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Kommune
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243 kB
Datum
11.04.2018
Erstellt
26.04.18, 16:00
Aktualisiert
26.04.18, 16:00
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ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Inden vom
11.04.2018
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Hermann-Josef Schmitz (Fraktion UDB Inden) sind anwesend:
CDU-Fraktion
Gasper, Karl-Josef
Marx, Berthold
Marx, Maximilian (SB)
Schnock, Christoph (SB)
Schumacher, Olaf (vertritt von Schwartzenberg, Natalie)
SPD-Fraktion
Dohmen, Dietmar
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Müller, Dieter
Schmitz, Josef Johann (vertritt Auel, Michael)
Fraktion UDB Inden
Gronau, Reinhard (SB)
Meurers, Manfred
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Bäcker, Katja (SB)
Goncz, Siegfried
Von der Verwaltung:
Bürgermeister Langefeld,
Gemeindeamtsrätin Wacker
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Verwaltungsangestellter Hurtz
Technische Angestellte Dechering, bis TOP 2
Technischer Angestellter Schmitz
Verwaltungsangestellter Heinen
Auszubildende Jungherz
Verwaltungsangestellte Breuer als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:46 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
47/2018
Niederschrift
3.
4.
4.1
4.1.
1
4.2
-2-
Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Beschlusskontrolle
50/2018
48/2018
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und
formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt, Herr Josef-Johann Schmitz wirkt daran nicht
mit, da er bei der letzten Sitzung nicht zugegen war.
2.
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
47/2018
Die SPD-Fraktion bittet; den TOP 2 zu splitten in öffentlich und nichtöffentlich. Im
öffentlichen Teil sollen lediglich die Informationen zur Kenntnis genommen werden.
Frau Wacker entschuldigt, dass in der umfangreichen Vorlage der Name des Sachbearbeiters
aus Niederzier erwähnt wird. Hierzu hat sie sich bei der betreffenden Person bereits
entschuldigt. Weiterhin ergänzt sie, dass die Unterbringung von Familien in dem in
Niederzier genutzten Achteck nur befristet möglich ist.
Auf den Hinweis von Herrn J. J. Schmitz, dass die vorliegende Untersuchung nicht
wertneutral sei, obwohl dies in der Sitzung vom 15.11.2017 ausdrücklich erbeten wurde,
erwidert Frau Dechering, dass das Achteck nur im Kontext mit besonderen Bauvorhaben
möglich ist und sich nicht in die städtebaulichen Strukturen der Indener Ortschaften einfügt.
Hier existieren Satzungen, in denen das Satteldach vorgegeben ist, das nach § 34 BauGB die
Umgebung prägt.
Alle geltenden Bebauungspläne und die Satzungen lassen dies nicht zu. Auch lassen alle
rechtskräftigen Bebauungspläne in den Wohnbereichen nur Bautiefen bis 14 m zu. Die 21 m
tiefen achteckigen Gebäude können somit hier nicht errichtet werden.
Denkbar wäre jedoch eine Errichtung an der Merödgener Str., wo bereits andere
Baustrukturen herrschen und bisher kein Bebauungsplan vorliegt.
Auf die Anmerkung von Herrn J.J. Schmitz, dass die Flüchtlingszahlen seit Sept./Okt. 2017 i.
H. v. 170 gleichgeblieben sind, erläutert Frau Wacker, dass für Mai 2018 die Zuweisung von
30 weiteren Flüchtlingen mit Wohnsitzzuweisung angekündigt ist.
Bzgl. der Mail der Bezirksregierung Arnsberg über die Vereinbarung der Zuweisungen fragt
Herr Schmitz nach, ob die hiesige Gemeinde, wie viele andere auch, um eine
Niederschrift
-3-
Fristverlängerung gebeten hat.
Herr Bürgermeister Langefeld erläutert, dass dies nur Sinn macht, wenn erstens eine
Aufnahmeunfähigkeit der Gemeinde vorliege und zweitens entstehen Kosten für einen
Aufschub.
Herr Schmitz bittet um Angabe des Wertes in Protokoll.
