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Antrag (Antrag zur Beschlussfassung über die Vorlage 270/2017 2. Ergänzung Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis, Tischvorlage zur Sitzung am 30.01.2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Antrag (Antrag zur Beschlussfassung über die Vorlage 270/2017 2. Ergänzung Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis, Tischvorlage zur Sitzung am 30.01.2018) Antrag (Antrag zur Beschlussfassung über die Vorlage 270/2017 2. Ergänzung Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis, Tischvorlage zur Sitzung am 30.01.2018)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 154/2018 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 21.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne und FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Antrag zur Beschlussfassung über die Vorlage 270/2017 2. Ergänzung Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis, Tischvorlage zur Sitzung am 30.01.2018 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Im Zuge der Diskussion über eine Erweiterung der May-Werke – auch außerhalb der Beratungen zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept - ist stets von allen Seiten betont worden, dass die dafür notwendigen Flächen nur dann entwickelt werden können, wenn eine weitere und zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Köttingen durch den gewerblichen Verkehr ausgeschlossen ist. Daher ist es jetzt notwendig, im weiteren Verfahren ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen, welches mögliche und tragfähige Lösungen aufzeigen soll. Zu 2. & 3.: Welche Instrumentarien im weiteren Verlauf des Verfahrens genau zum Einsatz kommen werden, kann zu diesem frühen Zeitpunkt leider noch nicht beantwortet werden. Dies gilt es nun gemeinsam abzustimmen. Hinsichtlich der Einflussnahme bei der Grundstücksvergabe ergeben sich aktuell aber drei mögliche Szenarien: 1. Die Stadt Erftstadt erwirbt die Flächen des Barbarahofes, welche auf dem Stadtgebiet liegen und ist im Anschluss für die Vergabe der Grundstücke an mögliche Investoren selbstbzw. eigenverantwortlich. Damit hat der Rat der Stadt Erftstadt im Rahmen seiner Planungshoheit die volle Einflussnahme und Kontrolle. Kriterien zur Flächenvergabe können alleine durch den Rat bzw. die Ratsgremien definiert und dann bei Anfragen konkret angewendet werden. 2. Sollten sich die Flächen des Barbarahofes auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt weiterhin im Besitz der RWE verbleiben, so ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt seitens RWE die Aussage getroffen worden, keine Grundstücke ohne die Zustimmung des Rates der Stadt Erftstadt an potentielle Investoren zu veräußern. Eine Flächenvergabe wird demnach nur im gemeinsamen Einverständnis erfolgen. Eine verbindliche Regelung für die Vergabe von Grundstücken kann in Form eines städtebaulichen Vertrages zwischen der RWE und der Stadt Erftstadt getroffen werden. 3. Auf Basis der Vorgaben der Landesplanung sollen neue GIB-Flächen nur dann zur Ausweisung kommen, wenn diese interkommunal entwickelt werden. Für den Barbarahof wird dieser interkommunale Ansatz über die Städte Hürth, Brühl, Wesseling und Erftstadt gewährleistet. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes ist daher am sinnvollsten. Im Vorfeld der Gründung müssen die Kriterien für die Vergabe von Grundstücken zusammen festgelegt werden. Anhand dieser kann die Zweckverbandsversammlung, in der die jeweiligen Vertreter der vier Städte dann sitzen, die Grundstücksvergabe diskutieren und abschließend entscheiden. Im Rahmen einer Feierstunde am 19. April des Jahres ist das Gewerbeflächenentwicklungskonzept von den Bürgermeistern sowie der Wirtschaftsförderung des Rhein-Erft-Kreises (WFG) gemeinsam dem Vertreter der Bezirksregierung Köln im Feierabendhaus in Hürth übergeben worden. Damit sind die Arbeit und der Fortgang des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes nicht abgeschlossen. Über die weitere Vorgehensweise und Umsetzung werde ich die Ratsgremien regelmäßig ausführlich informieren. (Erner) -2-