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Beschlussvorlage (Erarbeitung einer Stellplatzsatzung gem. § 50 BauO NRW 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 15:01
Aktualisiert
26.04.18, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 628/2016 1. Ergänzung Az.: - 63 - Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 20.04.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Erarbeitung einer Stellplatzsatzung gem. § 50 BauO NRW 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja x Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.04.2018 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung setzt die Erarbeitung einer Stellplatzsatzung für die Stadt Erftstadt aus bis erste Erfahrungen mit den neuen Richtwerten vorliegen und damit einhergehende Probleme eine eigene Satzung erforderlich machen. Begründung: Die derzeit mit einem Moratorium für ein Jahr ausgesetzte Bauordnung 2016 beinhaltete keine Festsetzungen zur Stellplatzverpflichtung bei Neubauvorhaben, sodass die Kommunen eigene Satzungen erlassen mussten, sollten Bauvorhaben nicht gänzlich ohne Stellplätze errichtet werden können. Dazu hat der Ausschuss der Verwaltung den Auftrag erteilt. In der aktuellen Änderung der Bauordnung ist eine solche Stellplatzverpflichtung im Gesetz selbst wieder enthalten. Dazu soll es auch wieder eine Verwaltungsvorschrift mit Stellplatzrichtzahlen geben. Aktuelle Richtzahlen sind in einer landesweiten Arbeitsgruppe im Zuge der Erarbeitung einer Musterstellplatzsatzung entwickelt worden. Diese sollen nach Aussagen aus dem Ministerium im Großen und Ganzen die Grundlage für die Richtwerttabellen bilden. Damit ist die Gefahr, zur Rechtskraft der neuen Bauordnung ohne die Möglichkeit von Stellplatzforderungen bei Bauvorhaben dazustehen, nicht mehr gegeben. Die diskutierten neuen Richtwerte bilden die aktuellen Bedarfe ab. Es erscheint daher sinnvoll, zunächst mit den neuen Richtwerten zu arbeiten und nur im Bedarfsfall für bestimmte Stadtgebiete oder gesonderte Bereiche oder für bestimmte Vorhaben durch eine eigene Satzung nachzusteuern. Diese Option (auch die Kombination mit den Richtzahlen in den übrigen Anwendungsfällen) sieht die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Bauordnung vor. Es wird empfohlen, die Erfahrungen mit den neuen Stellplatzrichtlinien (z.B. ungelöste Fälle, extreme Ablösesummen etc.) nach einem Jahr der Anwendung, also voraussichtlich Anfang 2020 (sollte die Bauordnung wie geplant am 01.01.2019 in Kraft treten) zu evaluieren. In Vertretung (Hallstein) -2-