Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
19.11.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 31/2018 1. Ergänzung
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.04.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Freiflächensolaranlagen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung
In der letzten Beratung ist die Frage nach der Inanspruchnahme insbesondere für die
landwirtschaftliche Nutzung wertvoller Bodenbereiche gestellt worden.
Die Auswahlkriterien (Korridor entlang der Bundeautobahnen A1/A 61) beschränken die
geeigneten Flächen auf Pufferbereiche entlang der Hauptverkehrswege, die einer verkehrsbedingten erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sind. Außerdem sind diese Bereiche geologisch geprägt durch die Gewässerauen von Erft und Rotbach. Es handelt sich
hierbei meist um oberflächennah staunasse Schwemmlandbereiche, die ursprünglich
landwirtschaftlich als Weideland genutzt wurden. Die Bodenwerte (Gesamtskala von 0100) liegen zwischen 40 und 60.
Entlang der A 1/ A 61 (Bliesheimer Kreuz bis Kierdorf bzw. Gymnich) befinden sich die
nach den oben dargestellten Kriterien möglichen Standorte auf Pseudogley- bzw. Braunerde-Pseudogleyböden; [A 1 ab Kierdorf Rekultivierungsböden].
(Bodenkarte NRW
1:50.000; Geologisches Landesamt NRW 1972).
Entlang der A 1 (Niederberg bis Bliesheimer Kreuz) befinden sich die nach den oben dargestellten
Kriterien
möglichen
Standorte
auf
Pseudogley-
bzw.
Braunerde-
Pseudogleyböden (Bodenkarte NRW 1:50.000; Geologischer Dienst NRW 2002)
Der Bereich zwischen der Erftaue (Weileswist) und der Rotbachaue (Friesheim) ist geprägt durch Stauwasserböden auf denen ohne entsprechende Drainagemaßnahmen keine
ackerbauliche Nutzung möglich wäre. Bis zu Beginn des letzten Jahrhunderts befanden
sich aus diesem Grunde hier Restwälder einer ehemaligen Waldverbindung zwischen der
Eifel und der Ville von der z.B. der Friesheimer Busch oder die Waldparzellen nördlich
vom Getrudenhof übrig geblieben sind.
Bei der Nutzung für Freiflächensolaranlagen kommt hinzu, dass die Anlagen nur punktuell
in die Böden eingreifen und jederzeit rückbaubar sind. Außerdem ist eine bodenschonende Nutzung als Weidegrünland möglich. Diese bewirkt über einen längeren Zeitraum aufgrund der Bodenruhe eine ökologische Aufwertung. Durch die Umwandlung von Acker in
Grünland können sich solche Böden wieder aufbauen und biologisch regenerieren. In der
Zeitspanne von bis zu 40 Jahren kann sich ein reiches Bodenleben einstellen und die Biodiversität an Kleintieren (u.a. Schmetterlinge und Vögel) sowie selteneren Pflanzen deutlich zunehmen. Auch hinsichtlich des Schutzes der Unterlieger vor Überschwemmungen
(bei Starkregen-Ereignissen) sowie Schutz von Bächen vor Einträgen können sich Vorteile
ergeben und somit zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beitragen.
Es laufen z.Zt. wissenschaftliche Untersuchungen in wie weit Standorte von Freiflächensolaranlagen –bei entsprechend hoch aufgeständerten Solarflächen- auch ackerbaulich weiter genutzt werden können. Diese Fragestellung spielt aber aufgrund der geologischen
Ausgangssituation in Erftstadt keine besondere Rolle.
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Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es sich bei den nach dem vorgeschlagenen
Kriterienkatalog möglichen Standorte
-
nicht um hochwertige Ackerböden der Börde handelt
-
die ursprüngliche historische Nutzung i.d.R. Grünland oder Wald war
-
die unter den Solaranlagen liegenden Böden nicht an potentiellem Wert bzgl. der
landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit verlieren
-
sie unter anderen landwirtschaftlichen Nutzungszwängen (anders als z.B. Bau- oder Verkehrsflächen) kurzfristig wieder als landwirtschaftliche Produktionsflächen
zur Verfügung stehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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