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Beschlussvorlage (02. Vorentwurfsbegründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
849 kB
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01

Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Scopingtermin vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1 „Jahnshof“, 1. Änderung und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Pflegezentrum / Hotel) Stand 23.03.2018 Lage des Plangebietes vorhabenbezogener Bebauungsplan 159.1 - 1. Änderung (Quelle: tim - online) Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung 1 Stand: 23.03.2018 Anlass und zeitlicher Verlauf der Planung Der Bebauungsplan Nr. 159.1 „Jahnshof“ ist seit dem 03.04.2012 rechtskräftig. Mit diesem Bebauungsplan sollte die städtebauliche Entwicklung eines Pflegezentrums ermöglicht werden. Die geplante Realisierung des Pflegezentrums ist bis heute nicht erfolgt, obwohl der Bedarf an Pflegeeinrichtungen weiterhin vorhanden ist. In Gesprächen mit Interessenten stellte sich heraus, dass mit den Festsetzungen, die im Bebauungsplan 159.1 getroffen wurden, die Realisierung mit einer nachhaltigen Entwicklung eines Pflegezentrums nicht möglich ist. Die Gründe, die bisher gegen eine Entwicklung dieses Gebietes sprachen, sollen mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes korrigiert werden. Parallel hierzu ist es notwendig, den gültigen Flächennutzungsplan im Nordwestlichen Bereich des Plangebietes von der Darstellung des Dorfgebietes in Sonderbauflächen zu ändern und die Nutzung zu konkretisieren. Im Frühjahr 2015 übernahm die P.G.W. Grundbesitz GmbH die Realisierung des Projektes. Sie ist zwischenzeitlich Eigentümerin sämtlicher zu überplanender Grundstücke. Die P.G.W. Grundbesitz GmbH beauftragte die Architektur- und Planungsgesellschaft Krause Bohne Architects Planners International mit der Erarbeitung eines neuen städtebaulichen Konzeptes. Diese Konzeption wurde mit der Bezirksregierung Köln und der Stadtverwaltung der Stadt Erftstadt abgestimmt. Anschließend wurde diesem Konzept vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.03.2016 vorberatend zugestimmt. Der Rat schloss sich dieser Zustimmung am 27.04.2016 mit 31 Ja - Stimmen bei 17 Gegenstimmen und keiner Enthaltung an. Seit dem ersten Quartal 2017 beteiligt sich, für den Bereich B2, die Deutsche Senioren Residenzen GmbH (DSR) mit dem Architekturbüro staack management architektur an den Hochbauplanungen. Hierbei wurde der zuvor genannte Bereich umgeplant. Durch diese nicht unwesentliche Umplanung musste der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung erneut über den Entwurf abstimmen. Der Beschluss zur Weiterführung des Projektes wurde mit entsprechenden Auflagen, insbesondere die Verringerung der Baumasse im Bereich B 2, gefasst. Auf Grundlage des Abstimmungsergebnisses mit der Bezirksregierung Köln und der Stadt Erftstadt wurde die städtebauliche Planung entsprechend angepasst. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des städtebaulichen Konzeptes mit der Hochbauplanung soll in einem ersten Schritt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB inklusive eines Scopingtermines im Zeitraum April / Mai 2018 durchgeführt werden. Im Zeitraum Mai / Juni 2018 ist beabsichtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 durchzuführen. Entsprechend der Äußerungen in den Rückläufen aus der frühzeitigen Beteiligung sollen anschließend in Zusammenarbeit mit der städtischen Verwaltung der Stadt Erftstadt die Offenlageunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes 159. 