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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung von Flächen im Wirtschaftspark hinsichtlich der Generierung von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuern und Festlegung von Zielvereinbarungen für die Vermarktung von Arealen der Erweiterungsfläche)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung von Flächen im Wirtschaftspark hinsichtlich der Generierung von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuern und Festlegung von Zielvereinbarungen für die Vermarktung von Arealen der Erweiterungsfläche) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung von Flächen im Wirtschaftspark hinsichtlich der Generierung von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuern und Festlegung von Zielvereinbarungen für die Vermarktung von Arealen der Erweiterungsfläche) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung von Flächen im Wirtschaftspark hinsichtlich der Generierung von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuern und Festlegung von Zielvereinbarungen für die Vermarktung von Arealen der Erweiterungsfläche)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 155/2018 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 18.04.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Darstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung von Flächen im Wirtschaftspark hinsichtlich der Generierung von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuern und Festlegung von Zielvereinbarungen für die Vermarktung von Arealen der Erweiterungsfläche Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Aufstellung des ersten Flächennutzungsplanes nach Gründung der Stadt Erftstadt wurde nicht das Ziel verfolgt, Erftstadt als Wirtschaftsstandort zu positionieren. Vielmehr wurden lediglich kleinere Gewerbegebiete an den Ortsrändern ausgewiesen, um ortsansässigen Betrieben, die an ihren bestehenden Standorten entweder keine Erweiterungsmöglichkeiten hatten oder die mit der angrenzenden Wohnbebauung nicht verträglich waren, einen neuen Standort anbieten zu können. Erst nach langjährigen Diskussionen in den städtischen Gremien hat sich mit der Entwicklung des Wirtschaftsparks Erftstadt diese Auffassung gewandelt. Erftstadt soll sich nicht als Wohn-, sondern auch als Wirtschaftsstandort darstellen und sich auch um die Ansiedlung von Unternehmen von außerhalb von Erftstadt bemühen. Die Strategie für die Entwicklung von Erftstadt als Wirtschaftsstandort und für die Positionierung des Wirtschaftsparks wurde in den städtischen Gremien, unter Beteiligung externer Berater, intensiv diskutiert. Folgende Ziele wurden für die Ansiedlung von Unternehmen im WirtschaftsPark festgelegt: - Schaffung von neuen, attraktiven Arbeitsplätzen - Erhöhung des Gewerbesteueraufkommens - Schaffung eines Angebotes von Dienstleistungen und Warenangeboten für die Versorgung der Bevölkerung in Erftstadt - Bereitstellung von Ersatz- bzw. Erweiterungsstandorten für ortsansässige Betriebe im Rahmen der Bestandspflege - Verträglichkeit der neu anzusiedelnden Betriebe mit den bereits im Wirtschaftspark ansässigen Unternehmen Die o.a. Strategie wurde im vergangenen Jahrzehnt sehr erfolgreich betrieben. Es konnte eine große Zahl von Betrieben angesiedelt werden, die zahlreiche Arbeitsplätze in Erftstadt geschaffen haben. Ich verweise dazu auf meine Ausführungen zur Anfrage 152/2018. Auch das Gewerbesteueraufkommen hat sich seither sehr positiv entwickelt. Allein ein im Wirtschaftspark angesiedeltes Unternehmen zahlt pro Jahr mehr Gewerbesteuer, als der Stadt jährlich an Kosten für die Entwicklung des Wirtschaftsparks entstanden sind. In der Anlage beigefügt habe ich eine Aufstellung über die Entwicklung der Gewerbesteuer in Erftstadt und in einigen benachbarten Städten in den vergangenen Jahren. In Erftstadt ist das Gewerbesteueraufkommen, bereinigt um die Anhebung der Hebesätze, deutlich stärker gestiegen als in den anderen Städten. Die o.a. wenigen Daten zeigen, dass die bisher verfolgte Strategie in der Wirtschaftsförderung sehr erfolgreich war und fortgesetzt werden sollte. Die Daten über die in den vergangenen Jahren vermarkteten Flächen haben keinerlei Aussagekraft für mögliche Entwicklungen und Vermarktungsziele in den kommenden Jahren. Die knappen Ressourcen wurden vorrangig genutzt, den Wirtschaftsstandort Erftstadt weiter zu entwickeln. Sofern seitens der städtischen Gremien die Erfassung zusätzlicher Daten gewünscht wird, sollte dazu eine entsprechende Software (= CRM / Customer Relation Management) beschafft werden, bei der im Rahmen eines Workflows die bearbeiteten Daten in einer Datenbank hinterlegt werden, ohne dass zusätzliche Erfassungsarbeiten erforderlich sind. Die Entwicklung neuer Flächen, das zeigen die o.a. Daten eindeutig, ist notwendig und richtig. Dies gilt insbesondere für die Fläche Barbarahof, deren