Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 155/2018
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 18.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Darstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung von Flächen im Wirtschaftspark hinsichtlich der Generierung von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuern und Festlegung von Zielvereinbarungen für die Vermarktung von Arealen der Erweiterungsfläche
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Aufstellung des ersten Flächennutzungsplanes nach Gründung der Stadt Erftstadt wurde
nicht das Ziel verfolgt, Erftstadt als Wirtschaftsstandort zu positionieren. Vielmehr wurden lediglich
kleinere Gewerbegebiete an den Ortsrändern ausgewiesen, um ortsansässigen Betrieben, die an
ihren bestehenden Standorten entweder keine Erweiterungsmöglichkeiten hatten oder die mit der
angrenzenden Wohnbebauung nicht verträglich waren, einen neuen Standort anbieten zu können.
Erst nach langjährigen Diskussionen in den städtischen Gremien hat sich mit der Entwicklung des
Wirtschaftsparks Erftstadt diese Auffassung gewandelt. Erftstadt soll sich nicht als Wohn-, sondern
auch als Wirtschaftsstandort darstellen und sich auch um die Ansiedlung von Unternehmen von
außerhalb von Erftstadt bemühen.
Die Strategie für die Entwicklung von Erftstadt als Wirtschaftsstandort und für die Positionierung
des Wirtschaftsparks wurde in den städtischen Gremien, unter Beteiligung externer Berater, intensiv diskutiert. Folgende Ziele wurden für die Ansiedlung von Unternehmen im WirtschaftsPark festgelegt:
- Schaffung von neuen, attraktiven Arbeitsplätzen
- Erhöhung des Gewerbesteueraufkommens
- Schaffung eines Angebotes von Dienstleistungen und Warenangeboten für die Versorgung der
Bevölkerung in Erftstadt
- Bereitstellung von Ersatz- bzw. Erweiterungsstandorten für ortsansässige Betriebe im Rahmen
der Bestandspflege
- Verträglichkeit der neu anzusiedelnden Betriebe mit den bereits im Wirtschaftspark ansässigen
Unternehmen
Die o.a. Strategie wurde im vergangenen Jahrzehnt sehr erfolgreich betrieben. Es konnte eine
große Zahl von Betrieben angesiedelt werden, die zahlreiche Arbeitsplätze in Erftstadt geschaffen
haben. Ich verweise dazu auf meine Ausführungen zur Anfrage 152/2018. Auch das Gewerbesteueraufkommen hat sich seither sehr positiv entwickelt. Allein ein im Wirtschaftspark angesiedeltes Unternehmen zahlt pro Jahr mehr Gewerbesteuer, als der Stadt jährlich an Kosten für die Entwicklung des Wirtschaftsparks entstanden sind. In der Anlage beigefügt habe ich eine Aufstellung
über die Entwicklung der Gewerbesteuer in Erftstadt und in einigen benachbarten Städten in den
vergangenen Jahren. In Erftstadt ist das Gewerbesteueraufkommen, bereinigt um die Anhebung
der Hebesätze, deutlich stärker gestiegen als in den anderen Städten.
Die o.a. wenigen Daten zeigen, dass die bisher verfolgte Strategie in der Wirtschaftsförderung sehr
erfolgreich war und fortgesetzt werden sollte.
Die Daten über die in den vergangenen Jahren vermarkteten Flächen haben keinerlei Aussagekraft für mögliche Entwicklungen und Vermarktungsziele in den kommenden Jahren. Die knappen
Ressourcen wurden vorrangig genutzt, den Wirtschaftsstandort Erftstadt weiter zu entwickeln. Sofern seitens der städtischen Gremien die Erfassung zusätzlicher Daten gewünscht wird, sollte dazu
eine entsprechende Software (= CRM / Customer Relation Management) beschafft werden, bei
der im Rahmen eines Workflows die bearbeiteten Daten in einer Datenbank hinterlegt werden,
ohne dass zusätzliche Erfassungsarbeiten erforderlich sind.
Die Entwicklung neuer Flächen, das zeigen die o.a. Daten eindeutig, ist notwendig und richtig.
Dies gilt insbesondere für die Fläche Barbarahof, deren Aufnahme in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen hat. Die Standortqualitäten der Stadt Erftstadt sind gut, allerdings auch nicht besonders. Die Nähe zu einem Autobahnanschluss ist bei dem in der Bundesrepublik Deutschland bestgehenden Netz nahezu an jedem Gewerbestandort gegeben. Mit einem Hebesatz von 550 Punkten nimmt Erftstadt einen Spitzenplatz in NRW ein und ist für Unternehmen mit einem hohen Gewerbesteueraufkommen jedoch
nicht sonderlich attraktiv. Erftstadt liegt im zweiten Ring um Köln. Unternehmen, die die Nähe zum
Standort Köln benötigen, weichen daher eher auf Standorte im ersten Ring um Köln aus. Weiterhin
macht es diese Lage den Unternehmen schwer, die benötigten Arbeitskräfte zu gewinnen.
