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Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie Hier: Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
154 kB
Datum
16.05.2018
Erstellt
30.04.18, 13:01
Aktualisiert
30.04.18, 13:01
Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und 
         sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und 
         sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
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         sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
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         sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und 
         sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie
Hier: Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und 
         sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 80/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie Hier: Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.04.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 80/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 11.04.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie Hier: Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt das vorgestellte Städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie (Fassung 2018) zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden/Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie (Fassung 2018). Sachdarstellung: Die Stadtentwicklung Wesselings ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eng mit der Entwicklung der chemischen und petrochemischen Industrie verbunden. Heute wird der Standort Wesseling durch die Unternehmen Evonik Degussa GmbH und Lyondell Basell Polyolefine GmbH im Norden sowie durch die Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie, im Süden geprägt. Auf Grund der ansässigen Unternehmen kommt dem Chemiestandort Wesseling, gemeinsam mit den Standorten im Kölner Süden und in Hürth, eine bedeutende Rolle in der europäischen und internationalen Chemieindustrie zu. Über die Jahrzehnte hinweg ist eine Gemengelage entstanden, die durch ein dichtes Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen gekennzeichnet ist. Diese historisch gewachsene Gemengelage ist ein wesentliches Merkmal der Stadt Wesseling. Für die Wesselinger Bevölkerung ist diese Situation bekannt und akzeptiert. Die Nähe zwischen Arbeitsplatz und Wohnort bietet viele Vorteile und spricht neben der Rheinlage und der guten Infrastruktur für den Wohnstandort Wesseling. Das dichte Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und Stadtzentrum ist jedoch auch mit Nachteilen und Restriktionen verbunden. Die städtebauliche Entwicklung wird durch die Nähe der Industrieanlagen zum einen räumlich eng begrenzt; zum anderen sind bei Planungen und baulichen Entwicklungen im Umfeld der Industriestandorte vielfältige planungs- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, die erheblichen Einfluss auf die zukünftige Stadtentwicklung haben können. 1. Problem Anlass und Ziele der Planung Die prägenden Unternehmen der Chemie- und Raffinerieindustrie verarbeiten in ihren Betriebsbereichen in Wesseling verschiedene Gefahrstoffe, die unter die sogenannte „Seveso-III-Richtlinie“ des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. Nach Artikel 13 Seveso-III-Richtlinie sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass das Ziel, schwere Unfälle zu verhüten und ihre Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen, in ihren Politiken der Flächennutzung Berücksichtigung findet. Langfristig ist dem Erfordernis Rechnung zu tragen, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betriebsbereichen einerseits und schutzbedürftigen Gebieten und Nutzungen i.S.d. Seveso-III-Richtlinie andererseits, ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Bauleitplanung ist das zentrale flächenbezogene Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Die Stadt Wesseling als Trägerin der Planungshoheit hat sowohl bei der aktuell begonnenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet als auch bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen für einzelne Plangebiete dafür zu sorgen, dass die europarechtlichen Seveso-Vorschriften und der in § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankerte „Trennungsgrundsatz“ sachgerecht berücksichtigt und umgesetzt werden. Um die fachtechnischen Grundlagen für die künftige Stadtentwicklung und Bauleitplanung zu erhalten, hat der TÜV Nord im Auftrag der Stadt Wesseling ein gesamtstädtisches Gutachten zur Verträglichkeit von Störfall-Betriebsbereichen im Stadtgebiet und zur Ermittlung der angemessenen Sicherheitsabstände dieser Betriebsbereiche erarbeitet. Das TÜV-Gutachten auf Grundlage der Seveso-III-Richtlinie liegt der Stadt Wesseling seit Dezember 2015 vor. In Anbetracht der in den Betriebsbereichen zu Grunde zu legenden Stoffe hat das TÜV-Gutachten angemessene Sicherheitsabstände von 2.400 m bzw. 2.750 m für zwei im Norden liegende Betriebsbereiche ermittelt; für die im Süden liegenden Betriebsbereiche wurden Abstände von 200-300 m ermittelt. Auf Grund der historisch gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie überdecken diese sehr großen angemessenen Sicherheitsabstände weite Teile des Stadtgebietes Wesseling (ca. 70 %). Innerhalb dieser Sicherheitsabstände befinden sich die Innenstadt, etliche Wohngebiete, Hauptverkehrstrassen sowie Gemeinbedarfs-/Infrastruktureinrichtungen mit mittelzentraler Versorgungsfunktion. Diese Bestandsnutzungen sind als schutzbedürftige Gebiete und Nutzungen i.S.d. Seveso-III-Richtlinie zu bewerten. Die bestehende Gemengelage lässt sich auch mittel- bis langfristig nicht auflösen, da weder die Verlagerung einer kompletten Innenstadt noch die der abstandsrelevanten Betriebsbereiche realisierbar ist. In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen wurde die Erarbeitung einer tragfähigen Stadtentwicklungskonzeption notwendig, um sowohl den langfristigen Anforderungen des Artikels 13 Seveso-III-Richtlinie als auch dem Erfordernis zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt Wesseling als Mittelzentrum und attraktiver Wohnstandort in der Wachstumsregion Köln-Bonn Rechnung zu tragen. Die Stadt Wesseling, Bereich Stadtplanung, hat aufbauend auf den Ergebnissen des TÜV-Gutachtens und den vorgenannten Entwicklungszielen, ein Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Seveso-III-Richtlinie erarbeitet. Das Städtebauliche Entwicklungskonzept soll ausgewogene Handlungsspielräume für die künftige Stadtentwicklung innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände aufzeigen und abgestimmte Leitlinien für ein verträgliches Miteinander der innerstädtischen Siedlungsbereiche und der Betriebsbereiche unter Berücksichtigung des Artikels 13 Seveso-III-Richtlinie und des § 50 BImSchG definieren. Das Städtebauliche Entwicklungskonzept soll als Leitbild und Abwägungsgrundlage für die künftige Bauleitplanung und Vorhabengenehmigung innerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände dienen. Durch den geplanten Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) soll es einen wesentlichen Beitrag zur planerischen Abwägung darstellen. Aktueller Verfahrensstand Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 beschlossen, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog §§ 3, 4 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Seveso-III-Richtlinie (Fassung 2016) hat im Zeitraum vom 01.03.2017 bis einschließlich 04.04.2017 bei der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen; am 16.03.2017 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus stattgefunden. Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 22.02.2017 erfolgt. Die Bürgerschaft hatte dabei Gelegenheit zur Information und Diskussion sowie zur Stellungnahme zum Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling. Mit dieser Vorgehensweise wird dem Artikel 15 der Seveso-III-Richtlinie entsprochen, der Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung enthält. Die Behörden/Träger öffentlicher Belange (u.a. Nachbarkommunen) wurden mit Schreiben vom 07.02.2017 beteiligt und hatten ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Fassung 2016) bis zum 04.04.2017. Zudem hat die Stadt Wesseling die Fachdezernate der Bezirksregierung Köln (Städtebau/Immissionsschutz) sowie die von der Thematik betroffenen Nachbarkommunen Brühl, Niederkassel und Köln zu Informationsgesprächen am 07.03.2017 eingeladen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind 2 schriftliche Stellungnahmen eingegangen; zur Bürgerinformationsveranstaltung am 16.03.2017 wurde eine Niederschrift erstellt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange sind 11 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden, analog zur Beteiligung gemäß §§ 3, 4 BauGB, inhaltlich ausgewertet, sachgerecht geprüft und in die Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt (vgl. Anlagen, Listen 1 und 2). Von Seiten einiger Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden eine Vielzahl relevanter Anregungen, Hinweise und Fragestellungen vorgetragen, die eine intensive fachliche Auswertung und inhaltliche Konzeptdiskussion mit sich gebracht haben. Im Ergebnis der Konzeptüberprüfung und Recherchen, u.a. zur aktuellen Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung, sowie der Auswertung der aktuellen Arbeitshilfen und Fachkommentierungen ist das Städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie hinsichtlich einiger relevanter Kernthemen überarbeitet worden. Im Rahmen der Erarbeitung fachlicher Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden/Träger öffentlicher Belange sind Veränderungen bei den nachfolgenden Inhalten des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgt:       Änderungen bei der räumlichen Abgrenzung der Planungsbereiche (zwischen dem Mittleren und Äußeren Planungsbereich A sowie den Äußeren Planungsbereichen A und B) Änderungen bei der räumlichen Abgrenzung des Inneren Planungsbereiches (Abgrenzung anhand des 200 m- Sicherheitsabstandes der Betriebsbereiche (technisches Kriterium) und der definierten „Nichtheranrückenslinie“ (rechtliches Kriterium), Herausnahme kleinerer Flächen aus dem Inneren Planungsbereich) Modifizierungen bei den in Tabelle 3 dargestellten Entwicklungszielen für die Planungsbereiche Klare Differenzierung zwischen nicht schutzbedürftigen und schutzbedürftigen Nutzungen/Vorhaben i.S.d. Seveso-III-Richtlinie in Tabelle 2 (Stufe 1- kein Schutzstatus i.S.d. Seveso-III-Richtlinie; schutzbedürftige Nutzungen/Vorhaben werden den Schutzstufen 2-4 zugeordnet) Änderungen bei der Einstufung und Zuordnung verschiedener Gebiete bzw. Vorhaben zu den Schutzstufen 1-4 in Tabelle 2 (klare Differenzierung und Zuordnung anhand der Kriterien „räumlicher Einzugsbereich und Versorgungsfunktion“ z.B. bei öffentlich genutzten Gebäuden und Einrichtungen; soweit begründbar, ergänzende quantifizierbare Kriterien (z.B. Einzelhandelsnutzungen)) Aufnahme der aktuellen Änderungen 2016/2017 in sevesorelevanten Bau- und Umweltgesetzen (Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung) in Kapitel 2 des Konzeptes Diese Änderungen der Plankarte, der Tabellen 2 und 3 und des Textbandes betreffen inhaltliche Kernthemen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes; sie haben zudem positive Auswirkungen auf die künftige Stadtentwicklung und auf Nutzungsmöglichkeiten einzelner Grundstücksflächen. Der Beschlussvorlage sind Synopsen zu den Tabellen 2 und 3 bzw. zur Plankarte beigefügt, die eine Gegenüberstellung der Entwurfsfassungen 2016/2018 enthalten und die durchgeführten Änderungen übersichtlich darstellen. Die Synopsen dienen der Erläuterung, sind jedoch nicht Bestandteil der Beschlussfassung. 2. Lösung In Anbetracht der inhaltlich relevanten Überarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat sich die Stadt Wesseling entschlossen, analog zu §§ 3, 4 BauGB den Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Seveso-III-Richtlinie in der Fassung 2018 nochmals in die politische Beratung einzubringen und den Beschluss zu einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange einzuholen. Der Öffentlichkeit und den Behörden/Träger öffentlicher Belange soll erneut Gelegenheit gegeben werden, sich über die aktuelle Entwurfsfassung 2018 zu informieren und Stellungnahmen dazu abzugeben. 3. Alternativen Keine; die Erarbeitung eines tragfähigen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zum Umgang mit der Seveso-III-Thematik ist notwendig, um sowohl den langfristigen Anforderungen des Artikels 13 Seveso-IIIRichtlinie als auch dem Erfordernis zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt Wesseling als Mittelzentrum und attraktiver Wohnstandort angemessen Rechnung zu tragen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Erstellung des TÜV-Gutachtens zur Ermittlung der angemessenen Sicherheitsabstände wurden von den betroffenen Unternehmen und der Stadt Wesseling gemeinsam getragen. Die Erarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie erfolgt durch den Bereich Stadtplanung. Anlagen: - Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung am 16.03.2017 Auswertung der bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1) Auswertung der bei der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Liste 2) Synopse - Tabellen 2 und 3 des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Fassungen 2016/2018) Synopse - Plankarte zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (Fassungen 2016/2018), Verkleinerung DIN A 3 Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III- Richtlinie, Plankarte (Entwurf Fassung 2018), Verkleinerung DIN A 3 Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie, Textteil (Entwurf Fassung 2018) Anmerkung: Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten je 1 Exemplar der Plankarte des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie (Entwurf Fassung 2018) im Originalmaßstab.