Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
20.04.18, 10:30
Aktualisiert
20.04.18, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.3 / Personal
Bearbeitung: Herr Klütsch
TOP
Drs.-Nr.: 251.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
16.04.2018
Bemerkungen
24.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Bekämpfung von
Langzeitarbeitslosigkeit in Kerpen;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
gez. Klütsch
gez. Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez.Cornely
Begründung:
Für Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose im Stadtgebiet der Kolpingstadt
Kerpen ist das jobcenter Rhein – Erft zuständig.
Das Jobcenter Rhein-Erft befindet sich in gemeinsamer Trägerschaft der Agentur für Arbeit Brühl
und des Rhein-Erft-Kreises.
In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der
Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt.
Insofern ergibt sich für die Kolpingstadt Kerpen keine Zuständigkeit bei der Schaffung eines
öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in
Kerpen.
Beschlussvorlage 251.18 1. Ergänzung
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