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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim "Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
16.04.18, 18:32
Aktualisiert
16.04.18, 18:32
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim "Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim "Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 100/2018 Erstellt am: 29.03.2018 Aktenzeichen: III / 26.20.01 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau nö. Sitzung X Termin 26.04.2018 Betreff Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim "Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Fraktion des Bürgervereins Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 100/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Der Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim „Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim“ vom 23.11.2016 wird abgelehnt. Erläuterungen Der Bürgerverein Pulheim hat mit dem Antrag „Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim“ vom 23.11.2016 beantragt, neue Gewerbegebiete in Pulheim für innovative, wissensintensive Unternehmen im Sinne der REload-Studie des RheinErft-Kreises vorzuhalten. Laut Antrag wurde die Verwaltung beauftragt, die Gewerbeflächen entsprechend der Anforderungen des „Industrie 4.0-Zeitalters“ vorzubereiten und aktiv zu vermarkten. In der Sitzung des HFA vom 06.12.2016 wurde der Antrag an den Fachausschuss verwiesen. Aktuell verfügt die Stadt Pulheim über keine freien Gewerbegrundstücke, die für Erweiterungen von bereits ortsansässigen Unternehmen oder die Neuansiedlung von auswärtigen Unternehmen vermarktet werden können. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, nach entsprechender Planreife die Gewerbegrundstücke des in Aufstellung befindlichen BP 99 Pulheim zu vermarkten. Die Entscheidung über den Verkauf von städtischen Gewerbeflächen obliegt dem LHA. Die Stadtverwaltung wird in eine der nächsten Sitzungen des LHA die Beschlussvorlage zum Vermarktungsverfahren des BP 99 Pulheim einbringen. Darin wird die Stadtverwaltung empfehlen, als Vermarktungskriterien ökonomische Kriterien, wie die mit dem Vorhaben verbundenen Arbeitsplätze, aber auch städtebaulich-architektonische, ökologische und soziale Kriterien für die Bewertung der Grundstücksanfragen heranzuziehen. Auch die Branche der an einem Grundstückskauf interessierten Unternehmen soll mit in die Bewertung einbezogen werden. Ziel ist eine hinsichtlich der genannten Kriterien möglichst qualitativ hochwertige und nachhaltige Besiedlung des neuen Gewerbegebiets. Diese Zielsetzung scheint mit den grundsätzlichen Absichten des Antrags des Bürgerverein Pulheim übereinzustimmen. Jedoch werden seitens der Stadtverwaltung eine Vorfestlegung auf wenige, einzelne Branchen – wie im Antrag gefordert – und somit auch der Ausschluss anderer Branchen – abgesehen von u.a. Einzelhandel und großflächiger Logistik – abgelehnt. Der Wirtschaftsstandort Pulheim zeichnet sich u.a. durch einen breiten Branchenmix aus, welcher dem Standort eine gewisse Krisenresistenz zusichert. Eine Monostrukturierung, wie sie die im Antrag zitierte REload-Studie einigen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis attestiert, liegt nicht vor. Intensive Maßnahmen zur Bewältigung eines Strukturwandels, bspw. für die „Zeit nach der Braunkohle“, erscheinen somit nicht notwendig. Vielmehr sollte über das genannte Vermarktungsverfahren, welches grundsätzlich die vielversprechendsten Grundstücksanfragen bevorzugen wird, generell die vorhandene diversifizierte Wirtschaftsstruktur am Standort Pulheim gestärkt werden. Hierbei sollen ebenso die Bedarfe der ortsässigen Unternehmen mit Erweiterungsdruck berücksichtigt werden, um die Unternehmen sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze möglichst am Standort Pulheim zu halten und Abwanderungen zu verhindern. Zudem liegen der Stadtverwaltung bereits heute zahlreiche Anfragen interessanter, ansiedlungswilliger Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vor. Darüber hinaus soll im Rahmen einer aktiven Vermarktung auf das Gewerbeflächenpotential im BP 99 Pulheim aufmerksam gemacht werden. Die Standortvoraussetzungen des BP 99 Pulheim sollen u.a. auch hinsichtlich Telekommunikationsinfrastruktur und Energieversorgung modernste Standards erfüllen. Hierzu ist die Stadtverwaltung mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen in Kontakt. Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag des Bürgerverein Pulheim „Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim“ vom 23.11.2016 abzulehnen.