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Beschlussvorlage (Antrag gem. §24 GO: Suspendierung der Umzugsentscheidung der katholischen Grundschule an der Kopfbuche)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
16.04.18, 18:32
Aktualisiert
16.04.18, 18:32
Beschlussvorlage (Antrag gem. §24 GO: Suspendierung der Umzugsentscheidung der katholischen Grundschule an der Kopfbuche) Beschlussvorlage (Antrag gem. §24 GO: Suspendierung der Umzugsentscheidung der katholischen Grundschule an der Kopfbuche)

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Vorlage Nr.: 114/2018 Erstellt am: 09.04.2018 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 24.04.2018 Betreff Antrag gem. §24 GO: Suspendierung der Umzugsentscheidung der katholischen Grundschule an der Kopfbuche Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 114/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, den Antrag nach § 24 GO zur Suspendierung der Umzugsentscheidung der katholischen Grundschule an der Kopfbuche abzulehnen. Erläuterungen Im Zuge der Vorstellung der Schulentwicklungsplanung Primarstufe am 22.03.2018 im BKSF erläuterte und begründete der Antragsteller seinen Antrag ausführlich. In der Beratung zeigten sich die Fraktionen aber weitestgehend einig darüber, dass die notwendigen Umbauarbeiten am künftigen Grundschulgebäude ohne Verzögerung auf den Weg gebracht werden müssten. Dazu sei es erforderlich, die Umsetzung des bestehenden Ratsbeschlusses zu verfolgen.