Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 199/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 18.04.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 184, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg
I. Beschluss zu den Stellungnahmen
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr.
184 erfolgt, wie in der beigefügten Wertungstabelle vorgeschlagen.
II. Gemäß § 2 BauGB wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr.
184 nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf beschlossen. Gleichzeitig
wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §
4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016
den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst (V 373/2016).
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen Versammlung fand am 25.04.2017 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit von 04.05.2017 bis 02.06.2017.
Die in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Hinweise betreffen im Wesentlichen die Niederschlagswasserbeseitigung, die Lärmund Erschließungssituation, die Rücknahme des Landschaftsschutzes, die Bodenbeschaffenheit
und Archäologie. Es wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, die die Planung und Realisierung
eines Wohngebietes grundsätzlich in Frage stellen.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB kann nunmehr der
vorliegende Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung (öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt
werden.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung, die Wertungstabelle und die Niederschrift der öffentlichen Versammlung
vervielfältigt. Die übrigen Unterlagen sind im SD-Net einsehbar. Die Fraktionen erhalten jeweils ein
Exemplar aller Unterlagen in Papierform. Auf Wunsch sind weitere Kopien möglich.
Anlagen:
1. Anlageplan
2. Rechtsplanentwurf
3. Begründungsentwurf – Teil A
4. Wertungstabelle
5. Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 25.04.2017
6. Stellungnahmen (SD-Net)
7. Begründungsentwurf –Teil B: Umweltbericht (SD-Net)
8. ASP 1 (SD-Net)
9. ASP 2 (SD-Net)
10. Versickerungsgutachten (SD-Net)
11. Verkehrstechnische Einschätzung (SD-Net)
12. Schallgutachten REWE-Parkplatz (SD-Net)
13. Schalltechnische Untersuchung (SD-Net)
14. Angepasstes städtebauliches Konzept (SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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