Anmerkung der Verwaltung:
Es gibt keinen festgesetzten Wert bzgl. des Aufschubes der Aufnahme. In § 3 Abs. 4 FlüAG ist
festgelegt, dass die Zuweisung von Flüchtlingen gem. FlüAG für die Dauer von bis zu acht
Wochen aufgeschoben werden kann, wenn eine Kommune glaubhaft darlegen kann, dass sie
ihrer Aufnahmeverpflichtung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig nicht
nachkommen kann. In diesem Fall sollen die betroffenen Personen in der Aufnahmeeinrichtung verbleiben. Für die Dauer des Aufschubes trägt die aufschiebende Kommune die
Kosten für Unterbringung und Versorgung.
Demgegenüber gibt es keine vergleichbare Regelung in der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung. Hier ist ausdrücklich keine Möglichkeit zum Aufschub für die Kommune
vorgesehen. Hintergrund ist u. a., dass es hier um einen anderen Personenkreis als im
FlüAG geht, es handelt sich um Ausländer, denen ein Bleiberecht zugestanden worden ist.
Hierbei hat die einzelne Kommune für Wohnraum zu sorgen, sofern kein Einkommen
vorhanden ist, ist die Leistungsgewährung durch das SGB II sichergestellt. Dies wurde durch
die Bezirksregierung Arnsberg ausdrücklich bestätigt. Auf Nachfrage wurde ebenfalls
mitgeteilt, dass es sich bei den in Rede stehenden Personen im Kreis Borken zum einen um
Personen, die unter FlüAG fallen, handelt, zum anderen habe mit den betreffenden
Kommunen ein Gespräch im Ministerium stattgefunden. Der Bezirksregierung Arnsberg ist
landesweit bis dato keine Kommune bekannt, wo die Aufnahme von Personen, die eine
Wohnsitzzuweisung haben, verweigert worden sei.
Herr Schumacher ist der Ansicht, dass die Erfüllungsquote für die Wohnsitzzuweisung
lediglich ein rechnerisches Konstrukt darstellt, aber tatsächlich keine neuen Flüchtlinge
kommen werden. Hierauf entgegnet Herr Langefeld, dass es nicht nur um neue Personen
geht, sondern auch um die 32 Personen, die z.Zt. in Linnich untergebracht sind. Ziel muss es
sein, die Personen endlich auch aus den Containern zu bekommen.
Frau Bäcker möchte keine immer wieder neuen Diskussionen über mögliche
Unterbringungen führen, sie weist darauf hin, dass es notwendig sei, menschwürdigen
Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen werden zur Kenntnis
genommen.
3.
Haushaltssatzung und -plan 2018 sowie 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
hier: Beratung im Fachausschuss
50/2018
S. 33 - 010111007010 Mobilwohnheime Lamersdorf, An der Fuchsgasse
4811012
Auf die Frage von Herrn Goncz nach dem vorläufigen Ergebnis 2016 erklärt
Herr Linzenich, dass dies erst nach der Erstellung der Jahresrechnung 2016 vorliegt. Dies gilt
für alle Produkte im vorliegenden Entwurf.
5241000
Herr Meurers fragt nach der Entwicklung bei Strom, Wasser + Heizung.
5711000
Auf die Frage von Herrn Schumacher erwidert Herr Linzenich, dass auch hier
im Rahmen der Jahresrechnung erst die Ergebnisse vorliegen müssen.
S. 46 - 010111007015 Miethaus Lucherberg
Hier muss der Zusatz „+Garage Frenz“ gestrichen werden.
Niederschrift
-4-
S. 47 - 010111007016 Unterkünfte Inden/Altdorf, Merödgener Str. 37a
5422000
Hier sind die Erläuterung zu streichen.
5441001
Hier sind die Erläuterungen zu streichen.
Herr Schumacher schlägt vor, die Container zu kaufen statt weiterhin zu mieten. Herr M.
