Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan 55C
Am Giezenbach, Erftstadt-Köttingen
Begründung zum Vorentwurf
Stand: 28.3.2018
Seite: 1
Inhaltsverzeichnis
1.
Planungsanlass und Planungsziele .......................................................................................... 3
2.
Lage und Umgebung ............................................................................................................... 3
3.
Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................ 4
4.
Flächennutzungsplan ............................................................................................................... 5
5.
Rechtskräftiger Bebauungsplan 55B ........................................................................................ 6
5.1 Geltungsbereich .................................................................................................................... 6
5.2 Bestand / Derzeitige Nutzung ................................................................................................ 6
5.3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................. 7
5.4 Immissionen .......................................................................................................................... 7
6.
Planungskonzepte / - alternativen ............................................................................................ 8
6.1. Erläuterung des Planungskonzeptes Variante A ................................................................. 10
6.2. Art und Maß der baulichen Nutzung Variante A .................................................................. 10
6.3. Erläuterung des Planungskonzeptes Variante B ................................................................. 10
6.4. Art und Maß der baulichen Nutzung Variante B .................................................................. 11
6.5. Bauabschnitte..................................................................................................................... 11
6.6. Immissionsschutz ............................................................................................................... 11
7.
Beschlussfassung .................................................................................................................. 12
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1.
Planungsanlass und Planungsziele
Die Tiefbaufirma Canönde betreibt auf dem Grundstück Am Giezenbach ein
Tiefbauunternehmen mit regelmäßigem LKW- und Baumaschinenverkehr. Auf
den östlichen Nachbargrundstücken befindet sich neben ehemaligen und
teilweise nicht mehr betriebenen Gewerbebetrieben je das Wohnhaus der
(ehemaligen) Firmeninhaber. Die Wohnhäuser waren ursprünglich als
Betriebsleiterwohnung genehmigt. Die Betriebe sind allerdings nicht mehr
tätig. Aktuell werden sie, ebenso wie die westlich angrenzenden Grundstücke,
zu Wohnzwecken genutzt.
Aus Platzgründen wird die Firma Canönde kurzfristig ihren Betrieb in den
WirtschaftsPark Erftstadt verlagern, wodurch das Firmengrundstück für eine
Umnutzung zur Verfügung steht.
Aufgrund der nördlich und westlich angrenzenden Wohnbauflächen ist eine
Nutzung als Wohngebiet städtebaulich sinnvoll. Zudem besteht bei der Stadt
Erftstadt erheblicher Bedarf an Wohnungen. Mit dem Bebauungsplan 55C soll
nunmehr die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung
geschaffen werden.
2.
Lage und Umgebung
Das Gebiet liegt an der Straße Am Giezenbach im Stadtteil Köttingen der
Stadt Erftstadt. Es wird südlich und östlich begrenzt durch die Straße Am
Giezenbach, westlich und nördlich durch die angrenzende dreigeschossige
Wohnbebauung der Hubert-Rüttger-Straße.
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3.
Rechtliche Grundlagen
BauGB
Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geänderten Fassung.
BauNVO
Es gilt die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBl. I S.
3786)" in der zuletzt geänderten Fassung.
PlanzV
Es ist die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung) vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057) anzuwenden.
BauO NRW
Es gilt die Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 622) in der zuletzt
geänderten Fassung.
LNatSchG
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 13. April 2016 (MBl. NRW. S. 244)
in der zuletzt geänderten Fassung.
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom
vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) in der zuletzt geänderten
Fassung.
FNP
Der Flächennutzungsplan (FNP 1999) wird im Zuge der Berichtigung
angepasst.
LImschG
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen
Umwelteinwirkungen
(Landes-Immissionsschutzgesetz)
(SGV. NRW.)
mit Stand vom 16.12.2017 in der zuletzt geänderten Fassung.
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4.
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 ist der Bereich als
Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Da die Planung im Allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB) liegt und eine Nutzung der Fläche als Wohngebiet
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aufgrund der im Norden und Westen angrenzenden Wohnbebauung
städtebaulich sinnvoll ist, wird von der jetzigen Darstellung abgewichen und
der FNP im Zuge der Berichtigung angepasst.
5.
