Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 166/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.05.2018
vorberatend
04.07.2018
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 019, Erftstadt-Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West)
I.Beschluss über die Stellungnahmen
II.Beschluss über die 19. Flächennutzungsplanänderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie
4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr.
19, Erftstadt-Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet Notweg (West) wird nach Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entsprechend der beigefügten Wertungstabellen
A und B beschlossen.
II. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 19, Erftstadt-Köttingen, Erweiterung Gewerbegebiet
Notweg (West) wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen
und die Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016
den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst (V371/2016).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen
Versammlung fand am 11.05.2017 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher
Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 24.11.2016 bis 22.12.2016. Die hierbei vorgetragenen Anregungen wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfs berücksichtig. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger
Öffentlicher Belange sind der Wertungstabelle A zu entnehmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 17.01.2018. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 16 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB eingegangen.
Nach der erfolgten Abwägung (Wertungstabelle B) sind keine Änderungen oder Ergänzungen der
Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.
Nach der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander kann
der Beschluss über die 19. Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. Aufgrund des Umfangs
der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung,
die Wertungstabellen A und B, die Niederschrift der öffentlichen Versammlung und die Zusammenfassende Erklärung (Entwurf) vervielfältigt. Die übrigen Unterlagen sind im SD-Net einsehbar. Die
Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar aller Unterlagen in Papierform. Auf Wunsch sind weitere
Kopien möglich.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung –Teil A
Wertungstabelle A und B
Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 11.05.2017
Zusammenfassende Erklärung (Entwurf)
Stellungnahmen A und B (SD-Net)
Begründung –Teil B: Umweltbericht (SD-Net)
Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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