1 erarbeitet werden. Die erarbeiteten Unterlagen sollen anschließend entsprechend je nach erforderlichen Arbeitsaufwand, der aus den Rückläufen der frühzeitigen Beteiligung resultiert, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung voraussichtlich im Herbst zur Beratung des Offenlagebeschlusses vorgestellt werden. KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 2 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung 2 Stand: 23.03.2018 Lage und Größe des Plangebietes bzw. des Änderungsgebietes, vorhandene Nutzung Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage Konradsheim. Nördlich grenzt die renommierte Golfanlage Konradsheim an. Ein zentraler Ort dieser Golfanlage ist die Burg Konradsheim. Im Westen und Süden entlang der Frenzenstraße schließt die Bebauung der Ortslage Konradsheim an. Diese Bebauung ist überwiegend von Wohnbebauung geprägt, in die landwirtschaftliche und gewerbliche Bebauung ohne städtebauliche Steuerung integriert wurde. Im Osten wird das Plangebiet des Bebauungsplanes durch den Rotbach begrenzt (Siehe Abbildung 1). Der Flächennutzungsplan erstreckt sich im Osten bis zum Mühlengraben (Siehe Abbildung 2) Im Plangebiet des Bebungsplanes liegen die Flächen der Flurstücke 51 tlw., 130, 136, 159 und 187 der Flur 40, die Flurstücke 692 und 711 der Flur 49 sowie das Flurstück 13 tlw. der Flur 49. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Lechenich. Der Bebauungsplan umfasst eine Gesamtgröße von ca. 7,10 ha. Im Bereich der 17. Flächennutzungsplanänderung liegen die Fläche des Flurstückes 130 der Flur 40 sowie die Flächen der Flurstücke 692 und 711 der Flur 49. Die Fläche der 17. Flächennutzungsplanänderung hat eine Gesamtgröße von ca. 1,03 ha. Die zwischen dem Lechenicher Mühlengraben und dem Rotbach gelegenen Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Wirtschaftsgebäude des Jahnshofes stehen seit Jahren leer, das Wohngebäude an der Kreuzung der K 44 und L 162 seit 2016 / 2017. Abbildung 1: Räumlicher Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 159.1 KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 3 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 23.03.2018 Abbildung 2: Räumlicher Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung 3 Regionalplan Der Bereich des Plangebiets ist im rechtskräftigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln mit der zweckgebundenen Nutzung Pflegezentrum ohne Flächenausweisung dargestellt. Die geplante Sondergebietsnutzung entspricht damit weitestgehend den Zielen des Regionalplans. Eine Änderung des Regionalplanes ist nicht erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde wird in die Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan eingebunden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt eine Entsprechende Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz. 4 Flächennutzungsplan (FNP) Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt stellt für den Bereich Ecke Frenzenstraße, Am Golfplatz Gemischte Bauflächen dar. Mit der 7. Flächennutzungsplanänderung wurden Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Pflegezentrum für den übrigen Bereich der bebaubaren Flächen des Änderungsgebietes dargestellt. Der Bebauungsplan kann somit nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden. Mit Änderung der gemischten Bauflächen in Sonderbauflächen und einer neuen Differenzierung der Zweckbestimmungen dieser Sonderbauflächen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. 5 Ziel der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und die Bebauung einer Pflegeeinrichtung, einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen mit Service, einer Hotelanlage, sowie für Wohnungen und kleine Geschäfte KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 4 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 23.03.2018 (z.B. Apotheke, Frisör, Kosmetik, Enotheka) geschaffen werden. Das Plangebiet soll als Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO festgesetzt werden.  