Rechtskräftiger Bebauungsplan 55B
5.1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 55B umfasst
mehrere Flurstücke. Es handelt sich um den Flur 6 und die Flurstücks- Nrn.
239, 240, 241, 275, 279, 278, 280, 373, 387, 386, 435, 436, 437, 514, 515,
517, 518 und 519. Die Grundstücke haben mehrere Eigentümer, wobei die
Flurstücks-Nrn. 275, 279, 373, 435, 436, 437, 514, 515, 517, 518 und 519
einem Eigentümer gehören.
5.2 Bestand / Derzeitige Nutzung
Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 55B vom
6.4.2009 im nördlichen sowie westlichen Bereich als Mischgebiet (MI) und im
Süden als Gewerbegebiet (GE1) ausgewiesen. Die Flurstücks-Nrn. 275, 279,
373, 435, 436, 437, 514, 515, 517, 518 und 519 werden aktuell durch ein
Tiefbauunternehmen (Canönde Tiefbau GmbH) genutzt.
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Die übrigen Flurstücke wurden zu früherer Zeit durch zwei Betriebe
gewerblich genutzt, allerdings sind die Betriebe nicht mehr aktiv.
Lediglich die ehemaligen Betriebsleiterwohnungen werden noch von den
ehemaligen Firmeninhabern bewohnt.
Im Bereich des Mischgebiets ist die nördliche Fläche mit einem
zweigeschossigen Bürogebäude mit angrenzender offener Lagerhalle bebaut.
Die westlichen Mischgebietsflächen unterliegen der Wohnnutzung.
Auf der südlichen Fläche im GE befindet sich derzeit in einem zweigeschossigen Baukörper eine Mischnutzung aus Lagerhallen, Werkstätten
und Büro.
Entlang der westlichen Grenze sind offene Stellplätze angeordnet. Das
Grundstück ist mit einer ca. 2,00 m hohen Zaunanlage eingefriedet. Die
Topografie des Geländes ist eben.
5.3 Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet liegt im Bereich des Gewerbegebiets Köttingen. Dies ist
geprägt von unterschiedlichen Gewerbebetrieben mit teilweise betrieblichen
Verwaltungen und einem ausgeprägten LKW-Verkehr. Nach Norden und
Westen schließt ein allgemeines Wohngebiet (WA) an.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 55B der Stadt Erftstadt ist mit dem
Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes 55C identisch. Die
Gebäudehöhe ist teilweise begrenzt. Im MI ist eine offene Bebauung, eine
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 festgesetzt. Eine Geschossflächenzahl ist
nicht festgesetzt. Im Teil des GE1 ist eine offene Bebauung, eine
Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 1,6 festgesetzt.
Die Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse beschränkt.
Die überbaubare Fläche wird durch eine zur Straße Am Giezenbach südlich
und östlich straßenparallel geführte Baugrenze begrenzt.
5.4 Immissionen
Auf das Plangebiet wirken vom Straßenverkehr und den südlich liegenden
Gewerbebetrieben Schallimmissionen ein, die die zulässigen Grenzwerte
entlang der Straße Am Giezenbach überschreiten.
Die Planung wird durch einen Fachingenieur für Immissionsschutz begleitet.
Es wird sichergestellt, dass die zulässigen Grenzwerte für ein Allgemeines
Wohngebiet durch bauliche Maßnahmen („architektonische Selbsthilfe“,
Schallschutzwand) eingehalten werden.
Das städtebauliche Konzept ist so ausgerichtet, dass keine unmittelbaren
Einschränkungen der gewerblichen Nutzungen für die südlich von der Straße
Am Giezenbach angesiedelten Gewerbebetriebe entstehen.
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6.
Planungskonzepte / - alternativen
Konzept Variante A – Riegel, zwei Geschosse
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Konzept Variante B – grüner Innenbereich, Punkthäuser und Riegel, drei Geschosse
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6.1. Erläuterung des Planungskonzeptes Variante A
Der
städtebauliche
Entwurf
(Variante
A)
berücksichtigt
die
Immissionssituation, indem die vordere Baukörperreihe mit seitlichen
Anbauten versehen wird, die eine Hofsituation entstehen lassen. Hiermit wird
der Schall aus dem Innenbereich abgeschirmt. Es sollen Grundrisslösungen
mit „durchgesteckten“ Wohnungen entstehen. Zur Straße sind passive
bauliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Wohnungen im
Staffelgeschoss der vorderen Gebäudezeile orientieren sich zum rückwärtigen
(ruhigen) Grundstücksteil.
