt am: 16.04.2018 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 02.05.2018 Betreff Aufstellung von LED-Geschwindigkeitsanzeiger an Kreisstraßen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 127/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Standortliste zwecks Aufstellung von LED-Geschwindigkeitsanzeiger an Kreisstraßen zu erstellen. Erläuterungen Die Verwaltung hat das Amt für Straßenbau- und Verkehr des Rhein-Erft-Kreis angeschrieben, verbunden mit Bitte, eine Aussage hinsichtlich der Aufstellung von LED-Geschwindigkeitsanzeiger im Bereich von Kreisstraßen zu treffen. Mit Datum vom 28.03.2018 hat der REK eine diesbezügliche E-Mail (s. Anlage) übersandt, aus der hervorgeht, dass die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeiger für jeden Standort generell einer Einzelfallbetrachtung unter den straßen- und straßenverkehrstechnischen Gesichtspunkten erforderlich werden lässt. Die seitens des Rhein-Erft-Kreis angeregte Vorgehensweise hinsichtlich der Erstellung einer Wunsch-Standort-Liste wird generell begrüßt. Aufgrund des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes und der derzeitig sehr begrenzten Personalkapazitäten kann jedoch von einer kurzfristigen Erarbeitung solch einer Liste nicht ausgegangen werden.