Für den südwestlichen Bereich des Plangebietes soll Wohnen festgesetzt werden. Eine allgemeine Wohnnutzung wird, abgesehen vom zuvor angesprochenen südwestlichen Teilbereich (A) und den pflegebezogenen Wohnungen in den Teilbereichen SO 2 (betreutes Wohnen) und SO 3 (Pflegeeinrichtung), ausgeschlossen. Die Grundflächenzahl für die geplanten Wohn - und Pflegeeinrichtungen liegt bei ca. 0,4. Das vorhandene Speichergebäude soll erhalten bleiben. Es hat eine Traufhöhe von ca. 8,00 m und eine Firsthöhe von ca. 16,00 m. Die geplanten Gebäude sollen in ihrer Höhenentwicklung sowohl Bezug auf den großformatigen Baukörper des Speichergebäudes als auch zu der teilweise kleinteiligen Bebauung im Umfeld des Plangebietes, insbesondere an der Frenzenstraße, nehmen. Daher ist eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen, die an markanten Bereichen um ein drittes Geschoss ergänzt wird. Zusätzlich werden die Gebäude durch ein Staffelgeschoss ergänzt. Somit haben die geplanten zweigeschossigen Gebäude eine Höhe von ca. 7,00 m (mit Staffelgeschoss ca. 10,50 m) und die dreigeschossigen Gebäudeteile eine Höhe von ca. 10,50 m (mit Staffelgeschoss ca. 14,00 m). Das Hotel benötigt durch ein erhöhtes Erdgeschoss im 2-geschossigen Teil: 8,00 (mit Staffelgeschoss 11,50m), drei geschossige Gebäudeteile eine Höhe von 11,50 (mit Staffelgeschoss ca. 15,00 m) 6 Städtebauliches Konzept und Grunddaten Das städtebauliche Konzept sieht vor, dass sich die bebaubaren Flächen des Plangebietes in vier Teilbereiche gliedern:  Wohnhof „Alter Speicher“ (in der städtebaulichen Konzeption Bereich A)  SO 1 Hotel (in der städtebaulichen Konzeption Bereich C)  SO 2 Wohnen mit Service (in der städtebaulichen Konzeption Bereich B1)  SO 3 Pflegeeinrichtung (in der städtebaulichen Konzeption Bereich B2) Diese Teilbereiche werden um einen attraktiven Dorfplatz gruppiert, der nicht nur die Teilbereiche miteinander verbindet, sondern sich auch als öffentlicher Begegnungsort für die Konradsheimer Bürger anbietet. Der Lechenicher Mühlengraben, der das Plangebiet durchfließt, soll so gestaltet werden, dass er im Dorfplatz integriert wird. Westlich des Mühlengrabens sollen das Hotel und ein Wohnbereich geschaffen werden. Das Hotel wird an der Ecke Frenzenstraße / Am Golfplatz geplant. Es soll eine neue attraktive Eingangssituation für die Ortslage Konradsheim bilden und gleichzeitig eine gestalterische Ergänzung zu der vorhandenen Burganlage auf der Golfanlage Konradsheim. Der südlich des Hotels liegende Wohnbereich umfasst den „Alten Speicher“ und die an der Frenzenstraße liegende Bebauung. Hier sollen Wohnungen für alle Altersbereiche errichtet werden. Bei Bedarf können Teile des Wohnbereiches von der Pflegeeinrichtung versorgt werden. Östlich des Lechenicher Mühlengrabens wird das Pflegezentrum mit dem neuen Dorfplatz realisiert. Der Dorfplatz dient als verkehrsfreier Aufenthaltsbereich für die umliegenden Bewohner (sei es die Bewohner der Pflegeeinrichtung, des betreuten Wohnens und der Wohnanlage aber auch die Gäste des Hotels). Die gastronomischen Angebote liegen an diesem Platz und erstrecken sich in Sommermonaten mit ihrer Möblierung in den Außenbereich. Geschäfte, die den täglichen Lebensbedarf decken liegen in Gebäudeteilen entlang der Frenzenstraße und der Strasse „Am Golfplatz“. KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 5 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 23.03.2018 Hierbei handelt es sich um ein Sanitätshaus, eine Apotheke, einen Kiosk / Shop, einen Frisörsalon, eine Enotheka, ein Kosmetikgeschäft mit Fußpflege. Die Gesamtanlage soll so konzipiert werden, dass die einzelnen Teilbereiche durch Synergieeffekte voneinander profitieren. Die Grünflächen, die östlich der geplanten Bebauung liegen, sollen entsprechend den bisherigen Zielen bis zum Rotbach als Parkanlage hergestellt werden. Für die baulichen Anlagen sind folgende Geschossaufteilungen vorgesehen, die an markanten Punkten durch Überhöhungen betont werden sollen:  Bereich A (Wohnhof): II Vollgeschosse + Staffelgeschoss Mittelbetonung III Geschosse  Bereich B1 (SO 2 ): II Vollgeschosse + Staffelgeschoss Eckbetonungen: III Geschosse  Bereich B2 (SO 3): II Vollgeschosse + Staffelgeschoss Mittelbetonung: III Geschosse  Bereich C (SO 1): II Vollgeschosse + Staffelgeschoss Eckbetonung (Frenzenstr. - Kreisstr.): III Vollgeschosse Eckbetonung (Kreisstr. - Zufahrt Hotel): III Vollgeschosse + Staffelgeschoss Die Geschosse werden im weiteren Bebauungsplanverfahren durch Baugrenzen mit entsprechenden Höhenfestsetzungen gesichert. In diesem Zusammenhang werden folgende Bruttogeschossflächen in den Obergeschossen realisiert:  Bereich A (Wohnhof): maximal ca. 