Entlang der Straße Am Giezenbach wird eine ca. 2,50 m hohe
Schallschutzwand
mit
integrierten
Tiefgaragenzufahrten
und
Fahrradstellplätzen angeordnet, so dass im Erdgeschoss immissionsrechtlich
eine Wohnnutzung nach Süden möglich wird.
Die zweite und dritte Zeile der geplanten Wohnbebauung sind von den
Schallimmissionen nicht betroffen.
Die im westlichen Bereich des Plangebiets gelegenen Flächen bleiben vom
Bebauungskonzept unberührt. Durch die Umwandlung des Gebiets in ein
allgemeines Wohngebiet (WA) und somit Sicherung der jetzigen Nutzung, tritt
eine Verbesserung für die Eigentümer ein.
6.2. Art und Maß der baulichen Nutzung Variante A
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet (WA)
Festsetzung einer zweigeschossigen Bebauung
Festsetzung einer GRZ von 0,4
Festsetzung einer GFZ von 1,0
6.3. Erläuterung des Planungskonzeptes Variante B
Der städtebauliche Entwurf (Variante B) geht von einer Dreigeschoßigkeit der
Gebäude aus. Dies erlaubt im Innenbereich eine großzügige private
Grünfläche mit Kinderspielplatz. Die Immissionssituation entspricht der
Variante A, wobei die Dreigeschossigkeit Vorteile für die hinteren Gebäude
bringt, da die Abschirmung zur Straße höher ausfällt. Es sollen
Grundrisslösungen mit „durchgesteckten“ Wohnungen entstehen. Zur Straße
sind passive bauliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Wohnungen
im Staffelgeschoss der vorderen Gebäudezeile orientieren sich zum
rückwärtigen (ruhigen) Grundstücksteil.
Entlang der Straße Am Giezenbach wird eine ca. 2,50 m hohe
Schallschutzwand
mit
integrierten
Tiefgaragenzufahrten
und
Fahrradstellplätzen angeordnet, so dass im Erdgeschoss immissionsrechtlich
eine Wohnnutzung nach Süden möglich wird. Die Schallschutzwand wird
angeböscht und teilweise begrünt.
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Die zweite und dritte Reihe der geplanten Wohnbebauung sind von den
Schallimmissionen nicht betroffen.
Die im westlichen Bereich des Plangebiets gelegenen Flächen bleiben vom
Bebauungskonzept unberührt. Durch die Umwandlung des Gebiets in ein
allgemeines Wohngebiet (WA) und somit Sicherung der jetzigen Nutzung, tritt
eine Verbesserung für die Eigentümer ein.
6.4. Art und Maß der baulichen Nutzung Variante B
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet (WA)
Festsetzung einer zweigeschossigen Bebauung
Festsetzung einer GRZ von 0,4
Festsetzung einer GFZ von 1,0
6.5. Bauabschnitte
Das Bebauungskonzept trägt der Eigentumssituation Rechnung, indem es auf
drei Bauabschnitte abstellt, die die zugrunde liegenden Eigentumsverhältnisse
sowie erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben berücksichtigen.
Insgesamt entstehen, je nach Planungsvariante, ca. 76 bis 87 Wohneinheiten
unterschiedlicher Größe, wovon der Großteil (ca. 45 WE) auf den 1.
Bauabschnitt entfällt.
1. Bauabschnitt
2. Bauabschnitt
3. Bauabschnitt
6.6. Immissionsschutz
Das Verfahren wird durch einen Sachverständigen für Immissionsschutz
begleitet. Es haben bereits Voruntersuchungen stattgefunden, die bei der
Entwicklung des Bebauungskonzeptes berücksichtigt wurden. Das
Bebauungskonzept wird mit dem Sachverständigen abschließend noch
abgestimmt.
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7.
…
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Beschlussfassung