Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
19.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 439/2017 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
15.05.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Bericht zur Perspektive des Schienenpersonennahverkehr (S-Bahn) auf
der Eifelstrecke
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wurde gebeten darauf einzuwirken, dass an den Beratungs- und Planungsterminen
zur Elektrifizierung der Eifelstecke des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) Vertreter
der Stadt Erftstadt eingeladen werden.
Somit wurden der ZV NVR und der Rhein-Erft-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger zu diesem Anliegen
angeschrieben. Zwischenzeitlich liegen beide Antwortschreiben vor. Wie in meiner Vorlage schon
erwähnt, plant der NVR derzeit eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und lädt im März zu
einem Auftaktgespräch alle ÖPNV-Aufgabenträger ein, um eine Vereinbarung zur Finanzierung
der Machbarkeitsstudie abzustimmen. In dieser Sitzung wird der NVR laut Antwortschreiben bei
allen Beteiligten dafür werben, dass bei den weiteren Arbeitsgruppensitzungen auch die Verwaltungen der Städte Erftstadt, Brühl und Hürth eingeladen werden.
Auch der Rhein-Erft-Kreis befürwortet grundsätzlich die Teilnahme der streckenanliegenden Kommunen. Sieht jedoch auch wie der NVR erst einmal die Notwendigkeit unter den mitfanzierenden
Beteiligten den Leistungsumfang und die Kostenteilung abzustimmen bevor in einem erweiterten
Kreis die Zielsetzung der Studie präsentiert wird. Für die nachfolgenden Arbeitsgruppensitzungen
ist es bewährte Praxis für den NVR wie auch den Rhein-Erft-Kreis alle Beteiligte in einen Arbeitsprozess mit einzubinden.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-