Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
15.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 160/2018
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 28.03.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
15.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festelgung der Prioritäten,
2. Stufe
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
900.000
810.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120 547 010
0511003 / 2311063
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die dargestellte Prioritätenliste, 2. Stufe, des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen im Stadtgebiet wird beschlossen
Begründung:
Im Zuge der Beratungen zur Vorlage V 415/2014 wurde eine Prioritätenliste, 1. Stufe, beschlossen.
Sieben Haltestellen im Stadtteil Liblar (Schloß Gracht, Theodor-Heuss-Str., EinkaufCenter) sowie
die Haltestelle „Maarweg“ im Stadtteil Gymnich wurden aus dieser 1. Stufe bereits mit Fördermittel
fertiggestellt. Für die Haltestelle „Herrig Siedlung“ wurde die Vergabe der Tiefbauarbeiten vorbereitet, so dass die Umsetzung ebenfalls in diesem Jahr erfolgen wird.
Somit verbleiben derzeit folgende Haltestellen aus der Prioritätenliste, 1. Stufe:
im Stadtteil Blessem: Haltestelle „von-Stephan-Straße“; im Stadtteil Erp: Haltestellen „Steinfelder
und Gladbacher Straße“; im Stadtteil Friesheim: Haltestelle „Niederweg“, im Stadtteil Lechenich:
Haltestelle „Frenzenstraße“; im Stadtteil Liblar: Haltestellen „Schloss Buschfeld“, „Frauenthal“,
„Kirche“, „Bahnhofstraße“; Stadtteil Bliesheim: Haltestelle „Bliesheim Markt“ (Süd).
Mit Ausnahme der Haltestelle „Bliesheim Markt“ (Süd) betrifft der Ausbau immer beide Fahrtrichtungen. Die Haltestelle „Bliesheim Markt“ (Nord) wurde im Zuge des Umbaus Jakob-Giesen-Platz
barrierefrei umgestaltet.
Für diese 20 Haltestellen werden derzeit als Basis für den Finanzierungsantrag die Ausbauplanungen durch ein Planungsbüro erarbeitet, so dass der Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) in Kürze eingereicht werden kann. Ziel ist es in diesem Jahr das Vergabeverfahren
abzuschließen und mit den ersten Umbauarbeiten an den Haltestellen zu beginnen. Eingeplant ist
die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme Ende 2019.
Ergänzend möchte ich anmerken, dass im Zuge der Maßnahmen der Rückbau von Busbuchten
weitergeführt wird. Somit wird ein barrierefreier Einstieg durch den Bau von Haltestellenkaps (Halten am Fahrbahnrand) im Zusammenspiel mit den Niederflurbussen gewährleistet. Ausnahmen
bestehen hier an Haltestellen, an denen Busse Stand- bzw. Wartezeiten einhalten müssen, z. B.
Schulzentrum Liblar, Lechenich Markt. Hier bleiben die Busbuchten bestehen.
Um weitere Fördermittel beim Nahverkehr Rheinland (NVR) bereitstellen zu lassen, schlägt die
Verwaltung eine Prioritätenliste, 2. Stufe, vor. Auch hier werden beide Fahrtrichtungen berücksichtigt.
Im Stadtteil Dirmerzheim:
Dirmerzheim Süd
Dirmerzheim Kirche
Im Stadtteil Gymnich:
Gymnich Post
Gymnich Kunibertusplatz
Gymnich Kerpener Straße
Im Stadtteil Kierdorf:
Kierdorf Mitte
Kierdorf Süd
Im Stadtteil Köttingen:
Köttingen Mitte
Köttingen Süd
Im Stadtteil Lechenich
Kölner Ring
Bis zur Umsetzung der Maßnahmen bedarf es einer längeren Vorlaufzeit, welche den Vergabeprozess von Planungsleistungen, die Erarbeitung der Ausbauplanungen als Grundlage des Finanzierungsantrages, die Abstimmungen mit den Straßenbaulastträgern sowie der Bearbeitungszeit beim
Fördergeber Nahverkehr Rheinland zur Bewilligung beinhaltet. Vor diesem Hintergrund wird der
Zeitrahmen bis zum Maßnahmenbeginn der 2. Stufe auf Ende 2019/Anfang 2020 eingeschätzt.
Die derzeit nicht benannten Haltestellen werden in der 3. Stufe berücksichtigt.
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In Vertretung
(Hallstein)
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