Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
02.05.18, 13:06
Aktualisiert
02.05.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 24.04.2018
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Betreff
11.
Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues
in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 23/2018
Beschluss:
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft bzw. zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in der
Gemeinde Kreuzau wird wie folgt beschlossen:
1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraums im Gemeindegebiet der Gemeinde
Kreuzau zukünftig aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung
zukünftiger Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen
bzw. Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von
Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen.
2. Sofern die Gemeinde Kreuzau zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den
gleichen Kriterien zu verfahren.
3. Derzeit wird auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft bzw.
Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Beteiligung an bereits bestehenden sozialen
Wohnungsbauträgern verzichtet. Erst einmal werden die sich zukünftig ergebenden
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG genutzt und unterstützt.
Beratungsergebnis:
einstimmig