Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

öffnen download melden Dateigröße: 114 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 162/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.03.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach Beschluss über die frühzeitige Beteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Die von der Verwaltung vorgelegten Planungsvarianten A und B werden zur Kenntnis genommen. II. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Planungsvarianten die frühzeitige Beteiligung (Öffentliche Versammlung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Begründung: Der Rat hat am 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55C, E.- Köttingen, Am Giezenbach beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Abstimmung: Fachbehörden und Eigentümer) zu klären und ein entsprechendes städtebauliches Konzept zu erarbeiten (siehe auch V91/2016). Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat am 30.01.2018 die Verwaltung beauftragt, eine Alternativplanung zum in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Konzept (Variante A) vorzulegen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen wurde nunmehr vom beauftragten Planungsbüro (Boris Enning, Architekt und Stadtplaner aus Köln) eine Planungsalternative (Variante B) erarbeitet, die, ausgehend von dreigeschossigen Baukörpern, eine großzügige private Grünund Spielfläche im Innenbereich erlaubt. Diese und die Planungsvariante A berücksichtigen die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, indem der Gewerbe- und Verkehrslärm einerseits von einer vorderen Baukörperreihe mit seitlichen Anbauten und andererseits von einer Schallschutzwand entlang der Straße Am Giezenbach abschirmt wird. Zudem sind Grundrisslösungen mit „durchgesteckten Wohnungen“ sowie passive bauliche Schallschutzmaßnahmen zur Straße vorgesehen. Durch die vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen entstehen keine unmittelbaren Einschränkungen der gewerblichen Nutzungen südlich der Straße Am Giezenbach. Die Planungsvarianten sind so konzipiert, dass sie in drei Bauabschnitten umsetzbar sind, wodurch die aktuellen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt werden. Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten und die Verteilung ist den beigefügten Planentwürfen zu entnehmen. Anlagen    Städtebauliches Konzept Variante A Städtebauliches Konzept Variante B Vorentwurfsbegründung In Vertretung (Hallstein) -2-