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Beschlussvorlage (Schulisches Mobilitätsmanagement - Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Stadtteil Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
04.06.18, 15:03
Beschlussvorlage (Schulisches Mobilitätsmanagement - Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Stadtteil Bliesheim) Beschlussvorlage (Schulisches Mobilitätsmanagement - Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Stadtteil Bliesheim) Beschlussvorlage (Schulisches Mobilitätsmanagement - Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Stadtteil Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 161/2018 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - -65- Datum: 28.03.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 15.05.2018 vorberatend Schulausschuss 17.05.2018 vorberatend Bauausschuss Straßen 29.05.2018 beschließend Betrifft: Schulisches Mobilitätsmanagement - Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Stadtteil Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 7.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 541 020 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: XJa Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Umsetzung einvernehmlicher Maßnahmen im Rahmen der Ortsbegehung des Stadtteils Bliesheim wird zur Kenntnis genommen 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel der Gehwegverbreiterung für a.) der Gesamtlänge der Lambertusstraße von der Merowinger Straße bis zur Grundschule oder b.) dem Teilbereich Lambertusstraße von Hausnummer 67- 75 und c.) die Ausweitung des Gehweges Ecke Lambertusstraße/Fuhrmannsgasse zu den Haushaltsberatungen 2019 darzustellen und in diesem Zusammenhang auch ggfls. eintretende, straßenbaubeitragsrechtliche Auswirkungen für die Anlieger in der Lambertusstraße aufzuzeigen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Veränderung (Fahrbahnteiler) im Kreuzungsbereich Vorgebirgsstr./Heerstr./Lange Heide/Merowingerstraße umzusetzen. Begründung: Im Rahmen des schulischen Mobilitätsmanagements fand im Dezember 2017 mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, der Grundschule Bliesheim, der Polizei NRW, des Zukunftsnetz Mobilität NRW sowie dem internen städtischen Netzwerk (Umwelt- und Planungsamt, Ordnungsamt, Schulverwaltungsamt, Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe) eine Ortsbegehung im Umfeld der Grundschule Bliesheim statt. Ziel war es, die vom Gutachter ermittelten Gefahrenstellen (s. Protokoll) im Schulumfeld und den Schulwegen vor Ort zu betrachten und gemeinsame Handlungsempfehlungen zu initiieren. Folgende Gefahrenschwerpunkte waren grundsätzlich erkennbar, die Aktionen zur Schulwegsicherung erforderlich machen: 1. 2. 3. 4. Generelle Probleme durch falsch parkende Fahrzeuge Keine konsequente Einbahnstraßenregelung der Lambertusstraße Fehlender Gehweg in Teilbereichen der Lambertusstraße Komplexität beim Überqueren des Knotenpunktes Vorgebirgsstraße/ Heerstraße/ Lange Heide/ Merowinger Str. Zu 1.) Zur Entschärfung der Problematik falsch parkender Fahrzeugen wurden Stellflächenmarkierungen für die Marien- und Lambertusstraße beauftragt. Am Parkstreifen vor der Grundschule (Lambertusstraße) wird der direkt angrenzende Stellplatz zur vorhandenen Querungshilfe straffiert und somit Parken verhindert, so dass querende Kinder ein größeres Sichtfeld erhalten. Eine weitere Markierung erfolgt als Haltelinie am Stoppschild Ecke Frankenstraße/Merowingerstr. (s. Protokoll). Durch diese Maßnahme wird ein frühzeitiger Sichtkontakt zwischen querenden Fußgänger/innen und Fahrer/innen gewährleistet. Die Einbahnstraßenregelung der Lambertusstraße wurde zwischenzeitlich durchgängig bis Einmündung Fuhrmannsgasse/ Marienstraße/ Frankenstraße umgesetzt. Zu 2.) Die Verwaltung schlägt vor, eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,50 m an der Straßenseite der Grundschule vorzunehmen. Hier gibt es zwei Alternativen: a.) auf der Gesamtlänge von der Einmündung Merowinger Straße bis zur Grundschule wird durchgängig der Gehweg umgestaltet und verbreitert b.) ausschließlich im Bereich Lambertusstraße von Hausnummer 67-75 wird der Gehweg partiell verbreitert, da sich hier die Verkehrssicherheit am geringsten darstellt. An der Einmündung Lambertusstraße/Fuhrmannsgasse (s.Protokoll) besteht keine Sichtbeziehung von Fußgängern in die Fuhrmannsgasse ohne hierzu die Straße zu betreten. Aus diesem Grunde ist es an dieser Stelle notwendig, eine Ausweitung des Gehweges vorzunehmen. -2- Erstrebenswert wäre eine durchgängige Verbreiterung nach Variante a.) ab Einmündung Merowinger Straße bis zur Grundschule. Daraus ergibt sich eine auf die komplette Straßenlänge beziehende Maßnahme, die als verkehrstechnische Verbesserung der Gesamtanlage für die Anwohner/innen ggfls. straßenbaubeitragspflichtig würde. Des Weiteren wäre hier auch die Konsequenz, dass einige Stellplätze auf der Lambertusstraße entfallen. Eine lediglich partielle Verbreiterung gemäß Variante b.) hingegen würde als verbessernde Unterhaltungsmaßnahme keine Anliegerbeitragspflichten auslösen. Zu. 3.) Die Komplexität für Kinder wie auch für Erwachsene beim Überqueren der Straße am Knotenpunkt Vorgebirgsstr./ Heerstr./ Lange Heide/ Merowingerstr. (s. Protokoll) wird ohne bauliche Veränderung nicht zu lösen sein. Hier handelt es sich um einen zentralen Punkt nicht nur für Grundschulkinder. Zur Erreichbarkeit der Bushaltestellen stellt dieser Bereich auch für Schüler/innen der weiterführenden Schulen sowie Kinder, welche den naheliegenden Spielplatz nutzen, eine Gefahrenstelle dar. Zur Entschärfung dieses Gefahrenpunktes wird vorgeschlagen, einen Fahrbahnteiler zu installieren. Die Kosten werden mit ca. 7.000 € veranschlagt und stehen im Haushalt zur Verfügung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetriebs Straßen NRW könnte diese Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden. Mit der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist das Projekt für die Grundschule Bliesheim für das interne Netzwerk Schulisches Mobilitätsmanagement zunächst abgeschlossen. Gegenwärtig wird ein ganzheitliches Schulwegekonzept mit der Donatusgrundschule in ErftstadtLiblar erarbeitet. Zielsetzungen sind hier neben der klassischen Schulwegsicherung        Reduzierung von Verkehrssicherheitsproblemen auf Schul- evtl. Freizeitwegen Erhöhung des Anteils der Kinder, die zu Fuß zur Schule gehen Verringerung der parkenden/vor der Schule haltenden „Elterntaxen“ Standortermittlung von „Hol- und Bringzonen“ und deren Umsetzung Durchführung des „Verkehrszähmer Programms“ im Unterricht „Geh Spaß“ statt „Elterntaxi“ Förderung der eigenständigen Mobilität der Kinder Reduzierung von CO2 Emissionen Die Donatusgrundschule ist die städtische Grundschule mit der höchsten Schülerzahl. Das schulische Mobilitätsmanagement an dieser Schule wird hinsichtlich seiner Wirkung evaluiert und den politischen Gremien präsentiert. In Vertretung (Hallstein) -3-