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Beschlussvorlage (Schallschutzmaßnahmen an der Querungshilfe Bliesheimer Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Beschlussvorlage (Schallschutzmaßnahmen an der Querungshilfe Bliesheimer Straße) Beschlussvorlage (Schallschutzmaßnahmen an der Querungshilfe Bliesheimer Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 188/2018 Az.: 61/65 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 65 Datum: 13.04.2018 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Schallschutzmaßnahmen an der Querungshilfe Bliesheimer Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 20.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: An der Querungshilfe Bliesheimer Straße wird zum Schutz vor Lärm eine Schallschutzschleuse berücksichtigt. Begründung: Im Zuge des Masterplan Liblar sind die Umgestaltung des Erftstadt Center und die Verbesserung der Wegebeziehungen zum Erftstadt Center vorgesehen. An der Bliesheimer Straße wird derzeit in Verlängerung des parallel zur Bethold- Brecht- Straße verlaufenden Fuß- und Radweg eine Querungshilfe gebaut, mit deren Hilfe als zusätzliches Wegeangebot die Zugänglichkeit zum Erftstadt Center verbessert wird. Um die Wegeanbindung zu schaffen, musste ein ca. 75 m langer und ca. 3 m hoher Erdwall zwischen der Bliesheimer Straße und der Wohnbebauung Berthold- Brecht- Straße auf einer Breite von ca. 7 m geöffnet werden. Da sich die Anwohner durch die Zunahme des Lärms von der Blies- heimer Straße gestört fühlen, hat die Verwaltung das Gespräch gesucht. Ein Gutachter wurde damit beauftragt, die Sachlage und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Abhilfe zu untersuchen. Das Gutachten liegt nun vor und ist der Vorlage beigefügt. Durch die Öffnung des Erdwalls haben sich die Lärmimmissionen spürbar erhöht. Obwohl die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sicher eingehalten werden stellt die Veränderung eine Verschlechterung der Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Um diesem abzuhelfen schlägt der Gutachter die Errichtung einer sogenannten Schallschleuse vor, durch die aus Immissionssicht der Urzustand wieder hergestellt werden kann. Das Gutachten wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgestellt. Diese stimmen der vorgeschlagenen Lösung zu. Mit der Schallschleuse kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Vor dem Hintergrund, dass die Bliesheimer Straße im Jahr 2013 aufgrund der hohen Verkehrsbelastung noch zu den Im Rahmen der Lärmaktionsplanungsplanung zu betrachtenden Straßen gehörte und dass in Anbetracht der geplanten Bebauung im Bereich Liblar Süd in der Zukunft eine Zunahme des Verkehrs nicht ausgeschlossen werden kann, schlägt die Verwaltung den Bau der Schallschleuse vor. In Vertretung (Hallstein) -2-