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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53) Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
26.04.18, 18:32
Aktualisiert
26.04.18, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53)
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.04.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 07.03.2018 Vorlage Nr.: TOP 5 18/2018 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53) Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017 Empfehlung: Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange –vorberatend für den Rat– entsprechend vorzunehmen. Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen