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Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
18.04.18, 12:23
Aktualisiert
18.04.18, 12:23
Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim
hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung) Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim
hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung) Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim
hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 125/2018 Erstellt am: 13.04.2018 Aktenzeichen: III/26.20.01 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau 5 ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung Termin X 26.04.2018 X 19.06.2018 Betreff Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 125/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) abzulehnen und das Vermarktungsverfahren an Einzelbewerber für die Grundstücke im Bereich des BP 114 Pulheim wie in der Sitzung am 25.01.2018 (Vorlagen Nr. 2/2018) beschlossen durchzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Beschwerde nach § 24 GO NRW ab und beauftragt die Verwaltung das Vermarktungsverfahren an Einzelbewerber für die Grundstücke im Bereich des BP 114 Pulheim wie vom Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau in der Sitzung am 25.01.2018 beschlossen durchzuführen. Erläuterungen Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau (LHA) hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 (Vorlage Nr. 2/2018) unter anderem die Vermarktungskriterien für die Grundstücke im Bereich des BP 114 Pulheim an die Einzelbewerber festgelegt. Auf die Vorlage Nr. 2/2018 und die Niederschrift zur Sitzung des LHA wird verwiesen. Mit Schreiben vom 26.03.2018 hat einer der Grundstücksinteressenten eine Beschwerde nach § 24 GO NRW eingereicht. Es wird beantragt die Vermarktungskriterien dahingehend zu ändern, dass bei Vorliegen mehrerer Bewerbungen für ein Grundstücke keine bevorzugte Berücksichtigung für Familien, die das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahren im eigenen Haushalt ausüben, mehr erfolgt. Der Grundstücksinteressent sieht darin eine einseitige Bevorzugung des Personenkreises „Familie mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr“. Auf das anliegende Schreiben wird verwiesen. Der Rat der Stadt Pulheim bzw. der LHA als für die Vermarktung von Grundstücken zuständiger Ausschuss darf ein Vermarktungsverfahren für Grundstücke festlegen. Dieses Verfahren muss transparent, diskriminierungsfrei und chancengleich sein. Von diesem Recht hat der LHA im Jahr 2013 Gebrauch gemacht. Seit dem Jahr 2014 werden bei Vorliegen mehrerer Bewerbungen für ein Grundstück Familien bevorzugt, die das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahren im eigenen Haushalt ausüben. Dieses Kriterium ist diskriminierungsfrei und durfte vom LHA festgelegt werden. Gleichwohl können sich durch objektiv diskriminierungsfreie Kriterien subjektiv Personen benachteiligt fühlen. Die bevorzugte Berücksichtigung von Familien, in denen das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahre ausgeübt wird, ist bisher in zwei größeren Baugebieten zur Anwendung gekommen. Im Jahr 2016 wurden 48 Grundstücke im Bereich des BP 113 Pulheim an Einzelbewerber vermarktet. Neun dieser Grundstücke -und damit 18,75 % der Grundstücke- wurden an Bewerber veräußert, die das Kriterium nicht erfüllten. Im Jahr 2017 wurden 40 Grundstücke im Bereich des BP 115 Pulheim an Einzelbewerber vermarktet. 4 dieser Grundstücke –und damit 10 %- wurden an Bewerber veräußert, die das Kriterium nicht erfüllten. Aus beiden Baugebieten zusammen liegt die Quote bei 14.77 %. Wie diese Zahlen zeigen, ist es zwar schwieriger, aber nicht unmöglich ein Grundstück von der Stadt Pulheim zu erwerben, wenn man das Kriterium nicht erfüllt. Bei Stattgabe der Beschwerde müsste das bereits laufende Vermarktungsverfahren angehalten werden. Derzeit werden die Exposés und Bewerbungsunterlagen gedruckt. Der Versand soll spätestens am 02.05.2018 erfolgen. Zeitgleich mit den Unterlagen zu den Grundstücken im Bereich des BP 114 Pulheim werden auch die Unterlagen zu den Grundstücken BP 121 Sinnersdorf und dem Grundstück BP 53 Brauweiler, 4. Änderung (ehemaliger Spielplatz Albert-EinsteinStr. / Von-Werth-Str.) versandt. Die Bewerbungszeiträume und der weitere Ablauf der einzelnen Vermarktungsverfahren sind aufeinander abgestimmt. Es werden über 2.300 Exposés versandt. Vorlage Nr.: 125/2018 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung schlägt daher vor, die Vermarktungskriterien für Einzelbewerber für die Grundstücke im BP 114 Pulheim nicht zu ändern, das Vermarktungsverfahren für Einzelbewerber für die Grundstücke im BP 114 Pulheim nicht zu stoppen und die Beschwerde nach § 24 GO NRW abzulehnen.