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Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
26.04.18, 18:32
Aktualisiert
26.04.18, 18:32
Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.04.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 07.03.2018 Vorlage Nr.: TOP 2 75/2018 Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen Empfehlung: Der Umweltausschluss Pulheim empfiehlt dem Liegenschafts- und Hochbauausschuss zu beschließen: In neuen Pachtverträgen und bei Verlängerung von Pachtverträgen, die kommunale Flächen betreffen, die jeweiligen Landwirte zu verpflichten, auf die Anwendung von Glyphosat und anderen Totalherbiziden sowie Neonikotinoiden zu verzichten. Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen Empfehlung: Der Umweltausschluss empfiehlt dem Liegenschafts-und Hochbauausschuss zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zu dem beantragten Verwendungsverbot von Glyphosat und anderen Totalherbiziden sowie Neonikotinoiden auf städtischen Ackerlandflächen die Stellungnahme der Ortslandwirte, der Landwirtschaftskammer, des Landwirtschaftsverbandes, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sowie des Gesundheitsamtes einzuholen. Beratungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 9 Stimmenthaltungen