Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
211 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
27.04.18, 20:01
Aktualisiert
27.04.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 21. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 15.03.2018:
4.
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am
Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Seitens der Ausschussmitglieder wird ein Vortrag über das vom Büro Dr. Kerth+Lampe GeoInfometric GmbH gefertigte Bodengutachten gewünscht. Frau Isaak vom Büro erläutert dieses
anhand einer Präsentation (siehe Anlage).
Im Anschluss daran werden einige Fragen bezüglich des Ausmaßes der Bodenbelastung sowie
zu der Notwendigkeit von Flächenfiltern gestellt. Dr. Kerth erläutert, dass auf dem Grundstück
nur geringe Mengen an Faulgasen nachgewiesen werden konnten. In Innenstadtbereichen sei
dies eine relativ normale Konzentration im Boden und mit anderen Altlasten in Leopoldshöhe
nicht vergleichbar.
Die Empfehlung zum Einbau eines Flächenfilters sei eine rein vorsorgliche zusätzliche
Maßnahme. Grundsätzlich sehe das Büro Dr. Kerth+ Lampe die Bebauung dieser Fläche als
positiv an im Hinblick auf „Flächenrecycling“. Die Flächenfilter und weitere Einzelheiten könnten
später im Bebauungsplan festgesetzt werden, erklärt Herr Runge vom Planungsbüro Drees &
Huesmann.
AM Graf von der Schulenburg begrüßt die Bebauung an dortiger Stelle, empfiehlt aber die
Flächenfilter nicht im Bebauungsplan festzuschreiben, da die Baupreise dadurch immer mehr
steigen würden.
Die Fraktion B´90/Grüne erkundigt sich nach Folgeschäden an Bauten, die durch das vom Hang
fließende Regenwasser entstehen könnten. Dr. Kerth verweist diesbezüglich auf das
Baugrundgutachten vom Erdbaubüro Schemm GmbH und die darin empfohlenen Maßnahmen.
Des Weiteren stellt sich bei den Fraktionen die Frage nach der Haftung bei eventuellen
Schadensfällen. FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass die Frage einer möglichen Haftung
nicht abschließend zu klären sei, aber seitens der Gemeinde alles Mögliche getan werde, um
eine Haftung bei Schäden auszuschließen. Aus dem Grund des unklaren Haftungsrisikos, sieht
die Fraktion B´90/Grüne die Fläche als Baufläche ungeeignet an und werde eine Bebauung
ablehnen. Die anderen Fraktionen sprechen sich grundsätzlich für eine Bebauung der Fläche
aus. AV Herr Jahn erinnert, dass noch über die Varianten der Bebauungskonzepte entschieden
werden müsse. Die SPD-Fraktion habe über die Varianten diskutiert und spreche sich für eine
Bebauung mit einem 4-Familienhaus mit einer Firsthöhe bis 10 m und mit 5 Einfamilienhäusern,
eingeschossig, mit einer Firsthöhe von max. 9,50 m in aufgelockerter Bebauung aus Die CDUFraktion schließt sich dem Vorschlag an, auch wenn sie eine Bebauung mit einem 6Familienhaus unterstützen würde, da Wohnraum in Leopoldshöhe dringend benötigt würde.
Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann stellt mit Hilfe einer Präsentation (siehe
Anlage), diese Variante vor, gibt aber nochmal zu Bedenken, dass eine Gleichbehandlung
bezgl. der Festsetzungen mit dem im Westen bereits bestehenden Bebauungsplan ratsam sei.
Zudem könne ein 4-Familienhaus, welches barrierefrei mit Fahrstuhl errichtet würde,
wirtschaftlich schwierig herzustellen sein.
FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass es sich bei der vorgestellten Variante nur um den
Entwurf handele. Alles Weitere könne sich im Verfahren zeigen oder geändert werden.
Somit wird der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass der Beschlussvorschlag auf
Grundlage des im Ausschuss vorgestellten Konzeptes gefasst wird.
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt als Grundlage für die weitere
Bauleitplanung das Bebauungskonzept Variante C- Einfamilienhausbebauung mit einem
Mehrfamilienhaus.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage
der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes durchzuführen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beratungsergebnis:
- 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -