Daten
Kommune
Inden
Größe
19 kB
Datum
11.04.2018
Erstellt
26.04.18, 16:00
Aktualisiert
26.04.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 26. April 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 12. Sitzung
des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses
am 11.04.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
Die SPD-Fraktion bittet; den TOP 2 zu splitten in öffentlich und
nichtöffentlich. Im öffentlichen Teil sollen lediglich die Informationen zur
Kenntnis genommen werden.
Frau Wacker entschuldigt, dass in der umfangreichen Vorlage der Name
des Sachbearbeiters aus Niederzier erwähnt wird. Hierzu hat sie sich bei
der betreffenden Person bereits entschuldigt. Weiterhin ergänzt sie, dass
die Unterbringung von Familien in dem in Niederzier genutzten Achteck
nur befristet möglich ist.
Auf den Hinweis von Herrn J. J. Schmitz, dass die vorliegende
Untersuchung nicht wertneutral sei, obwohl dies in der Sitzung vom
15.11.2017 ausdrücklich erbeten wurde, erwidert Frau Dechering, dass das
Achteck nur im Kontext mit besonderen Bauvorhaben möglich ist und sich
nicht in die städtebaulichen Strukturen der Indener Ortschaften einfügt.
Hier existieren Satzungen, in denen das Satteldach vorgegeben ist, das
nach § 34 BauGB die Umgebung prägt.
Alle geltenden Bebauungspläne und die Satzungen lassen dies nicht zu.
Auch lassen alle rechtskräftigen Bebauungspläne in den Wohnbereichen
nur Bautiefen bis 14 m zu. Die 21 m tiefen achteckigen Gebäude können
somit hier nicht errichtet werden.
Denkbar wäre jedoch eine Errichtung an der Merödgener Str., wo bereits
andere Baustrukturen herrschen und bisher kein Bebauungsplan vorliegt.
Auf die Anmerkung von Herrn J.J. Schmitz, dass die Flüchtlingszahlen
seit Sept./Okt. 2017 i. H. v. 170 gleichgeblieben sind, erläutert Frau
Wacker, dass für Mai 2018 die Zuweisung von 30 weiteren Flüchtlingen
mit Wohnsitzzuweisung angekündigt ist.
Bzgl. der Mail der Bezirksregierung Arnsberg über die Vereinbarung der
Zuweisungen fragt Herr Schmitz nach, ob die hiesige Gemeinde, wie viele
andere auch, um eine Fristverlängerung gebeten hat.
Herr Bürgermeister Langefeld erläutert, dass dies nur Sinn macht, wenn
erstens eine Aufnahmeunfähigkeit der Gemeinde vorliege und zweitens
entstehen Kosten für einen Aufschub.
47/2018
Herr Schmitz bittet um Angabe des Wertes in Protokoll.
Anmerkung der Verwaltung:
Es gibt keinen festgesetzten Wert bzgl. des Aufschubes der Aufnahme. In §
3 Abs. 4 FlüAG ist festgelegt, dass die Zuweisung von Flüchtlingen gem.
FlüAG für die Dauer von bis zu acht Wochen aufgeschoben werden kann,
wenn eine Kommune glaubhaft darlegen kann, dass sie ihrer
Aufnahmeverpflichtung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig
nicht nachkommen kann. In diesem Fall sollen die betroffenen Personen in
der Aufnahme-einrichtung verbleiben. Für die Dauer des Aufschubes trägt
die aufschiebende Kommune die Kosten für Unterbringung und
Versorgung.
Demgegenüber gibt es keine vergleichbare Regelung in der AusländerWohnsitzregelungs-verordnung. Hier ist ausdrücklich keine Möglichkeit
zum Aufschub für die Kommune vorgesehen. Hintergrund ist u. a., dass es
hier um einen anderen Personenkreis als im FlüAG geht, es handelt sich
um Ausländer, denen ein Bleiberecht zugestanden worden ist. Hierbei hat
die einzelne Kommune für Wohnraum zu sorgen, sofern kein Einkommen
vorhanden ist, ist die Leistungsgewährung durch das SGB II sichergestellt.
Dies wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg ausdrücklich bestätigt.
Auf Nachfrage wurde ebenfalls mitgeteilt, dass es sich bei den in Rede
stehenden Personen im Kreis Borken zum einen um Personen, die unter
FlüAG fallen, handelt, zum anderen habe mit den betreffenden Kommunen
ein Gespräch im Ministerium stattgefunden. Der Bezirksregierung
Arnsberg ist landesweit bis dato keine Kommune bekannt, wo die
Aufnahme von Personen, die eine Wohnsitzzuweisung haben, verweigert
worden sei.
Herr Schumacher ist der Ansicht, dass die Erfüllungsquote für die
Wohnsitzzuweisung lediglich ein rechnerisches Konstrukt darstellt, aber
tatsächlich keine neuen Flüchtlinge kommen werden. Hierauf entgegnet
Herr Langefeld, dass es nicht nur um neue Personen geht, sondern auch
um die 32 Personen, die z.Zt. in Linnich untergebracht sind. Ziel muss es
sein, die Personen endlich auch aus den Containern zu bekommen.
Frau Bäcker möchte keine immer wieder neuen Diskussionen über
mögliche Unterbringungen führen, sie weist darauf hin, dass es notwendig
sei, menschwürdigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 11.04.2018
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