Schmitz erklärt, dass sich das nicht rechnen würde. Auf die Bitte von Herrn J. J. Schmitz,
dies in die Beratung für den Hauptausschuss aufzunehmen, erklärt Herr M. Schmitz, dass er
bereits ein entsprechendes Angebot eingeholt hat.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Angebot ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Auf die Frage von Herrn K.-J. Gasper, ob Containeranlagen von einer Raumpflegerin
gesäubert werden, erklärt Frau Wacker, dass grundsätzlich die Reinigung durch einen
Bewohner vorgenommen wird, der von den übrigen Bewohnern bezahlt wird. Es ist jedoch
vorgesehen, die untere Etage komplett zu räumen, um Renovierungen durchzuführen. Im
Anschluss daran soll eine Grundreinigung vorgenommen werden.
S. 49 - 010111007017 Obdachlosenunterkunft Oberstr. 8
4488002
Es liegen keine belastbaren Zahlen vor, für 2017 und 2018 wurde kein Ansatz
gebildet, da hier noch die Abrechnungen der Energieversorger abzuwarten sind.
S. 53 - 010111007019 Mobilwohnheime Frenz, Am hohen Ufer
5241000
Herr Schumacher fragt nach, warum das bisher aufgelaufene Ergebnis 2017 so
hoch ist, der Ansatz für 2018 aber nur bei 30.000 € liege.
Anmerkung der Verwaltung: Die Anlage wurde 2016 in Betrieb genommen. Da
die Pauschalen für die Betriebskosten in 2016 zu niedrig angesetzt waren, mussten im
Rahmen der Abrechnung in 2017 Nachzahlungen für 2016 getätigt werden.
5441001
Herr J. J. Schmitz fragt nach, warum beim bisher aufgelaufenen Ergebnis 2017
keine Beträge eingetragen sind, und, ob keine Versicherungszahlungen geleistet wurden.
Anmerkung der Verwaltung: Für 2017 wurden bisher Versicherungsbeiträge in Höhe von
1.639,30 € gebucht. Diese waren auf einem falschen Produkt gebucht. Die Umbuchung ist
erfolgt.
Zu Nr. 13
Die Personalkosten werden beim Produkt selbst aufgeführt.
S. 58 - 010111007020 Wohnungen Kalkweg 30
M11100708 Auf die Frage von Herrn J. J. Schmitz nach dem bisher aufgelaufenen
Ergebnis 2017, erklärt Herr Linzenich, dass es sich hierbei um die Grunderwerbssteuer für
das Grundstück handelt. Die Frage nach der Verbuchung des Kaufpreises soll mit der
Niederschrift beantwortet werden.
Anmerkung der Verwaltung: Der Kaufpreis i. H. v. rd. 185 TEUR wird nach einer
Umbuchung nunmehr auch ausgewiesen.
S. 83 - 010111007042 Kindergarten Lamersdorf
Nr. 13 Auf die Frage von Herrn Schumacher nach den Personalkosten erläutert Herr
Linzenich, dass diese nicht bei den Objekten, sondern bei den einzelnen Produkten gebucht
werden.
Niederschrift
-5-
S. 88 - 010111007044 Altes Rathaus Lucherberg
5215000
Auf die Frage von Herrn Goncz nach den Erläuterungen erklärt Herr M.
Schmitz, dass die Wartung der Blitzschutzanlagen alle 3 Jahre erfolgen müssen und hier
aufgrund Alter und teilweiser neuer gesetzlicher Vorschriften Reparaturen anfallen.
S. 90 - 010111007043 Kindergarten Lucherberg
5422000
Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz erläutert Frau Wacker, dass der
Mietvertrag für den Container wegen der Zuschüsse für die zu tätigenden Investitionen für
die Einrichtung auf 5 Jahre bis 07/2020 abgeschlossen wurde. Danach gilt eine monatliche
Kündigungsfrist.
S. 92 - 010111007051 Sportheim Frenz
Erläuterungen zu 5241000 + 5441001
Herr J. J. Schmitz bittet darum, diese zu ergänzen, da sie nicht schlüssig sind. Herr M.
Schmitz erklärt, dass es sich bei 010111007019 um das Sportheim Frenz (S. 53) handelt, die
Verschiebung hat sich durch die Umnutzung des Obergeschosses für die Asylunterkunft
ergeben.
S. 96 - 010111007053 Sportheim Lamersdorf
4811012
Das Sportheim Frenz wurde entgegen der Meinung von Herrn Goncz nicht
vom Sportverein Lamersdorf übernommen.
