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Antrag (Antrag bzgl. flächendeckende Verlegung von Glasfaserkabeln bei der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. flächendeckende Verlegung von Glasfaserkabeln bei der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten) Antrag (Antrag bzgl. flächendeckende Verlegung von Glasfaserkabeln bei der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 132/2018 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - -01.4-; -82-; -61- Datum: 06.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 08.05.2018 vorberatend 19.06.2018 beschließend Antrag bzgl. flächendeckende Verlegung von Glasfaserkabeln bei der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Es besteht kein Zweifel daran, dass die Bedeutung des Versorgungsgrades von Wohnbau- und Gewerbeflächen mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur weiterhin stark zunehmen wird. Die Entscheidungen pro oder contra eines Standortes wird zukünftig (auch) über die Qualität und Quantität der vorhandenen Netze getroffen. Bei der Ausweisung von neuen Bauflächen werden die hier in der Region am Markt tätigen Netzbetreiber im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hierüber ausreichend informiert. Eine Versorgung durch die Netzbetreiber erfolgt dann über Glasfaser bis ans Haus (FTTB = Fiber to the Building) bzw. ins Haus (FFTH = Fiber to the Home). Die Neubaugebiete „Borrer Straße“ in Friesheim und „Lange Heide“ in Bliesheim werden bereits auf diesem Wege mit Glasfaserhausanschlüssen versorgt. Die nun vor allen Kommunen liegende Aufgabe ist jedoch der Versorgungsausbau der Bestandsimmobilien mittels Glasfaser ans bzw. ins Haus (in der Regel sind diese über FTTC versorgt). Mit den geltenden Förderbedingungen ist ein Netzausbau der Bestandimmobilien mit FTTH/FTTB zumindest für unsere Stadt aufgrund der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/sec. aktuell aber nicht realisierbar. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, wie die neue Bundesregierung die Förderbedingungen hier neu definieren wird. Ferner wird die Stadtverwaltung beim Neubau und Erhalt der bestehenden städtischen Infrastruktur nun selbst Leerrohre einbringen. Eine entsprechende Anweisung wird jetzt auf Weg gebracht. So sollen zusätzliche Voraussetzungen und Anreize für eine weitere Versorgung mit Glasfaserhausanschlüssen für die Netzbetreiber geschaffen werden. (Erner) -2-