2.700 m² (Neubau) + ca. 2.300 m² (Altbau „Alter Speicher“)  Bereich B1 (SO 2 ): maximal ca. 7.200 m²  Bereich B2 (SO 3): maximal ca. 10.000 m²  Bereich C (SO1): maximal ca. 9.000 m² (Neubau) + ca. 1.550 m² (Altbau „Alter Speicher“) Die neuen Gebäude sollen mit begrünten Flachdächern realisiert werden, um zum Einen das sanierte Speichergebäude städtebaulich hervorzuheben und zum Anderen, um eine harmonischen architektonischen Übergang der ungeordneten Dachlandschaft des Straßendorfes Konradsheim zur Burg Konradsheim zu erreichen. Zudem wird durch die Möglichkeit, die Dachflächen der Gebäude mit Gründächern herzustellen, ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Durch den zusätzlichen Aufbau eines extensiven Gründaches verringert sich der Energie- und Wärmebedarf eines Gebäudes. Der Aufheizung der Dachflächen wird in den Sommermonaten entgegengewirkt. In der Heizperiode bildet ein extensives Gründach eine zusätzliche Dämmschicht. Der schnelle Abfluss des Niederschlagswassers wird durch die Speicherfähigkeit der Substratschicht gemindert, wodurch sich eine höhere Rückhaltungsrate des Niederschlagswassers ergibt. Des Weiteren kann KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 6 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 23.03.2018 durch die staubbindenden und kaltluftbildenden Eigenschaften der extensiven Dachbegrünung das Mikroklima positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig bietet die Dachbegrünung Flora und Fauna einen weiteren Lebensraum innerhalb der Bauflächen. 7 Erschließung Die Haupterschließung der Bereiche B 1, C und der Gemeinschaftstiefgarage (für B1, B2 und C) erfolgt von Norden über die K 44. Hierfür wird der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Kreisverkehr realisiert. Die Haupterschließung des Bereiches A erfolgt über die L 162 (Frenzenstraße). Darüber hinaus ist für die zuvor genannten Bereiche eine fußläufige Bedarfserschließung mit Anschluss an die L 162 (Frenzenstraße) geplant. Dieser fußläufige Bedarfsanschluss nimmt die historische Wegeverbindung vom Eingangsbereich der Hofanlage durch das „Alte Speichergebäude“ über die Brücke des Lechenicher Mühlengrabens auf und soll als fußläufige Verbindung zwischen Frenzenstraße und neuem Dorfplatz genutzt werden. Die Haupterschließung des Bereiches B 2 erfolgt im südlichen Grenzbereich des Plangebietes, von Westen über die L 162 (Frenzenstraße). Hierdurch entstehen nach ersten Schätzungen über den Tag verteilt im Bereich des Pflegezentrums zur Erschließung ca. 200 Einund Ausfahrten. Weitergehend soll die Tiefgarage (ca. 48 Stpl) des geplanten Wohnens (Bereich A, ca. 100 Ein- und Ausfahrten) sowie die Ver- und Entsorgung des geplanten Hotels an die Frenzenstraße (ca. 10 Ein- und Ausfahrten / Ver- und Entsorgungsfahrten) angeschlossen werden. Im weiteren Verfahren muss geprüft werden, ob hier gegebenenfalls zur Umsetzung der Erschließung bauliche Veränderungen im Einfahrtsbereich zur Frenzenstraße vorgenommen werden müssen. Des Weiteren dient diese südliche Erschließung auch als zweiter Rettungsweg für den Bereich B1 sowie für die Ostseiten der Bereiche A und C und als Zu / Abfahrt für den Feuerwehr und Rettungswagen. Nach der Überquerung des Lechenicher Mühlengrabens mündet die Erschließung in einem Rondell, dessen weitere Erschließung sich wie folgt aufteilt:  In Richtung Norden führt ein Fußweg durch eine neu gestaltete Parkanlage in Richtung des geplanten Dorfplatzes. Vom Dorfplatz aus soll in Richtung Osten die Gartenanlage erschlossen werden. Die Erschließung des Hotels soll über den Lechenicher Mühlengraben erfolgen.  