Hinsichtlich des Einzelhandels hat sich Erftstadt mit den Beschlüssen zum Einzelhandelskonzept
eindeutig positioniert. In den Gewerbegebieten, und somit z.B. auch im WirtschaftsPark, ist nicht
zentrenrelevanter Einzelhandel zulässig. Dies soll auch bei neuen Entwicklungen so festgesetzt
werden. Die Nachfrage entsprechender Unternehmen nach Gewerbeflächen ist allerdings gering.
In der Regel müssen Anfragen von Unternehmen abgewiesen werden, die zentrenrelevante Produkte vertreiben und die weder nach den Festlegungen im Einzelhandelskonzept noch nach den
Vorgaben der Landesplanung in Gewerbegebieten angesiedelt werden dürfen.
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Bei der Festlegung der Grundstückspreise muss darauf geachtet werden, dass der Standort für
ansiedlungswillige Unternehmen attraktiv bleibt. Daher müssen sich die Preise auch an den Angeboten in benachbarten Standorten orientieren. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei der Entwicklung von Gewerbegebieten die Bodenwertsteigerung von Acker- zu Gewerbeland nur relativ
gering ausfällt. In den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zum Erwerb der Grundstücke für den Wirtschaftspark konnten Preise vereinbart werden, die der Stadt, bezogen auf die
heutigen Konditionen, eine kostenneutrale Entwicklung des Standortes ermöglicht haben. Die
Stadt hat mit der Entwicklung der Grundstücke weder in großem Umfang Gewinne erzielt noch
Verluste zu tragen gehabt. Das Ziel, die Grundstücke zu höheren Preisen zu vermarkten, wird daher zu höheren Ankaufspreisen für die Grundstücke führen, die finanzielle Situation der Stadt aber
keinesfalls verbessern.
Für die Vermarktung der ersten Flächen im Wirtschaftspark wurden Zielvereinbarungen und eine
Vermarktungsstrategie entwickelt. In dieser ersten Vermarktungsphase wurde ein externes Unternehmen beauftragt. Leider konnte das Unternehmen im Rahmen seiner Vermarktungsstrategie
nicht ein einziges Unternehmen im WirtschaftsPark erfolgreich ansiedeln. Die wesentlichen Kontakte zu den Unternehmen sind auch damals grundsätzlich über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Wirtschaftsförderung geknüpft worden.
Die erfolgreiche Strategie zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Erftstadt sollte aus heutiger
Sicht keinesfalls aufgegeben werden. Im Zuge der nun anstehenden personellen Neuaufstellung
der Stabsstelle Wirtschaftsförderung kann und sollte diese positive Vermarktungsstrategie wohl
aber weiterentwickelt bzw. verfeinert werden. Unternehmen und/oder spezielle Branchen können
mit verschiedenen Marketingmaßnahmen gezielt angesprochen werden.
Im Rahmen der Bewerbungsphase und Vorbereitungen zu den jeweiligen Grundstücksvergaben
werden von den standortinteressierten Firmen – im übrigen auch von verlagerungswilligen, ortsansässigen Unternehmen - Unternehmens- und Projektprofile abgefragt. Die Informationen aus diesen fließen in der Regel in die Vergabevorlagen mit ein. Zudem werden auch schriftliche Finanzierungszusagen seitens der Wirtschaftsförderung eingefordert.
Nach wie vor birgt die Festlegung von Zielvereinbarungen die Gefahr eines erheblichen Aufwandes. Dies beginnt bereits mit der Diskussion um deren Erstellung und Definition. Sollten Ziele nicht
erreicht werden, muss im Anschluss umfangreich begründet werden, warum diese nicht eingehalten werden konnten. Kriterien für die Auswahl der Unternehmen, die in Erftstadt angesiedelt werden, sollten keinesfalls zu eng gefasst werden. So ist der gemachte Vorschlag mit der Recherche
nach Jahresabschlüssen (inkl. Bilanzsumme und Ertrag) sicherlich gut, wie aber verhalten wir uns
bei Existenzgründern oder Firmen, welche sich noch in der Startphase befinden? In diesem Zusammenhang muss also eine gewisse Flexibilität gegeben sein, um auf Anfragen angemessen
reagieren zu können.
Bei der Entwicklung des Wirtschaftsparks ist die Stadt zu Beginn über das Ziel hinaus geschossen
und hat die Ansiedlung eines attraktiven Unternehmens mit über 200 Arbeitsplätzen verhindert. Ein
solcher Fehler sollte und darf sich vor dem Hintergrund des stetig weiter wachsenden Standortwettbewerbes nicht wiederholen.
(Erner)
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