Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 188/2018
Az.: 61/65
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 65 Datum: 13.04.2018
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Schallschutzmaßnahmen an der Querungshilfe Bliesheimer Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
20.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
An der Querungshilfe Bliesheimer Straße wird zum Schutz vor Lärm eine Schallschutzschleuse
berücksichtigt.
Begründung:
Im Zuge des Masterplan Liblar sind die Umgestaltung des Erftstadt Center und die Verbesserung
der Wegebeziehungen zum Erftstadt Center vorgesehen. An der Bliesheimer Straße wird derzeit in
Verlängerung des parallel zur Bethold- Brecht- Straße verlaufenden Fuß- und Radweg eine Querungshilfe gebaut, mit deren Hilfe als zusätzliches Wegeangebot die Zugänglichkeit zum Erftstadt
Center verbessert wird.
Um die Wegeanbindung zu schaffen, musste ein ca. 75 m langer und ca. 3 m hoher Erdwall zwischen der Bliesheimer Straße und der Wohnbebauung Berthold- Brecht- Straße auf einer Breite
von ca. 7 m geöffnet werden. Da sich die Anwohner durch die Zunahme des Lärms von der Blies-
heimer Straße gestört fühlen, hat die Verwaltung das Gespräch gesucht. Ein Gutachter wurde damit beauftragt, die Sachlage und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Abhilfe zu untersuchen.
Das Gutachten liegt nun vor und ist der Vorlage beigefügt. Durch die Öffnung des Erdwalls haben
sich die Lärmimmissionen spürbar erhöht. Obwohl die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sicher eingehalten werden stellt die Veränderung eine Verschlechterung der
Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Um diesem abzuhelfen schlägt der Gutachter
die Errichtung einer sogenannten Schallschleuse vor, durch die aus Immissionssicht der Urzustand
wieder hergestellt werden kann. Das Gutachten wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgestellt. Diese stimmen der vorgeschlagenen Lösung zu.
Mit der Schallschleuse kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Vor dem Hintergrund, dass die Bliesheimer Straße im Jahr 2013 aufgrund der hohen Verkehrsbelastung noch zu
den Im Rahmen der Lärmaktionsplanungsplanung zu betrachtenden Straßen gehörte und dass in
Anbetracht der geplanten Bebauung im Bereich Liblar Süd in der Zukunft eine Zunahme des Verkehrs nicht ausgeschlossen werden kann, schlägt die Verwaltung den Bau der Schallschleuse vor.
In Vertretung
(Hallstein)
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