In Richtung Osten wird das Gebäude des Planbereiches B 2 über den Haupteingang erschlossen  In Richtung Süden werden die Nebeneingänge sowie ca. 40 Stellplätze des Gebäudes B 2 erschlossen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 159.1 setzt im Bereich der Erschließungsstraße eine bisher nicht realisierte Fahrradstraße fest, die hinter dem Lechenicher Mühlengraben nach Norden verschwenkt und die östlich liegenden Weideflächen erschließt. Der neue städtebauliche Entwurf verlagert den Weg nach Norden und führt ihn über den Dorfplatz, um ausgeglichenere Grundstücksgrößen zu erreichen. Eine Festsetzung der Erschließungsflächen als „Fahrradstraße“ ist auf Grund des vermuteten geringen Verkehrsaufkommens im Bereich des Seniorenzentrums nicht notwendig. KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 7 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 23.03.2018 Dies wird genau wie die eventuellen zusätzlichen Auswirkungen der Verkehrsbelastung auf die Umgebung im weiteren Verfahren im Rahmen eines Verkehrsgutachtens geprüft. Der ruhende Verkehr wird weitestgehend in den Tiefgaragen in den Untergeschossen der Gebäude stattfinden. 8 Nutzungs- und Betreiberkonzept Die vier Bereiche der neuen „Jahnshöfe“ gliedern sich in     Wohnhof „Alten Speicher“ (A)  maximal 40 Wohneinheiten im “Alten Speicher”  Stadthäuser entlang der Frenzenstraße  Geschäfte des täglichen Bedarfs an der Frenzenstraße (z.B. Apotheke, Frisör, Enotheka)  eigene zentrale Tiefgarage mit Zufahrt von der Frenzenstraße. SO 1 Hotel (C)  maximal 120 Doppelzimmer und Suiten  großzügiges Restaurant  Spa und Wellnessbereich  Räume für Konferenzen, Tagungen usw. SO 2 Betreutes Wohnen mit Service (B1)  maximal 40 Wohneinheiten mit Lobby, Lounge, Clubräumen, Café und Physiotherapie  Tiefgarage für die Wohnungen, sowie für Bereich C (Hotel) und teilweise für den Bereich B 2, mit Zufahrt von Norden SO 3 Pflegeeinrichtung, Betreutes Wohnen und Infrastrukturbereich (z.B. integrierte Arztpraxen) (B2)  maximal 80 stationäre Seniorenpflege - Betten  maximal 40 betreute Wohnungen  Flächen für Arztpraxen Pflege- und Wohneinrichtungen Die Wohnform „Jahnshöfe“ stellt die Fortentwicklung des Betreuten Wohnens und dabei auch eine Modifikation des Typus Wohn- oder Seniorenstift dar und bezieht durch die zentrale Lage gleichzeitig das umgebende Wohnquartier – insbesondere das Wohnquartier „Alten Speicher“ – in die Versorgungsstruktur des Hauses mit ein. Auch die heute diskutierten Wohnformen Mehrgenerationenwohnhaus und Wohn- und Hausgemeinschaft finden sich in diesem Konzept in deutlichen Anklängen wieder. Dieses KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 8 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 23.03.2018 Wohnmodell soll die Angebotslücke zwischen dem klassischen Betreuten Wohnen und dem komfortablen, hotelartigen Bereich der Seniorenresidenzen und Wohnstifte schließen. Die Konzeptbezeichnung lautet „Servicewohnen“. Diese Gebäudeteile gruppieren sich um einen so genannten „Dorfplatz“, der Dreh- und Angelpunkt von Alltagsaktivitäten sein wird. Angebote an Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, wie einen kleinen SB - Markt, Kiosk, Friseur, Bistro, Café, aber auch Apotheke und Sanitätshaus sind im räumlichen Umfeld unerlässlich für ein Leben in Normalität. Geplantes Hotel Im Nordosten des Plangebietes ist auf einer Fläche von ca. 7.500 m² ein 4 - Sterne Hotel mit 120 Zimmern geplant. Das Plangebiet liegt mitten in einem der wirtschaftlich stärksten Ballungszentren Europas. Der Betreiber plant daher eine Ausrichtung auf Veranstaltungen, Seminare und Events nach internationalem Standard mit mindestens vier Seminarräumen. Die Standortparameter versprechen sehr günstige Voraussetzungen für die geplante Nutzung. Auf der nahegelegenen Burg Konradsheim finden regelmäßig Veranstaltungen und Hochzeiten statt. Zwischen Burg und Hotel können daher sinnvolle Synergieeffekte entstehen. Darüber hinaus will sich das Hotel als „Golfhotel“ auf dem Markt positionieren und als Übernachtungsmöglichkeit für die Besucher des angrenzenden Golfplatzes fungieren. Durch die Alleinstellungsmerkmale „Golfhotel“ und „Eventlocation“ entsteht ein Nachfrage - Mix, der für eine ganzjährig gute Auslastung sorgt. Ergänzt wird das Angebot durch einen Wellnessbereich und gehobene Gastronomieeinheiten, sowie um Tagungs-Konferenzräume im Erdgeschoss. Untereinander entstehende Synergieeffekte mit der Burg Konradsheim: Vorträge und Veranstaltungen, die in Ergänzung ihrer Räumlichkeiten auch in der benachbarten Burg stattfinden, sind in den „Jahnshöfen“ bildungsorientiert konzipiert. Diese Bildungsangebote, die „Kompetenzen für ein eigen- und mitverantwortliches Leben vermitteln, sind zentrale Beiträge zur Selbstsorge und Mitverantwortung.