Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 195/2018
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.04.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Freiflächensolaranlage Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Dem Antrag auf Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage entlang der Autobahn A 61 nördlich von Gymnich wird zugestimmt. Die Kosten der Planung übernimmt der Projektentwickler.
Begründung:
Die Firma RheinEnergie AG Köln beabsichtigt in Erftstadt Gymnich im Außenbereich eine Freiflächensolaranlage mit einer Leistung von 2x750 kWp auf einer Fläche von ca. 2,4 ha zu errichten.
Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen des Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist der Bau der Anlage in zwei Abschnitten (ca. 750 kWp) erforderlich.
Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen im Außenbereich ist nicht privilegiert. Die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen (FNP-Änderung sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes) sind noch zu schaffen.
Die Verwaltung hat die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen dargelegt und erftstadtspezifische Rahmenbedingungen vorgeschlagen (V 421/2017; V 31/2018). Die in Gymnich beabsichtigte Anlage entspricht diesen vorgeschlagenen Rahmenbedingungen.
In Vertretung
(Hallstein)
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