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Beschlusstext (34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Erstellt
02.05.18, 13:06
Aktualisiert
02.05.18, 13:06
Beschlusstext (34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 24.04.2018 TOP Betreff 8. 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung Beschluss: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach Ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 4 Nein-Stimmen