Aufnahme in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen hat. Die Standortqualitäten der Stadt Erftstadt sind gut, allerdings auch nicht besonders. Die Nähe zu einem Autobahnanschluss ist bei dem in der Bundesrepublik Deutschland bestgehenden Netz nahezu an jedem Gewerbestandort gegeben. Mit einem Hebesatz von 550 Punkten nimmt Erftstadt einen Spitzenplatz in NRW ein und ist für Unternehmen mit einem hohen Gewerbesteueraufkommen jedoch nicht sonderlich attraktiv. Erftstadt liegt im zweiten Ring um Köln. Unternehmen, die die Nähe zum Standort Köln benötigen, weichen daher eher auf Standorte im ersten Ring um Köln aus. Weiterhin macht es diese Lage den Unternehmen schwer, die benötigten Arbeitskräfte zu gewinnen. Hinsichtlich des Einzelhandels hat sich Erftstadt mit den Beschlüssen zum Einzelhandelskonzept eindeutig positioniert. In den Gewerbegebieten, und somit z.B. auch im WirtschaftsPark, ist nicht zentrenrelevanter Einzelhandel zulässig. Dies soll auch bei neuen Entwicklungen so festgesetzt werden. Die Nachfrage entsprechender Unternehmen nach Gewerbeflächen ist allerdings gering. In der Regel müssen Anfragen von Unternehmen abgewiesen werden, die zentrenrelevante Produkte vertreiben und die weder nach den Festlegungen im Einzelhandelskonzept noch nach den Vorgaben der Landesplanung in Gewerbegebieten angesiedelt werden dürfen. -2- Bei der Festlegung der Grundstückspreise muss darauf geachtet werden, dass der Standort für ansiedlungswillige Unternehmen attraktiv bleibt. Daher müssen sich die Preise auch an den Angeboten in benachbarten Standorten orientieren. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei der Entwicklung von Gewerbegebieten die Bodenwertsteigerung von Acker- zu Gewerbeland nur relativ gering ausfällt. In den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zum Erwerb der Grundstücke für den Wirtschaftspark konnten Preise vereinbart werden, die der Stadt, bezogen auf die heutigen Konditionen, eine kostenneutrale Entwicklung des Standortes ermöglicht haben. Die Stadt hat mit der Entwicklung der Grundstücke weder in großem Umfang Gewinne erzielt noch Verluste zu tragen gehabt. Das Ziel, die Grundstücke zu höheren Preisen zu vermarkten, wird daher zu höheren Ankaufspreisen für die Grundstücke führen, die finanzielle Situation der Stadt aber keinesfalls verbessern. Für die Vermarktung der ersten Flächen im Wirtschaftspark wurden Zielvereinbarungen und eine Vermarktungsstrategie entwickelt. In dieser ersten Vermarktungsphase wurde ein externes Unternehmen beauftragt. Leider konnte das Unternehmen im Rahmen seiner Vermarktungsstrategie nicht ein einziges Unternehmen im WirtschaftsPark erfolgreich ansiedeln. Die wesentlichen Kontakte zu den Unternehmen sind auch damals grundsätzlich über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Wirtschaftsförderung geknüpft worden. Die erfolgreiche Strategie zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Erftstadt sollte aus heutiger Sicht keinesfalls aufgegeben werden. Im Zuge der nun anstehenden personellen Neuaufstellung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung kann und sollte diese positive Vermarktungsstrategie wohl aber weiterentwickelt bzw. verfeinert werden. Unternehmen und/oder spezielle Branchen können mit verschiedenen Marketingmaßnahmen gezielt angesprochen werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase und Vorbereitungen zu den jeweiligen Grundstücksvergaben werden von den standortinteressierten Firmen – im übrigen auch von verlagerungswilligen, ortsansässigen Unternehmen - Unternehmens- und Projektprofile abgefragt. Die Informationen aus diesen fließen in der Regel in die Vergabevorlagen mit ein. Zudem werden auch schriftliche Finanzierungszusagen seitens der Wirtschaftsförderung eingefordert. Nach wie vor birgt die Festlegung von Zielvereinbarungen die Gefahr eines erheblichen Aufwandes. Dies beginnt bereits mit der Diskussion um deren Erstellung und Definition. Sollten Ziele nicht erreicht werden, muss im Anschluss umfangreich begründet werden, warum diese nicht eingehalten werden konnten. Kriterien für die Auswahl der Unternehmen, die in Erftstadt angesiedelt werden, sollten keinesfalls zu eng gefasst werden. So ist der gemachte Vorschlag mit der Recherche nach Jahresabschlüssen (inkl. Bilanzsumme und Ertrag) sicherlich gut, wie aber verhalten wir uns bei Existenzgründern oder Firmen, welche sich noch in der Startphase befinden? In diesem Zusammenhang muss also eine gewisse Flexibilität gegeben sein, um auf Anfragen angemessen reagieren zu können. Bei der Entwicklung des Wirtschaftsparks ist die Stadt zu Beginn über das Ziel hinaus geschossen und hat die Ansiedlung eines attraktiven Unternehmens mit über 200 Arbeitsplätzen verhindert. Ein solcher Fehler sollte und darf sich vor dem Hintergrund des stetig weiter wachsenden Standortwettbewerbes nicht wiederholen. (Erner) -3-