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Mitteilungsvorlage (Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Bad Münstereifel; hier: Information zur Verfahrensweise)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
26.04.18, 17:11
Aktualisiert
26.04.18, 17:11
Mitteilungsvorlage (Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Bad Münstereifel;
hier: Information zur Verfahrensweise) Mitteilungsvorlage (Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Bad Münstereifel;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.04.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 20-07-20 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1088-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 08.05.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Bad Münstereifel; hier: Information zur Verfahrensweise __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Auf Basis von § 105 der GO NRW hat die Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) 2017 eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durchgeführt. Prüfungsauftrag der gpaNRW ist es, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Ihre Ergebnisse wird die gpaNRW dem Rat am 10.07.2018 präsentieren. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 105 GO NRW legt die Bürgermeisterin den Prüfungsbericht zunächst dem Rechnungsprüfungsausschuss (avisierter Sitzungstag: 21.06.2018) zur Beratung vor. Dieser unterrichtet im Seite 2 von Ratsdrucksache 1088-X Anschluss den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner eigenen Beratungen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW ist später den politischen Gremien fallbezogen vorbehalten. 3. Finanzielle Auswirkungen Die gpaNRW rechnet ihre Leistungen auf Basis ihrer Gebührensatzung ab. Hierfür stehen insgesamt 65.000,00 € zur Verfügung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Eine Vielzahl städtischer Bediensteter hat der gpaNRW während der Prüfung zugearbeitet. Der zeitliche Umfang wurde nicht ermittelt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.