Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 132/2018
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - -01.4-; -82-; -61- Datum: 06.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.05.2018
vorberatend
19.06.2018
beschließend
Antrag bzgl. flächendeckende Verlegung von Glasfaserkabeln bei der Erschließung
von Wohn- und Gewerbegebieten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Bedeutung des Versorgungsgrades von Wohnbau- und
Gewerbeflächen mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur weiterhin stark zunehmen wird.
Die Entscheidungen pro oder contra eines Standortes wird zukünftig (auch) über die Qualität und
Quantität der vorhandenen Netze getroffen.
Bei der Ausweisung von neuen Bauflächen werden die hier in der Region am Markt tätigen Netzbetreiber im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hierüber ausreichend informiert. Eine Versorgung durch die Netzbetreiber erfolgt dann über Glasfaser bis ans Haus (FTTB = Fiber to the Building) bzw. ins Haus (FFTH = Fiber to the Home). Die Neubaugebiete „Borrer Straße“ in Friesheim
und „Lange Heide“ in Bliesheim werden bereits auf diesem Wege mit Glasfaserhausanschlüssen
versorgt.
Die nun vor allen Kommunen liegende Aufgabe ist jedoch der Versorgungsausbau der Bestandsimmobilien mittels Glasfaser ans bzw. ins Haus (in der Regel sind diese über FTTC versorgt).
Mit den geltenden Förderbedingungen ist ein Netzausbau der Bestandimmobilien mit FTTH/FTTB
zumindest für unsere Stadt aufgrund der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/sec. aktuell aber nicht realisierbar. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, wie die neue Bundesregierung die Förderbedingungen hier neu definieren wird.
Ferner wird die Stadtverwaltung beim Neubau und Erhalt der bestehenden städtischen Infrastruktur nun selbst Leerrohre einbringen. Eine entsprechende Anweisung wird jetzt auf Weg gebracht.
So sollen zusätzliche Voraussetzungen und Anreize für eine weitere Versorgung mit Glasfaserhausanschlüssen für die Netzbetreiber geschaffen werden.
(Erner)
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