Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 162/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.03.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die von der Verwaltung vorgelegten Planungsvarianten A und B werden zur Kenntnis genommen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Planungsvarianten die frühzeitige Beteiligung
(Öffentliche Versammlung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat hat am 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55C, E.- Köttingen, Am Giezenbach beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
(Abstimmung: Fachbehörden und Eigentümer) zu klären und ein entsprechendes städtebauliches
Konzept zu erarbeiten (siehe auch V91/2016).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat am 30.01.2018 die Verwaltung
beauftragt, eine Alternativplanung zum in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Konzept (Variante A) vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen wurde nunmehr vom beauftragten
Planungsbüro (Boris Enning, Architekt und Stadtplaner aus Köln) eine Planungsalternative (Variante B) erarbeitet, die, ausgehend von dreigeschossigen Baukörpern, eine großzügige private Grünund Spielfläche im Innenbereich erlaubt. Diese und die Planungsvariante A berücksichtigen die
erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, indem der Gewerbe- und Verkehrslärm einerseits von einer vorderen Baukörperreihe mit seitlichen Anbauten und andererseits von einer
Schallschutzwand entlang der Straße Am Giezenbach abschirmt wird. Zudem sind Grundrisslösungen mit „durchgesteckten Wohnungen“ sowie passive bauliche Schallschutzmaßnahmen zur
Straße vorgesehen. Durch die vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen entstehen
keine unmittelbaren Einschränkungen der gewerblichen Nutzungen südlich der Straße Am Giezenbach.
Die Planungsvarianten sind so konzipiert, dass sie in drei Bauabschnitten umsetzbar sind,
wodurch die aktuellen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden. Die Anzahl der möglichen
Wohneinheiten und die Verteilung ist den beigefügten Planentwürfen zu entnehmen.
Anlagen
Städtebauliches Konzept Variante A
Städtebauliches Konzept Variante B
Vorentwurfsbegründung
In Vertretung
(Hallstein)
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