Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
26.04.18, 18:32
Aktualisiert
26.04.18, 18:32
Beschlusstext (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW))

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.04.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 07.03.2018 Vorlage Nr.: TOP 10 66/2018 Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Öffentliche Auslegung gem. § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) Empfehlung: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat den nachfolgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“ bzw. zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen und Bedenken zu äußern. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür