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Beschlussvorlage (Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Kerpen; hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
20.04.18, 10:30
Aktualisiert
20.04.18, 10:30
Beschlussvorlage (Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Kerpen;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Kerpen;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.3 / Personal Bearbeitung: Herr Klütsch TOP Drs.-Nr.: 251.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 16.04.2018 Bemerkungen 24.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Kerpen; hier: Anfrage der Fraktion UWG/Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung gez. Klütsch gez. Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez.Cornely Begründung: Für Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen ist das jobcenter Rhein – Erft zuständig. Das Jobcenter Rhein-Erft befindet sich in gemeinsamer Trägerschaft der Agentur für Arbeit Brühl und des Rhein-Erft-Kreises. In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt. Insofern ergibt sich für die Kolpingstadt Kerpen keine Zuständigkeit bei der Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Kerpen. Beschlussvorlage 251.18 1. Ergänzung Seite 2