Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
16.04.18, 18:32
Aktualisiert
16.04.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
87/2018
Erstellt am:
21.03.2018
Aktenzeichen:
III / 26.2
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
24.04.2018
Betreff
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe
hier: Mehrkosten bei der Baumaßnahme Aufstockung der OGS, Grundschule Bachstr. 11
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
90.000,- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2018
— in den Haushalten der folgenden Jahre
90.000,- €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
M 26170501
Umbau Umkleide Feuerwehr Stommeln
M 26170400
Generalsanierung Turnhalle Horionschule
M 26170401
Anbau Rettungswache Sinnersdorf
M 26150301
Asylbewerberunterkunft II PSC-Kraftwerk
Summe
15.000,-€
20.000,-€
20.000,-€
35.000,-€
90.000,-€
Vorlage Nr.: 87/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 90.000,-€ bei dem
investiven Konto M 26150300.7831000 Aufstockung der OGS, Grundschule Bachstr. 11.
Zur Deckung sollen nicht benötigte Mittel bei Baumaßnahmen, wie folgt dargestellt, herangezogen werden:
M 26170501
M 26170400
M 26170401
M 26150301
Umbau Umkleide Feuerwehr Stommeln
Generalsanierung Turnhalle Horionschule
Anbau Rettungswache Sinnersdorf
Asylbewerberunterkunft II PSC-Kraftwerk
Summe
15.000,-€
20.000,-€
20.000,-€
35.000,-€
90.000,-€
Die erforderlichen Deckungsmittel sind teilweise noch im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen nach §22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2018 zu übertragen (vergleiche Vorlage 108/2018 in der Ratssitzung am
08.05.2018).
Erläuterungen
Während der Bauphase kam es zu erheblichen Verzögerungen der Ausführung, maßgeblich wegen Lieferschwierigkeiten der Betonfertigteile. Zudem führte die kalte und sehr regenreiche Witterung in den letzten Monaten zu Bedingungen,
in denen die anstehenden Arbeiten nicht ausgeführt werden konnten. Dies führt zu weiteren Kosten im Baubetrieb, durch
verlängerte Verwendung und Standzeiten von Notabdichtung, Gerüst und Baustelleneinrichtungen.
Nach diesen Bauzeitenverzögerungen standen einige Firmen nicht mehr zur Verfügung und die Trennung von diesen
und die folgende Ersatz-Neubeauftragung führte zu weiteren Verzögerungen. Dies führte zu Mehrkosten aus den höheren Angeboten und aus den mittlerweile entstandenen Kostensteigerungen zu Material- und Lohnkostenerhöhungen.
Zudem wurde festgestellt, dass in der Ausschreibung für die Plattenfassade und in der für das WDVS- und Malergewerk
erheblich zu geringe Massen ausgeschrieben wurden, was zwar keinen direkten Nachtrag erzeugt, in der Kostenprognose als Abrechnungssumme aber berücksichtigt und hiermit beantragt werden muss.
Die Mehrkosten stellen sich also wie folgt zusammen:
Bauzeitverzögerungen und Witterung:
Mehrkosten Baustelleneinrichtung (Gerüst, Bauzaun etc.)
Kostensteigerung in Material und Lohnkosten
Neubeauftragung nach Trennung:
Mehrkosten Dachdecker
Mehrkosten Trockenbau
Massenmehrung:
Mehrkosten Plattenfassade
Mehrkosten WDVS-Malerarbeiten
Summe
ca. 7.500,-€
ca. 7.500,-€
ca. 30.000,-€
ca. 5.000,-€
ca. 30.000,-€
ca. 10.000,-€
ca. 90.000,-€
Es wurden bereits Regressforderungen zusammengestellt und eingefordert, diese können hier aber nicht gegengerechnet werden.