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Beschlußtext (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
211 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
27.04.18, 20:01
Aktualisiert
27.04.18, 20:01
Beschlußtext (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum   

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe

- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) Beschlußtext (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum   

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe

- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 21. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 15.03.2018: 4. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Seitens der Ausschussmitglieder wird ein Vortrag über das vom Büro Dr. Kerth+Lampe GeoInfometric GmbH gefertigte Bodengutachten gewünscht. Frau Isaak vom Büro erläutert dieses anhand einer Präsentation (siehe Anlage). Im Anschluss daran werden einige Fragen bezüglich des Ausmaßes der Bodenbelastung sowie zu der Notwendigkeit von Flächenfiltern gestellt. Dr. Kerth erläutert, dass auf dem Grundstück nur geringe Mengen an Faulgasen nachgewiesen werden konnten. In Innenstadtbereichen sei dies eine relativ normale Konzentration im Boden und mit anderen Altlasten in Leopoldshöhe nicht vergleichbar. Die Empfehlung zum Einbau eines Flächenfilters sei eine rein vorsorgliche zusätzliche Maßnahme. Grundsätzlich sehe das Büro Dr. Kerth+ Lampe die Bebauung dieser Fläche als positiv an im Hinblick auf „Flächenrecycling“. Die Flächenfilter und weitere Einzelheiten könnten später im Bebauungsplan festgesetzt werden, erklärt Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann. AM Graf von der Schulenburg begrüßt die Bebauung an dortiger Stelle, empfiehlt aber die Flächenfilter nicht im Bebauungsplan festzuschreiben, da die Baupreise dadurch immer mehr steigen würden. Die Fraktion B´90/Grüne erkundigt sich nach Folgeschäden an Bauten, die durch das vom Hang fließende Regenwasser entstehen könnten. Dr. Kerth verweist diesbezüglich auf das Baugrundgutachten vom Erdbaubüro Schemm GmbH und die darin empfohlenen Maßnahmen. Des Weiteren stellt sich bei den Fraktionen die Frage nach der Haftung bei eventuellen Schadensfällen. FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass die Frage einer möglichen Haftung nicht abschließend zu klären sei, aber seitens der Gemeinde alles Mögliche getan werde, um eine Haftung bei Schäden auszuschließen. Aus dem Grund des unklaren Haftungsrisikos, sieht die Fraktion B´90/Grüne die Fläche als Baufläche ungeeignet an und werde eine Bebauung ablehnen. Die anderen Fraktionen sprechen sich grundsätzlich für eine Bebauung der Fläche aus. AV Herr Jahn erinnert, dass noch über die Varianten der Bebauungskonzepte entschieden werden müsse. Die SPD-Fraktion habe über die Varianten diskutiert und spreche sich für eine Bebauung mit einem 4-Familienhaus mit einer Firsthöhe bis 10 m und mit 5 Einfamilienhäusern, eingeschossig, mit einer Firsthöhe von max. 9,50 m in aufgelockerter Bebauung aus Die CDUFraktion schließt sich dem Vorschlag an, auch wenn sie eine Bebauung mit einem 6Familienhaus unterstützen würde, da Wohnraum in Leopoldshöhe dringend benötigt würde. Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann stellt mit Hilfe einer Präsentation (siehe Anlage), diese Variante vor, gibt aber nochmal zu Bedenken, dass eine Gleichbehandlung bezgl. der Festsetzungen mit dem im Westen bereits bestehenden Bebauungsplan ratsam sei. Zudem könne ein 4-Familienhaus, welches barrierefrei mit Fahrstuhl errichtet würde, wirtschaftlich schwierig herzustellen sein. FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass es sich bei der vorgestellten Variante nur um den Entwurf handele. Alles Weitere könne sich im Verfahren zeigen oder geändert werden. Somit wird der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass der Beschlussvorschlag auf Grundlage des im Ausschuss vorgestellten Konzeptes gefasst wird. Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt als Grundlage für die weitere Bauleitplanung das Bebauungskonzept Variante C- Einfamilienhausbebauung mit einem Mehrfamilienhaus. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes durchzuführen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -