Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
15.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 411/2017 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 28.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
15.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
30.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120 547 010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
xNein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor dem Hintergrund der ermittelten hohen Kosten schlägt die Verwaltung vor, auf eine Fahrgastzählung zu verzichten.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr fasste am 01.02.2018 zur Einrichtung der Haltestelle Schlunkweg folgenden Beschluss: „Bis zur nächsten Fahrplananpassung soll in einer
dreimonatlichen Testphase eine Fahrgastzählung dieser sowie der vor und hinter liegenden Haltestellen durchgeführt werden. Das Ergebnis soll dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die hierfür ggfs. entstandenen Kosten mitzuteilen.
Weiterhin sollen die durch den Verkehrsplaner berechneten längeren Fahrtzeiten, die durch die
Einrichtung der Haltestelle entstanden sind, dem Ausschuss mitgeteilt werden.“
Um Kosten zu minimieren, wurde die REVG angesprochen, ob die gewünschten Fahrgastzählungen über das Fahrpersonal erfolgen könnte oder inwieweit andere Möglichkeiten zur Fahrgasterhebung bestehen ohne den städtischen Haushalt zu belasten.
Die REVG teilte mit, dass eine länger anhaltende Zählung durch das Fahrpersonal nicht durchführbar ist. Es wurde ein Versuch unternommen, über die Daten des Fahrausweisdruckers bzw.
der elektronischen Einstiegskontrolle (EKS) Nutzungszahlen zu ermitteln. Dieser Wert ist jedoch
insofern nicht geeignet, da nur bei einem direktem Verkauf das EKS-System Daten erfasst werden
und dies ausschließlich bei vorne einsteigenden Personen. Hinten einsteigende Fahrgäste, aussteigende Fahrgäste und Personen, die weder ein Ticket kaufen noch geprüft werden, z.B. Schüler/innen, Rollstuhlfahrer/innen etc. werden hierbei nicht erfasst. Aus diesen Gründen ist eine Zählung durch die REVG nicht ausführbar.
Um die Kosten für die Durchführung durch die Verwaltung zu ermitteln wurden stichprobenartige
Kostenanfragen bei zwei Planungsbüros vorgenommen. Von diesen wird vorgeschlagen die Einund Aussteiger an der Haltestelle „Schlunkweg“ sowie den Haltestellen davor (Bahnhofstraße, Am
Vogelsang ) und danach (Theodor-Heuss-Straße, Heidebroichstraße) an jeweils einem Wochentag
von Montag bis Freitag (in einem Erhebungszeitraum von drei Wochen), sowie an jeweils zwei
Samstagen und Sonntagen zu erfassen. Insgesamt würde eine Zählung an 9 Tagen mit jeweils 16
Stunden vorgenommen, so dass über diese Erhebung eine statistische Auswertung und Aufbereitung erfolgen kann.
Das Ergebnis der Kostenanfragen beziffert sich auf 30.000 € bis 40.000 €. Diese Mittel müssten
ggf. außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die Fahrtzeitenverlängerung darzulegen, die sich
aufgrund der Neueinrichtung der Haltestelle ergeben hat. Hier ist anzumerken, dass sich die
Fahrtzeiten in den Fahrplänen nicht verändert haben, da hier keine Änderung der Linienführung für
die Busse vorgenommen wurde. In den Fahrplänen werden Pufferzeiten (ca. fünf bis zehn Minuten) einkalkuliert, um an den Umsteigepunkten eine Anschlussgarantie zu gewährleisten. Diese
Pufferzeiten werden derzeit genutzt und die Einhaltung beobachtet.
Zur Beantragung von Fördermitteln zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen müssen u.a. Stellungnahmen des Behindertenbeirates beim Fördergeber vorliegen. Aus diesem Grunde wurde im
Jahr 2014 durch mein Fachamt eine Begehung mit Vertreter/innen des Behindertenbeirates sowie
des Seniorenbeirates und dem beauftragten Planungsbüro in allen Stadtteilen durchgeführt. In
diesen Begehungen wurde Einvernehmen zu den barrierefreien Standards hergestellt. Ein weiterer
Aspekt war in diesen Gesprächen die Haltestellenabstände sowie die Einrichtung von Haltestellen
vor gemeinnützigen Einrichtungen. Somit wurde auch das Anliegen festgehalten, eine Haltestelle
am Schlunkweg vor dem evangelischen Gemeindezentrum einzurichten.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Planungen zum Nahverkehrsplan (NVP) noch nicht abgeschlossen
und es stand als eine Maßnahme im Raum, die Linie 979 ebenfalls an den Bahnhof anzubinden
Diese Entscheidung durch die politischen Gremien wurde abgewartet.
Mit Verabschiedung des Nahverkehrsplans wurden die Möglichkeiten der Einrichtung verschiedener Neueinrichtungen von Haltestelle (Willy-Brandt-Str.,Otto-Hahn-Allee, Waldorfschule, Schlunkweg) mit Vertreter/innen des Rhein-Erft-Kreises als Straßenbaulastträger, der REVG als Verkehrsunternehmen sowie der Kreispolizeibehörde ermittelt und auf den Weg gebracht. Die Haltestellen
Willy-Brandt-Straße und Otto-Hahn-Allee konnten unproblematisch provisorisch eingerichtet werden. Die Haltestelle Waldorfschule ist momentan nicht umsetzbar, da große bauliche Veränderungen (Gehwege, Querungshilfe) im Vorfeld herbeigeführt werden müssten. Somit stellte sich eben-2-
falls die Haltestelle Schlunkweg als unproblematisch dar, da hier auch keine PKW-Stellplätze entfallen.
In Vertretung
(Hallstein)
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