Daten
Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
27.04.18, 18:02
Aktualisiert
27.04.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 27.04.2018
aus der Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt
der Gemeinde Titz vom 24.04.2018
Top:
Punkt 3.
Abrundungssatzung in der Ortslage Titz-Opherten; hier:
54/2018
Aktueller Sachstand und Entscheidung über das weitere
Vorgehen
Dem Rat der Gemeinde Titz wird einstimmig empfohlen, die als Alternative 2 in
der Sitzungsvorlage beschriebene Planungsvariante wie folgt zu beschließen.
Das Verfahren der Abrundungssatzung für den Bereich des Irmunduswegs wird
eingestellt und der am 6. Oktober 2016 vorgenommene Aufstellungsbeschluss
zur Änderung der Abrundungssatzung insoweit aufgehoben. Die weitere städtebauliche Entwicklung im konkreten Bereich des Irmunduswegs wird über das
mittlerweile gestartete Bebauungsplanverfahren Titz Nr. 35 (Ortslage Opherten)
gesteuert.
In Ergänzung hierzu wird die Verwaltung gebeten, bis zum Offenlagebeschluss
des Bebauungsplans Nr. 35 zu überprüfen, ob die umfangreichen CEFMaßnahmen gutachterlich so dargestellt werden können, dass zwei Abschnitte
(südlich und nördlich des Irmunduswegs) gebildet werden können. Sollte dies
nicht möglich sein, ist eine Teilung des Bebauungsplangebietes in Erwägung zu
ziehen.