S. 98 - 01011007054 Sportheim Lucherberg
5441001
Herr J. J. Schmitz fragt nach, warum die Versicherungskosten ab 2018 so stark
ansteigen. Die Frage soll mit der Niederschrift beantwortet werden.
Anmerkung der Verwaltung: Bei dem Ansatz 2018ff. handelt es sich um einen Tippfehler. Die
Ansätze können auf 160 € p. a. reduziert werden.
S. 122 - 010111007082 Bürgerhaus Inden/Altdorf
4488002
Erträge entfallen bzw. verringern sich, da die Pacht von Herrn Hagelüken ab
2018 wegfällt.
S. 124 - 010111007083 Bürgerhaus Lamersdorf
5441001
Herr J. J. Schmitz fragt nach, warum hier kein Ansatz für 2018 vorhanden ist.
Die Antwort soll in der Niederschrift erfolgen.
Anmerkung der Verwaltung: Da derzeit kein Abriss mehr geplant ist, ist jährlich ein Ansatz
von 400 € erforderlich.
5711000
Auf die Frage von Herrn Meurers nach der Abschreibung erklärt Herr
Linzenich, dass diese so lange zu veranschlagen ist, wie das Gebäude der Gemeinde Inden
gehört.
S. 189 - 040281001 Heimatpflege
531 7005 + 531 8006
Herr J. J. Schmitz bemängelt, dass bisher keine Listen ausgegeben wurden, aus denen zu
ersehen ist, welche Vereine bisher tatsächlich eine Geldzuwendung erhalten haben und
welche Vereine nicht. Für die Vereine sei eine Planungssicherheit wichtig. Diese Forderung
nach einer Aufstellung bestehe bereits seit einem Beschluss des Hauptausschusses Ende
2015. Es müsse geklärt werden, wie mit den Zuschüssen an die einzelnen Vereine
umgegangen werde, solange noch kein Haushalt vorliege.
Ohne Vorlage der Listen sei kein Beschluss zu diesen Positionen bzw. zum Haushalt
möglich. Daraufhin sagt Herr Linzenich die Vorlage der Listen zum nächsten Hauptausschuss
Niederschrift
-6-
im Mai zu.
In diesem Zusammenhang spricht Herr J.J. Schmitz ebenfalls die Nutzung der Turnhallen an.
Im der Sitzung des Hauptausschusses am 03.12.2015 seien die Nutzungen für den Winter
2015/2016 einstimmig beschlossen worden. Darüber hinaus sollte im Frühjahr 2016 über die
weiteren Nutzungen der Turnhallen entschieden werden.
Hierzu entgegnet Herr Langefeld, dass die Nutzungsgenehmigung, wer wann in welchem
Umfang die Nutzung erhält, nicht im Hauptausschuss entschieden werde. Der Ausschuss
könne lediglich die Entscheidung über Entgelte oder grundsätzliche Nutzungen treffen. Es
bestehe auch Klärungsbedarf bzgl. der Kosten für die Nutzung, beispielsweise ob
Erwachsene zahlen müssten oder auswärtige Vereine. Bisher würden die Nutzer (außer
Externe) keine Kosten tragen.
Herr Görke erklärt, dass Erwachsene in jedem Fall zahlen müssten. Er fordert eine
Aufstellung über Zahlungen und Nutzungen insgesamt sowie der Nutzer, die nicht bezahlen,
an. Auch Herr Goncz erklärt, dass diese Aufstellung notwendig sei für das weitere Vorgehen.
Dies sei zwar mehrfach besprochen worden, allerdings keine Umsetzung erfolgt.
In diesem Zusammenhang erklärt Herr Gasper, dass die Zuschüsse im Bereich Brauchtum
und Heimatpflege von der Kürzung um 10 % ausgenommen werden müssten, da ansonsten
dauerhaft die Existenz einiger Vereine gefährdet wäre.
Herr J. J. Schmitz betont nochmals, dass die Änderung der Zuständigkeit 12/2015
beschlossen worden sei.
Anmerkung der Verwaltung: Die Zusammenstellung der geforderten Listen soll zum
Hauptausschuss erfolgen.
S. 192 - 040281002 Seniorenveranstaltung
5339001
Herr Schumacher regt im Hinblick auf die Höhe des Ansatzes an, zu prüfen,
ob hier Verfügungsmittel des Bürgermeisters aus dem indeland eingesetzt werden können.
Auf die Frage von Herrn J. J. Schmitz, was hier unternommen werden soll, erklärt Herr
Linzenich, dass es von Seiten der Verwaltung noch keine Planung gebe. Der Ansatz zeige
nur, dass die Veranstaltung für die Gemeinde kostenneutral sein soll.
Herr H.-J. Schmitz bittet zu prüfen, was gemacht werden soll.
Anmerkung der Verwaltung: Bisher ist noch keine Planung erfolgt.
S. 195 - 050311001 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
5011000
Herr J.J. Schmitz bittet zu prüfen, warum der Ansatz 2018 niedriger ist als das
vorläufige Endergebnis 2017.
Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund der noch nicht durchgeführten Rechnungsabgrenzung
für 2017 ist im vorläufigen Gesamtergebnis 2017 die Zahlung der Bezüge für Januar 2018 i.
H. v. 4.032,29 € enthalten.
S. 198 - 050313001 Leistungen für Asylbewerber
Frau Wacker erläutert die Notwendigkeit, verschiedene Ansätze zu verändern. Eine Übersicht
des Produktes mit den geänderten Zahlen wird der Niederschrift beigefügt (s. Anlage 2).
5318000
Herr Goncz beantragt, den Ansatz für 2018 von 14.000 € auf 26.000 € zu
Niederschrift
-7-
erhöhen, damit die Chance besteht, eine sozialpädagogische Kraft für die Flüchtlingsarbeit zu
finden. Hierüber soll im Hauptausschuss beraten werden.
S. 202/203 - 050315001 Soziale Einrichtungen
Frau Wacker erläutert die Notwendigkeit verschiedene Ansätze zu verändern. Eine Übersicht
des Produktes mit den geänderten Zahlen wird der Niederschrift beigefügt (s. Anlage 3).
S. 206 - 050331001 Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
5317011
Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz erklärt Frau Wacker, dass in 2017
keine Zahlung an Frauen helfen Frauen erfolgt ist, da kein genehmigter Haushalt vorlag. Es
wurden nur Mitgliedsbeiträge an Vereine ausgezahlt. Eine Liste der Zahlungen wird der
Niederschrift beigefügt (s. Anlage 4).
S. 209/210 - 050343001 Sozialversicherungsangelegenheiten
Keine Ansätze für Personalkosten, da diese komplett unter 050311001 Grundversorgung und
Leistungen nach SGB XII erfasst sind.
7121000
Unter Nr. 37 und 39 sind die Veränderungen im Finanzplan enthalten, die sich
mit den liquiden Mitteln auseinandersetzen. Diese werden systemtechnisch vom
Gesamtfinanzplan auf die einzelnen Teilpläne aufgeteilt. Für die Folgejahre ab 2018 ergibt
sich keine weitere Veränderung mehr, da keine Ansätze mehr vorhanden sind. Ab Haushalt
2019 entfällt das Produkt.
S. 215 - 060365001 Kindergarten Frenz
4482001
Die Ansätze sind so hoch, weil Zuschüsse aufgrund des Gesetzes zur
Erhaltung der Trägervielfalt berücksichtigt wurden.
Anmerkung der Verwaltung:
Für 2017 wurden folgende Zuschüsse gezahlt:
Frenz
66.820,10 €
Lamersdorf 71.209,34 €
Lucherberg 59.204,62 €
Gesamt 197.234,06 €
5281018
Bei den Kindergärten wird ab 2018 das Verbrauchsmaterial wieder den
einzelnen Kindergärten zugerechnet, das wegen der separaten Betriebskostenabrechnung
notwendig ist. Bisher erfolgte eine gesammelte Verbuchung.
5711008
Frau Wacker erklärt, dass hier eine Anpassung des Ansatzes auf 26.400 €
notwendig sei, da aufgrund der höheren Kinderzahl in einer Gruppe eine zusätzliche
Garderobe (Kosten 1.500 €) benötigt werde. Weiterhin hat sich nach dem Winter ergeben,
dass die Reparatur der Wassersspielanlage nicht mehr wirtschaftlich ist und durch eine neue
ersetzt werden muss (Kosten 12.000 €) s. Anlage 5.
Herr Goncz wirft die Frage auf, ob es angesichts der Möglichkeit, dass die
Kindertageseinrichtungen an den Kreis abgegeben werden, sinnvoll ist, noch weitere
Anschaffungen zu tätigen. Hierzu erklärte Frau Wacker, dass es sich zum Teil um
notwendige Anschaffungen handelt, die schon für den Haushalt 2017 vorgesehen und
erforderlich waren. Darüber hinaus geht es auch um die Erneuerung von Mobiliar, das bereits
über 20 Jahre alt ist und dringend eines Austauschs bedarf. Die Verwaltung achte in
Absprache mit den Leiterinnen sehr genau darauf, was erforderlich für den Betrieb sei bzw.
was wünschenswert sei, aber zurzeit nicht dringend notwendig.
Niederschrift
-8-
Es besteht von Seiten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Einigkeit, dass die Kindergärten
weiterhin gepflegt werden sollen und wenn, dann in einem guten Zustand übergeben werden,
da ansonsten über die Umlage die Kosten ohnehin wieder durch die Gemeinde zu tragen sind.
S. 221- 060365002 Kindergarten Lamersdorf
5711008
Frau Wacker weist darauf hin, dass es bei den Erläuterungen richtig 8
Erzieherstühle heißen muss.
S. 225 - 060365003 Kindergarten Lucherberg
5291007
Auf Nachfrage von Herrn J. J. Schmitz erklärt Frau Wacker, dass hier eine
Umstellung der Förderung im Rahmen der Inklusion erfolgen musste. Die Zusammenarbeit
mit dem SPZ des Marienhospitals musste leider beendet werden. Es werden zukünftig für die
Inklusion notwendige zusätzliche Fachkraftstunden für Ergotherapie, Krankengymnastik und
Logopädie teilweise bei verschiedenen Praxen eingekauft. Ein anderer Teil der
Fachkraftstunden wird durch die Erzieherinnen geleistet.
S.226 - 060365003 Kindergarten Lucherberg
5711008
Bei den Erläuterungen ist ein Schreibfehler vorhanden, statt 2017 muss es
richtig 2018 lauten.
S. 231 - 060366001 Förderung von Kindern und Jugendlichen
4421000
Im Jugendheim werden den Kindern und Jugendlichen Süßigkeiten und
Getränke zum Selbstkostenpreis angeboten. Die Erstattung wird hier gebucht, der Einkauf bei
5281011.
5012000
Die Schwankungen bei den Personalkosten ergeben sich aus der
längerfristigen Erkrankung der hauptamtlichen Mitarbeiterin. Frau Wacker erklärt, dass
dieser aktuell eine zunächst bis Dezember 2019 befristete Rente zugesprochen wurde.
Weiterhin ist auch die Bezuschussung der Jugendarbeit durch den Kreis Düren bis zum Ende
2019 befristet. Zurzeit werden die Richtlinien für die weitere Bezuschussung der
Jugendarbeit durch den Kreis überarbeitet, hier sind Anpassungen und Veränderungen
geplant, die noch nicht absehbar sind.
5318007
Auf die Frage von Herrn Goncz nach der Erhöhung des Ansatzes erklärt Frau
Wacker, dass der Ansatz nicht erhöht wurde, allerdings waren in 2016 die Ausgaben
geringer, da die katholische Kirche es versäumt hatte, den Antrag für den Zuschuss
rechtzeitig vor der Freizeit zu stellen, so dass eine Zuschussgewährung nicht möglich war.
S. 239 - 070411001 Kostenbeteiligung an Krankenhäusern anderer Träger
5391000
Auf Nachfrage von Herrn H.-J. Schmitz erklärt Herr Linzenich, dass die
Nachforderung für 2017 in 2018 kassenwirksam wird. Es ist für 2018 mit einer Steigerung
um 40.000 – 50.000 € zu rechnen. Für die Folgejahre wird die Steigerung sich auf rd. 30.000
€ belaufen.
