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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
385 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
27.04.18, 20:01
Aktualisiert
27.04.18, 20:01
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 21. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 15.03.2018 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:42 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Jahn (Ausschussvorsitzender), Herr Banze, Herr Hanning, Herr Hoffmann, Herr Rösner, Herr Schmidtke (für Herrn Brinkmann) CDU: Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Meckelmann, Herr Niemann, Herr Schwarzenberger (für Herrn Koch), Herr Wehmeier (für Herrn Siefert) B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Kantim (für Herrn Gadow) Ohne Fraktion: Graf von der Schulenburg (beratend) Verwaltung: FBL Herr Puchert-Blöbaum, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Hilbrink Gäste: Frau Isaak u. Herr Dr. Kerth (Büro Dr. Kerth+Lampe), Herr Runge (Drees & Huesmann) Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Informationen der Verwaltung Es sind keine Informationen der Verwaltung vorhanden. -2- 4. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Seitens der Ausschussmitglieder wird ein Vortrag über das vom Büro Dr. Kerth+Lampe Geo- Infometric GmbH gefertigte Bodengutachten gewünscht. Frau Isaak vom Büro erläutert dieses anhand einer Präsentation (siehe Anlage). Im Anschluss daran werden einige Fragen bezüglich des Ausmaßes der Bodenbelastung sowie zu der Notwendigkeit von Flächenfiltern gestellt. Dr. Kerth erläutert, dass auf dem Grundstück nur geringe Mengen an Faulgasen nachgewiesen werden konnten. In Innenstadtbereichen sei dies eine relativ normale Konzentration im Boden und mit anderen Altlasten in Leopoldshöhe nicht vergleichbar. Die Empfehlung zum Einbau eines Flächenfilters sei eine rein vorsorgliche zusätzliche Maßnahme. Grundsätzlich sehe das Büro Dr. Kerth+ Lampe die Bebauung dieser Fläche als positiv an im Hinblick auf „Flächenrecycling“. Die Flächenfilter und weitere Einzelheiten könnten später im Bebauungsplan festgesetzt werden, erklärt Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann. AM Graf von der Schulenburg begrüßt die Bebauung an dortiger Stelle, empfiehlt aber die Flächenfilter nicht im Bebauungsplan festzuschreiben, da die Baupreise dadurch immer mehr steigen würden. Die Fraktion B´90/Grüne erkundigt sich nach Folgeschäden an Bauten, die durch das vom Hang fließende Regenwasser entstehen könnten. Dr. Kerth verweist diesbezüglich auf das Baugrundgutachten vom Erdbaubüro Schemm GmbH und die darin empfohlenen Maßnahmen. Des Weiteren stellt sich bei den Fraktionen die Frage nach der Haftung bei eventuellen Schadensfällen. FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass die Frage einer möglichen Haftung nicht abschließend zu klären sei, aber seitens der Gemeinde alles Mögliche getan werde, um eine Haftung bei Schäden auszuschließen. Aus dem Grund des unklaren Haftungsrisikos, sieht die Fraktion B´90/Grüne die Fläche als Baufläche ungeeignet an und werde eine Bebauung ablehnen. Die anderen Fraktionen sprechen sich grundsätzlich für eine Bebauung der Fläche aus. AV Herr Jahn erinnert, dass noch über die Varianten der Bebauungskonzepte entschieden werden müsse. Die SPD-Fraktion habe über die Varianten diskutiert und spreche sich für eine Bebauung mit einem 4-Familienhaus mit einer Firsthöhe bis 10 m und mit 5 Einfamilienhäusern, eingeschossig, mit einer Firsthöhe von max. 9,50 m in aufgelockerter Bebauung aus Die CDU-Fraktion schließt sich dem Vorschlag an, auch wenn sie eine Bebauung mit einem 6Familienhaus unterstützen würde, da Wohnraum in Leopoldshöhe dringend benötigt würde. Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann stellt mit Hilfe einer Präsentation (siehe Anlage), diese Variante vor, gibt aber nochmal zu Bedenken, dass eine Gleichbehandlung bezgl. der Festsetzungen mit dem im Westen bereits bestehenden Bebauungsplan ratsam sei. Zudem könne ein 4Familienhaus, welches barrierefrei mit Fahrstuhl errichtet würde, wirtschaftlich schwierig herzustellen sein. FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass es sich bei der vorgestellten Variante nur um den Entwurf handele. Alles Weitere könne sich im Verfahren zeigen oder geändert werden. Somit wird der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass der Beschlussvorschlag auf Grundlage des im Ausschuss vorgestellten Konzeptes gefasst wird. 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt als Grundlage für die weitere Bauleitplanung das Bebauungskonzept Variante C- Einfamilienhausbebauung mit einem Mehrfamilienhaus. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes durchzuführen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – 5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Da kein Diskussionsbedarf besteht, verliest der AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag. -3- 1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ ist mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 3. Parallel zur Offenlegung sind gemäß §§ 4a Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf einzuholen. - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 6. 13. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Teilbereich nördlich „Am Sportplatz“ / westlich „Parkstraße“ - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Nähere Erläuterungen werden nicht gewünscht, so dass AV Herr Jahn folgenden Beschlussvorschlag verliest: 1. Der Entwurf für die 13. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ wird beschlossen. 2. Die 13. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. 3. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 4. Die Beteiligung der Behörden zur 13. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. - einstimmig 7. 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“, im Bereich Spielplatz Uhlandstraße - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan Da keine näheren Erläuterungen gewünscht werden, verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag: Der Hochbau-und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 8. Weiterentwicklung der BMX-Bahn an der Schulstraße Herr Raddatz erläutert kurz die geplante Weiterentwicklung. -4- Seitens der Fraktionen wird das Vorhaben begrüßt. AM Graf von der Schulenburg stellt die Frage nach der Finanzierung des Projektes. Diese solle im Vorfeld geklärt werden. Des Weiteren weist er auf den Immissionsschutz hin, insbesondere auf Licht-und Lärmbelästigung und bittet um entsprechende Überprüfung. AM Herr Fiedler gibt an, dass im AfGSGS über das Vorhaben beraten worden sei und ein Großteil der Arbeiten in Eigenleistung des Vereins erfolgen solle. Der rechtliche Rahmen in Form eines Bebauungsplanes solle durch die Gemeinde übernommen werden. Herr Raddatz erklärt, dass im Bauleitplanverfahren ein Immissionsschutzgutachten und ein Umweltbericht erstellt werden müsse. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens bewegen sich im 5-stelligen Bereich und würden von der Gemeinde im nächsten Jahr veranschlagt. Danach verließt AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss befürwortet eine Weiterentwicklung der BMX-Bahn auf Grundlage des im AfGSGS vorgestellten Konzeptes. Der Hochbau- und Planungsausschuss begrüßt eine Bauleitplanung mit dem Ziel der planerischen Absicherung des vorgestellten Konzeptes für die BMX Bahn. Das Bauleitplanverfahren wird vorbereitet. - einstimmig – Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18:57 Uhr. Jahn Ausschussvorsitzender Hilbrink Schriftführerin