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Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
02.05.18, 13:06
Aktualisiert
02.05.18, 13:06
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 24.04.2018 TOP Betreff 11. Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 23/2018 Beschluss: Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft bzw. zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt beschlossen: 1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraums im Gemeindegebiet der Gemeinde Kreuzau zukünftig aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen bzw. Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen. 2. Sofern die Gemeinde Kreuzau zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den gleichen Kriterien zu verfahren. 3. Derzeit wird auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft bzw. Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Beteiligung an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern verzichtet. Erst einmal werden die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG genutzt und unterstützt. Beratungsergebnis: einstimmig