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Beschlusstext (Abrundungssatzung in der Ortslage Titz-Opherten; hier: Aktueller Sachstand und Entscheidung über das weitere Vorgehen )

Daten

Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
27.04.18, 18:02
Aktualisiert
27.04.18, 18:02
Beschlusstext (Abrundungssatzung in der Ortslage Titz-Opherten; hier:
Aktueller Sachstand und Entscheidung über das weitere Vorgehen )

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Beschluss Titz, den 27.04.2018 aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Titz vom 24.04.2018 Top: Punkt 3. Abrundungssatzung in der Ortslage Titz-Opherten; hier: 54/2018 Aktueller Sachstand und Entscheidung über das weitere Vorgehen Dem Rat der Gemeinde Titz wird einstimmig empfohlen, die als Alternative 2 in der Sitzungsvorlage beschriebene Planungsvariante wie folgt zu beschließen. Das Verfahren der Abrundungssatzung für den Bereich des Irmunduswegs wird eingestellt und der am 6. Oktober 2016 vorgenommene Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Abrundungssatzung insoweit aufgehoben. Die weitere städtebauliche Entwicklung im konkreten Bereich des Irmunduswegs wird über das mittlerweile gestartete Bebauungsplanverfahren Titz Nr. 35 (Ortslage Opherten) gesteuert. In Ergänzung hierzu wird die Verwaltung gebeten, bis zum Offenlagebeschluss des Bebauungsplans Nr. 35 zu überprüfen, ob die umfangreichen CEFMaßnahmen gutachterlich so dargestellt werden können, dass zwei Abschnitte (südlich und nördlich des Irmunduswegs) gebildet werden können. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Teilung des Bebauungsplangebietes in Erwägung zu ziehen.