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Beschlussvorlage (Freiflächensolaranlagen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
19.11.18, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 31/2018 1. Ergänzung Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.04.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Freiflächensolaranlagen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung In der letzten Beratung ist die Frage nach der Inanspruchnahme insbesondere für die landwirtschaftliche Nutzung wertvoller Bodenbereiche gestellt worden. Die Auswahlkriterien (Korridor entlang der Bundeautobahnen A1/A 61) beschränken die geeigneten Flächen auf Pufferbereiche entlang der Hauptverkehrswege, die einer verkehrsbedingten erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sind. Außerdem sind diese Bereiche geologisch geprägt durch die Gewässerauen von Erft und Rotbach. Es handelt sich hierbei meist um oberflächennah staunasse Schwemmlandbereiche, die ursprünglich landwirtschaftlich als Weideland genutzt wurden. Die Bodenwerte (Gesamtskala von 0100) liegen zwischen 40 und 60. Entlang der A 1/ A 61 (Bliesheimer Kreuz bis Kierdorf bzw. Gymnich) befinden sich die nach den oben dargestellten Kriterien möglichen Standorte auf Pseudogley- bzw. Braunerde-Pseudogleyböden; [A 1 ab Kierdorf Rekultivierungsböden]. (Bodenkarte NRW 1:50.000; Geologisches Landesamt NRW 1972). Entlang der A 1 (Niederberg bis Bliesheimer Kreuz) befinden sich die nach den oben dargestellten Kriterien möglichen Standorte auf Pseudogley- bzw. Braunerde- Pseudogleyböden (Bodenkarte NRW 1:50.000; Geologischer Dienst NRW 2002) Der Bereich zwischen der Erftaue (Weileswist) und der Rotbachaue (Friesheim) ist geprägt durch Stauwasserböden auf denen ohne entsprechende Drainagemaßnahmen keine ackerbauliche Nutzung möglich wäre. Bis zu Beginn des letzten Jahrhunderts befanden sich aus diesem Grunde hier Restwälder einer ehemaligen Waldverbindung zwischen der Eifel und der Ville von der z.B. der Friesheimer Busch oder die Waldparzellen nördlich vom Getrudenhof übrig geblieben sind. Bei der Nutzung für Freiflächensolaranlagen kommt hinzu, dass die Anlagen nur punktuell in die Böden eingreifen und jederzeit rückbaubar sind. Außerdem ist eine bodenschonende Nutzung als Weidegrünland möglich. Diese bewirkt über einen längeren Zeitraum aufgrund der Bodenruhe eine ökologische Aufwertung. Durch die Umwandlung von Acker in Grünland können sich solche Böden wieder aufbauen und biologisch regenerieren. In der Zeitspanne von bis zu 40 Jahren kann sich ein reiches Bodenleben einstellen und die Biodiversität an Kleintieren (u.a. Schmetterlinge und Vögel) sowie selteneren Pflanzen deutlich zunehmen. Auch hinsichtlich des Schutzes der Unterlieger vor Überschwemmungen (bei Starkregen-Ereignissen) sowie Schutz von Bächen vor Einträgen können sich Vorteile ergeben und somit zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beitragen. Es laufen z.Zt. wissenschaftliche Untersuchungen in wie weit Standorte von Freiflächensolaranlagen –bei entsprechend hoch aufgeständerten Solarflächen- auch ackerbaulich weiter genutzt werden können. Diese Fragestellung spielt aber aufgrund der geologischen Ausgangssituation in Erftstadt keine besondere Rolle. -2- Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es sich bei den nach dem vorgeschlagenen Kriterienkatalog möglichen Standorte - nicht um hochwertige Ackerböden der Börde handelt - die ursprüngliche historische Nutzung i.d.R. Grünland oder Wald war - die unter den Solaranlagen liegenden Böden nicht an potentiellem Wert bzgl. der landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit verlieren - sie unter anderen landwirtschaftlichen Nutzungszwängen (anders als z.B. Bau- oder Verkehrsflächen) kurzfristig wieder als landwirtschaftliche Produktionsflächen zur Verfügung stehen. In Vertretung (Hallstein) -3-