“ Der 24 Stunden und an allen Wochentagen besetzte Empfang ist Anlauf- und Vermittelstelle, Sicherheitsdienst, Schreib- und Recherchebüro und auch geübt im nachbarschaftlichen Gespräch, das auch den Charakter einer Seelsorgebetreuung annehmen kann. Im Gegensatz zu einer reinen Bezugspflege wird in dem Konzept der „Jahnshöfe“ das enge Zusammenspiel von Housekeeping und Pflege vollzogen. Die Kooperation mit dem Pflegeteam überlässt den examinierten Pflegefachkräften die grundsätzliche Aufgabe einer Funktionspflege neben weiterer sozialtherapeutischer Betreuung. Eine weitere Grundlage für ein Leben in Normalität ist die Anbindung des Hauses an die Wohnumgebung, an das Quartier. Die Bewohner können im täglichen Alltagsleben darüber hinaus die Angebote der Innenstadt Erfstadts nutzen. Um diesen Prozess zu fördern, veranstaltete das Haus einen so genannten „Markt der Einzelhändler“. Dieser als Stadtfest organisierte Markt führt tatsächlich alte wie neue Stadtteilbewohner zusammen und stiftete nicht nur für die beteiligten Einzelhändler nachhaltige Kontakte. Die „Jahnshöfe“ können auf ihre öffentlichen Vorträge und Konzerte aufmerksam machen und senken damit die emotionalen Zugangsbarrieren zum Haus. Hier setzt das Konzept der „Jahnshöfe“ an. Neben dem Vorhalten von Präventivangeboten können das bei hochaltrigen Mietern mit kognitiven Einschränkungen Begleitungen zu regulären Veranstaltungen sein, oder speziell für eine Kleingruppe angebotene Einzelmaßnahmen aus dem freizeit- oder haushaltspezifischen Alltag. KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 9 von 10 Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 23.03.2018 Die „Jahnshöfe“ zu Erftstadt – mit Einbindung des historischen, so genannten „Alten Speicher“-Gebäudes, in direkter Anbindung zur renommierten Golfanlage „Burg Konradsheim“ – bieten die reelle Chance, sich als Vorzeigeprojekt – nicht nur für das gesamte Rheinland, sondern wahrscheinlich weit darüber hinaus zu empfehlen. 9 Anlagen - FEASIBILITY STUDIE Hotel-Projektentwicklung „Jahnshöfe“ Erftstadt-Konradsheim (März 2017) BBG-Consulting GmbH KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 10 10 von Begründung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“ 17. FNP - Änderung Stand: 11.04.2018 Beiblatt zur 17. Flächennutzungsplanänderung 1 Darstellung der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes 1.1 Bisherige Darstellung Im seit 1999 gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der nördliche Änderungsbereich (ca. 400 m²) als gemischte Baufläche „Dorfgebiet“ dargestellt (siehe Abbildung 1). In der 7. gültigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt ist der südliche Änderungsbereich (ca. 1.250 m²) als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Pflegezentrum dargestellt (siehe Abbildung 2). 1.2 Inhalt der Änderung Im Bereich der 17. Flächennutzungsplanänderung ist als zukünftige Darstellung eine gemischten Baufläche vorgesehen (siehe Abbildung 3). Alternativ soll im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens geprüft werden, im nördlichen Teilabschnitt zukünftig die Darstellung einer Sonderbaufläche für das Hotel und im südlichen Teilabschnitt die Darstellung einer gemischten Baufläche dargestellt wird. Änderungsbereich M Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Erläuterung der Abbildungen Abbildung 1: Derzeitige Darstellung gemäß wirksamem Flächennutzungsplan von 1999 Abbildung 2: Derzeitige Darstellung gemäß wirksamer 7. Flächennutzungsplanänderung Abbildung 3: Geplante Darstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung Hinweis: Weitere textliche Ausführungen sind der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung Jahnshof, Stand der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu entnehmen. KRAUSE BOHNE Architects + Planners International BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 1 von 1