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Beschlussvorlage (Freiflächensolaranlage Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Beschlussvorlage (Freiflächensolaranlage Gymnich) Beschlussvorlage (Freiflächensolaranlage Gymnich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 195/2018 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.04.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Freiflächensolaranlage Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem Antrag auf Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage entlang der Autobahn A 61 nördlich von Gymnich wird zugestimmt. Die Kosten der Planung übernimmt der Projektentwickler. Begründung: Die Firma RheinEnergie AG Köln beabsichtigt in Erftstadt Gymnich im Außenbereich eine Freiflächensolaranlage mit einer Leistung von 2x750 kWp auf einer Fläche von ca. 2,4 ha zu errichten. Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist der Bau der Anlage in zwei Abschnitten (ca. 750 kWp) erforderlich. Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich ist nicht privilegiert. Die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen (FNP-Änderung sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes) sind noch zu schaffen. Die Verwaltung hat die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen dargelegt und erftstadtspezifische Rahmenbedingungen vorgeschlagen (V 421/2017; V 31/2018). Die in Gymnich beabsichtigte Anlage entspricht diesen vorgeschlagenen Rahmenbedingungen. In Vertretung (Hallstein) -2-