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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festelgung der Prioritäten, 2. Stufe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
15.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festelgung der Prioritäten, 2. Stufe) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festelgung der Prioritäten, 2. Stufe) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festelgung der Prioritäten, 2. Stufe)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 160/2018 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 28.03.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 15.05.2018 Bemerkungen beschließend Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Festelgung der Prioritäten, 2. Stufe Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 900.000 810.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 010 0511003 / 2311063 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die dargestellte Prioritätenliste, 2. Stufe, des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen im Stadtgebiet wird beschlossen Begründung: Im Zuge der Beratungen zur Vorlage V 415/2014 wurde eine Prioritätenliste, 1. Stufe, beschlossen. Sieben Haltestellen im Stadtteil Liblar (Schloß Gracht, Theodor-Heuss-Str., EinkaufCenter) sowie die Haltestelle „Maarweg“ im Stadtteil Gymnich wurden aus dieser 1. Stufe bereits mit Fördermittel fertiggestellt. Für die Haltestelle „Herrig Siedlung“ wurde die Vergabe der Tiefbauarbeiten vorbereitet, so dass die Umsetzung ebenfalls in diesem Jahr erfolgen wird. Somit verbleiben derzeit folgende Haltestellen aus der Prioritätenliste, 1. Stufe: im Stadtteil Blessem: Haltestelle „von-Stephan-Straße“; im Stadtteil Erp: Haltestellen „Steinfelder und Gladbacher Straße“; im Stadtteil Friesheim: Haltestelle „Niederweg“, im Stadtteil Lechenich: Haltestelle „Frenzenstraße“; im Stadtteil Liblar: Haltestellen „Schloss Buschfeld“, „Frauenthal“, „Kirche“, „Bahnhofstraße“; Stadtteil Bliesheim: Haltestelle „Bliesheim Markt“ (Süd). Mit Ausnahme der Haltestelle „Bliesheim Markt“ (Süd) betrifft der Ausbau immer beide Fahrtrichtungen. Die Haltestelle „Bliesheim Markt“ (Nord) wurde im Zuge des Umbaus Jakob-Giesen-Platz barrierefrei umgestaltet. Für diese 20 Haltestellen werden derzeit als Basis für den Finanzierungsantrag die Ausbauplanungen durch ein Planungsbüro erarbeitet, so dass der Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) in Kürze eingereicht werden kann. Ziel ist es in diesem Jahr das Vergabeverfahren abzuschließen und mit den ersten Umbauarbeiten an den Haltestellen zu beginnen. Eingeplant ist die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme Ende 2019. Ergänzend möchte ich anmerken, dass im Zuge der Maßnahmen der Rückbau von Busbuchten weitergeführt wird. Somit wird ein barrierefreier Einstieg durch den Bau von Haltestellenkaps (Halten am Fahrbahnrand) im Zusammenspiel mit den Niederflurbussen gewährleistet. Ausnahmen bestehen hier an Haltestellen, an denen Busse Stand- bzw. Wartezeiten einhalten müssen, z. B. Schulzentrum Liblar, Lechenich Markt. Hier bleiben die Busbuchten bestehen. Um weitere Fördermittel beim Nahverkehr Rheinland (NVR) bereitstellen zu lassen, schlägt die Verwaltung eine Prioritätenliste, 2. Stufe, vor. Auch hier werden beide Fahrtrichtungen berücksichtigt. Im Stadtteil Dirmerzheim:  Dirmerzheim Süd  Dirmerzheim Kirche Im Stadtteil Gymnich:  Gymnich Post  Gymnich Kunibertusplatz  Gymnich Kerpener Straße Im Stadtteil Kierdorf:  Kierdorf Mitte  Kierdorf Süd Im Stadtteil Köttingen:  Köttingen Mitte  Köttingen Süd Im Stadtteil Lechenich  Kölner Ring Bis zur Umsetzung der Maßnahmen bedarf es einer längeren Vorlaufzeit, welche den Vergabeprozess von Planungsleistungen, die Erarbeitung der Ausbauplanungen als Grundlage des Finanzierungsantrages, die Abstimmungen mit den Straßenbaulastträgern sowie der Bearbeitungszeit beim Fördergeber Nahverkehr Rheinland zur Bewilligung beinhaltet. Vor diesem Hintergrund wird der Zeitrahmen bis zum Maßnahmenbeginn der 2. Stufe auf Ende 2019/Anfang 2020 eingeschätzt. Die derzeit nicht benannten Haltestellen werden in der 3. Stufe berücksichtigt. -2- In Vertretung (Hallstein) -3-