Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
16.05.2018
Erstellt
30.04.18, 13:01
Aktualisiert
30.04.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
61/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
69. Änderung des Flächennutzungsplans "Lindenstraße"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 80 -
11.04.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 61/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Svetlana Braun
11.04.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
69. Änderung des Flächennutzungsplans "Lindenstraße"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur 69. Änderung des
Flächennutzungsplanes Wesseling für das Plangebiet „Lindenstraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
einzuleiten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling plant seit längerem die Entwicklung von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen
zur Arrondierung des nördlichen Stadtrandes im Ortsteil Berzdorf. Mit dem Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“ (Rechtskraft seit 25.06.1997) wurde, neben einer Neuordnung der gewerblichen Flächen im
Nordwesten des Stadtteils, u. a. eine Erweiterung der Wohnbebauung nördlich der Lindenstraße avisiert.
Dieses Planungsziel konnte bisher jedoch nicht umgesetzt werden.
Die VISTA Reihenhaus GmbH & Co. KG als zukünftiger Eigentümer der o. g. Flächen hat am 25.04.2017
einen Antrag auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Vom Projektentwickler wurde ein
städtebauliches Konzept zur Entwicklung einer Wohnbebauung nördlich der Lindenstraße im Anschluss an
die bestehende Wohnbebauung Am Nordbahnhof vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 23.05.2017 wurde das geplante Vorhaben vorgestellt. Aufgrund weiterer
Abstimmungserfordernisse wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3/132 „Lindenstraße“
und zu der 69. Flächennutzungsplanänderung jedoch vertagt.
Das Plangebiet umfasst die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Lindenstraße und westlich der bestehenden Wohnbebauung entlang der Straße Am Nordbahnhof. Im Norden grenzt das Plangebiet unmittelbar an das Stadtgebiet von Köln, auf dem in diesem Bereich die Nordbahntrasse verläuft, die
derzeit ausschließlich vom Güterverkehr genutzt wird. Im Westen schließen sich landwirtschaftlich genutzte
Flächen an, die künftig als Gewerbegebiet entwickelt werden sollen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche
von ca. 1,7 ha.
2. Lösung
Aufgrund der Vorschriften der Seveso-III-Richtlinie und der geplanten Erweiterung der Wohnbauflächen in
westlicher Richtung besteht Planerfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/132 “Lindenstraße“
und zur parallelen 69. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Ausführliche Erläuterungen dazu sind der Vorlage 92/2017 zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Vorhabenträgerin zu entsprechen und den Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/132 „Lindenstraße“ sowie die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lindenstraße“ zu fassen. Die genaue Abgrenzung des
Plangebietes geht aus dem der Vorlage beigefügtem Lageplan hervor. Als Folge der Baugesetzbuch-Novelle
2017 wird das Bauleitplanverfahren im Regelverfahren durchgeführt. Die Umsetzung des Vorhabens wird im
Rahmen eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Wesseling geregelt.
Im Weiteren werden städtebauliche Konzepte zur Realisierung eines Wohngebietes erarbeitet und dem
Fachausschuss vorgestellt.
3. Alternativen
Bei einem Verzicht auf die Durchführung des Bauleitplanverfahrens könnte das beabsichtigte Wohnbauvorhaben nicht in der avisierten Größe realisiert werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lindenstraße“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB).
Anlagen
-
Geltungsbereich der 69. FNP-Änderung
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132
Antrag auf Einleitung der Bauleitplanverfahren