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Beschlusstext (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
19 kB
Datum
11.04.2018
Erstellt
26.04.18, 16:00
Aktualisiert
26.04.18, 16:00
Beschlusstext (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung) Beschlusstext (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung)

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Gemeinde Inden Inden, 26. April 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 12. Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 11.04.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Die SPD-Fraktion bittet; den TOP 2 zu splitten in öffentlich und nichtöffentlich. Im öffentlichen Teil sollen lediglich die Informationen zur Kenntnis genommen werden. Frau Wacker entschuldigt, dass in der umfangreichen Vorlage der Name des Sachbearbeiters aus Niederzier erwähnt wird. Hierzu hat sie sich bei der betreffenden Person bereits entschuldigt. Weiterhin ergänzt sie, dass die Unterbringung von Familien in dem in Niederzier genutzten Achteck nur befristet möglich ist. Auf den Hinweis von Herrn J. J. Schmitz, dass die vorliegende Untersuchung nicht wertneutral sei, obwohl dies in der Sitzung vom 15.11.2017 ausdrücklich erbeten wurde, erwidert Frau Dechering, dass das Achteck nur im Kontext mit besonderen Bauvorhaben möglich ist und sich nicht in die städtebaulichen Strukturen der Indener Ortschaften einfügt. Hier existieren Satzungen, in denen das Satteldach vorgegeben ist, das nach § 34 BauGB die Umgebung prägt. Alle geltenden Bebauungspläne und die Satzungen lassen dies nicht zu. Auch lassen alle rechtskräftigen Bebauungspläne in den Wohnbereichen nur Bautiefen bis 14 m zu. Die 21 m tiefen achteckigen Gebäude können somit hier nicht errichtet werden. Denkbar wäre jedoch eine Errichtung an der Merödgener Str., wo bereits andere Baustrukturen herrschen und bisher kein Bebauungsplan vorliegt. Auf die Anmerkung von Herrn J.J. Schmitz, dass die Flüchtlingszahlen seit Sept./Okt. 2017 i. H. v. 170 gleichgeblieben sind, erläutert Frau Wacker, dass für Mai 2018 die Zuweisung von 30 weiteren Flüchtlingen mit Wohnsitzzuweisung angekündigt ist. Bzgl. der Mail der Bezirksregierung Arnsberg über die Vereinbarung der Zuweisungen fragt Herr Schmitz nach, ob die hiesige Gemeinde, wie viele andere auch, um eine Fristverlängerung gebeten hat. Herr Bürgermeister Langefeld erläutert, dass dies nur Sinn macht, wenn erstens eine Aufnahmeunfähigkeit der Gemeinde vorliege und zweitens entstehen Kosten für einen Aufschub. 47/2018 Herr Schmitz bittet um Angabe des Wertes in Protokoll. Anmerkung der Verwaltung: Es gibt keinen festgesetzten Wert bzgl. des Aufschubes der Aufnahme. In § 3 Abs. 4 FlüAG ist festgelegt, dass die Zuweisung von Flüchtlingen gem. FlüAG für die Dauer von bis zu acht Wochen aufgeschoben werden kann, wenn eine Kommune glaubhaft darlegen kann, dass sie ihrer Aufnahmeverpflichtung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig nicht nachkommen kann. In diesem Fall sollen die betroffenen Personen in der Aufnahme-einrichtung verbleiben. Für die Dauer des Aufschubes trägt die aufschiebende Kommune die Kosten für Unterbringung und Versorgung. Demgegenüber gibt es keine vergleichbare Regelung in der AusländerWohnsitzregelungs-verordnung. Hier ist ausdrücklich keine Möglichkeit zum Aufschub für die Kommune vorgesehen. Hintergrund ist u. a., dass es hier um einen anderen Personenkreis als im FlüAG geht, es handelt sich um Ausländer, denen ein Bleiberecht zugestanden worden ist. Hierbei hat die einzelne Kommune für Wohnraum zu sorgen, sofern kein Einkommen vorhanden ist, ist die Leistungsgewährung durch das SGB II sichergestellt. Dies wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg ausdrücklich bestätigt. Auf Nachfrage wurde ebenfalls mitgeteilt, dass es sich bei den in Rede stehenden Personen im Kreis Borken zum einen um Personen, die unter FlüAG fallen, handelt, zum anderen habe mit den betreffenden Kommunen ein Gespräch im Ministerium stattgefunden. Der Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit bis dato keine Kommune bekannt, wo die Aufnahme von Personen, die eine Wohnsitzzuweisung haben, verweigert worden sei. Herr Schumacher ist der Ansicht, dass die Erfüllungsquote für die Wohnsitzzuweisung lediglich ein rechnerisches Konstrukt darstellt, aber tatsächlich keine neuen Flüchtlinge kommen werden. Hierauf entgegnet Herr Langefeld, dass es nicht nur um neue Personen geht, sondern auch um die 32 Personen, die z.Zt. in Linnich untergebracht sind. Ziel muss es sein, die Personen endlich auch aus den Containern zu bekommen. Frau Bäcker möchte keine immer wieder neuen Diskussionen über mögliche Unterbringungen führen, sie weist darauf hin, dass es notwendig sei, menschwürdigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen werden zur Kenntnis genommen. Beschluss der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 11.04.2018 Seite 2