S. 243/244 - 080421001 Förderung des Sports
5317005
Herr J. J. Schmitz bittet um Erklärung des Unterschiedes des bisher
aufgelaufenen Ergebnisses 2017 zum Ansatz 2018. Weiterhin bittet er nochmals um eine
Liste der Zuschüsse.
Herr Görke bitte um Erläuterung der Zuschüsse.
Anmerkung der Verwaltung:
In 2017 erfolgte keine Zahlung aufgrund des fehlenden Haushaltes. Der erhöhte Betrag in
2018 begründet sich in dem Zuschuss für die Anschaffung eines Spindelmähers für
Lamersdorf (s. Erläuterung).
Niederschrift
-9-
S.246 - 080424001 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
5711000
Herr Goncz fragt nach der Höhe der Abschreibungen, da die Anlage doch
nicht gebaut sei.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Investitionsmaßnahme „Neubau Sportanlage für Breitensport“ wird in den Jahren
2018/2019 veranschlagt, die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Von daher sind ab
diesem Zeitpunkt Abschreibungen zu veranschlagen.
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
4.
Mitteilungen / Anfragen
4.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
4.1. Beschlusskontrolle
1
48/2018
Zu Vorlage 109/2017 1. Ergänzung:
Frau Wacker informiert, dass man mit der Caritas in Kontakt sei. Gleiches gilt auch für die
Diakonie, es steht allerdings aktuell kein Mitarbeiter zur Verfügung, der durch Aufstockung
seiner Teilzeit die Betreuung der Flüchtlinge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
übernehmen könne.
Zu Vorlage 23/2018:
Herr J.J. Schmitz bittet um Info über die Grundstücksangelegenheit. Frau Wacker teilt mit,
dass der Kreis sich an den Grundstückeigentümer gewandt habe, um den Ankauf bzw. die
Anpachtung des Grundstückes für die mobile Einheit zu regeln. Nach ihrer Kenntnis geht
man beim Kreisjugendamt zurzeit davon aus, dass zum 01.08.2018 eine 2-gruppige mobile
Einheit eröffnen wird.
4.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Frau Wacker teilt mit, dass der Termin der nächsten SSK – Sitzung vom 30.05. auf den
29.05.18 vorverlegt wird. Hintergrund ist, dass dann der Landrat kommen wird und über die
Möglichkeit der Übernahme der Kindertageseinrichtungen durch die AöR informiert.
Der Bürgermeister informiert hierzu aus der internen Bürgermeisterrunde, dass die Stadt
Jülich entschlossen sei, ihre Kindergärten abzugeben und zudem beabsichtigt, auch die von ihr
getragenen Trägeranteile für die freien Trägern nicht mehr zu zahlen.
Dem werden mit Sicherheit weitere Kommunen folgen, so dass es dann finanziell nicht mehr
tragbar sein wird, die Kindergärten selbst zu betreiben. Um hier keine Zeit zu verlieren, sei es
sinnvoll, die Politik frühzeitig und umfassend diesbezüglich zu informieren.
Das Personal der gemeindlichen Kindergärten soll ebenfalls am gleichen Tag in einer
vorhergehenden Veranstaltung durch Landrat und Bürgermeister über mögliche
Konsequenzen persönlich unterrichtet werden.
Niederschrift
- 10 -
Herr Görke fragt nach, was dies für Konsequenzen für die noch befristet eingestellten
Erzieherinnen hat, ob diese vorher noch unbefristet werden bzw. eine Übernahmechance beim
Kreis haben. Frau Wacker erklärt, dass die derzeitigen Befristungen durch Elternzeiten
verursacht sind bzw. teilweise zum Ende des Kindergartenjahres in unbefristete
Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Darüber hinaus benötigt der Kreis Düren
zusätzliches Personal, die neuen Stellen werden zurzeit alle unbefristet besetzt.
Nach kurzer Diskussion werden folgende weitere Termine beschlossen:
29.05.18:
Informationsveranstaltung als nichtöffentliche Ratssitzung unter Beteiligung
auch der sachkundigen Bürger des SSK
20.06.2018 SSK-Sitzung
H. J. Schmitz
Ausschussvorsitzender
Breuer
Schriftführerin