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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu dem Parallelverfahren FNP-Änderung 17 und VBP 159.1, 1. Änderung, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu dem Parallelverfahren FNP-Änderung 17 und VBP 159.1, 1. Änderung, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zu dem Parallelverfahren FNP-Änderung 17 und VBP 159.1, 1. Änderung, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 182/2018 Az.: 61.20-20 / 17. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.04.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Sachstandsbericht zu dem Parallelverfahren FNP-Änderung 17 und VBP 159.1, 1. Änderung, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Bauleitplanverfahren Jahnshof in E-Konradsheim wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 27.04.2016 die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 017, E.-Konradsheim, Jahnshof (V. 131/ 2016) sowie den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung E.-Konradsheim, Jahnshof (V. 130/ 2016) beschlossen. Das ursprüngliche zum Aufstellungsbeschluss vorgestellte städtebauliche Konzept des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war zwischenzeitlich geändert worden. So, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sich in seiner Sitzung am 26.09.2017 erneut mit der Maßstäblichkeit befasste und die Rahmenbedingungen erneut formulierte (V 130/2016 3. Ergän- zung). In der Zwischenzeit hat der Vorhabenträger die Planung entsprechend der Vorgaben von September 2017 angepasst und fortentwickelt. Das Konzept ist der Vorlage beigefügt. Die Vorgaben und Rahmenbedingungen wurden dabei wie folgt berücksichtigt: Die Nutzung der Bebauung im östlichen Erweiterungsbereich ist auf die Größenordnung von März 2016 reduziert (betreutes Wohnen von 56 WE auf 40 WE und Pflegeeinrichtung von 175 WE auf 115 WE). Das alte Speichergebäude bleibt erhalten und ist architektonisch in die Neubauten eingefügt. Die Bebauungshöhe von 2 - Geschosse plus ein Dachgeschoss an der Frenzenstraße wird eingehalten. 3 – geschossige Gebäudeteile ohne Dach- oder Staffelgeschoss dienen der Eckbetonung und sind nur punktuell vorgesehen. Die Hotelplanung sieht eine reduzierte Höhe (2 Geschosse plus ein Dachgeschoss) insbesondere entlang der Frenzenstraße vor. Die Fassadengestaltung ist stärker gegliedert und in Anlehnung an die Trägerstruktur des alten Speichers konzipiert. Eine zusätzliche Belastung der Bewohner der Frenzenstraße wird vermieden durch die Innere Erschließung über den „Dorfplatz“ der über den geplanten Kreisverkehr auf der Kreisstraße erschlossen wird. Der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Radweg ist weiterhin Bestandteil des Vorhabenbezogen Bebauungsplan 159.1 1. Änderung E.-Konradsheim, Jahnshof (s. Anlageplan). Aufgrund der komplexen Planungsthematik fand auf Grundlage dieser Planung im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und öffentlicher Belange am 19.04.2018 ein Scoping-Termin mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange statt. In dem Scoping Termin wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen, die das Projekt grundsätzlich in Frage stellen. Im weiteren Verfahren werden die Themen der Denkmalpflege, Ver- und Entsorgung, Hochwasserschutz, Arten- und Landschaftsschutz detaillierter ausgearbeitet. Es werden noch ein Verkehrsgutachten, ein Entwässerungskonzept und ein Fachgutachten zum Artenschutz erstellt. Die parallel durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1BauGB) endet zum 17.05.2018. Ist erkennbar, dass im Ergebnis der Behördenbeteiligung keine grundsätzlichen Änderungen des Konzeptes erforderlich sind, kann sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit anschließen. Vorsorglich wurde der 05.06.2018 für die öffentliche Versammlung geblockt. Anlage 01. Anlageplan VBP 159.1-1.Änderung 02. Vorentwurfsbegründung / Stand Scoping 03. Städtebauliches Konzept / Stand Scoping In Vertretung (Hallstein) -2-