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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
15.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 411/2017 1. Ergänzung Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 28.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 15.05.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung einer Bushaltestelle auf dem Schlunkweg in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 30.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 010 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja xNein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Vor dem Hintergrund der ermittelten hohen Kosten schlägt die Verwaltung vor, auf eine Fahrgastzählung zu verzichten. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr fasste am 01.02.2018 zur Einrichtung der Haltestelle Schlunkweg folgenden Beschluss: „Bis zur nächsten Fahrplananpassung soll in einer dreimonatlichen Testphase eine Fahrgastzählung dieser sowie der vor und hinter liegenden Haltestellen durchgeführt werden. Das Ergebnis soll dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss die hierfür ggfs. entstandenen Kosten mitzuteilen. Weiterhin sollen die durch den Verkehrsplaner berechneten längeren Fahrtzeiten, die durch die Einrichtung der Haltestelle entstanden sind, dem Ausschuss mitgeteilt werden.“ Um Kosten zu minimieren, wurde die REVG angesprochen, ob die gewünschten Fahrgastzählungen über das Fahrpersonal erfolgen könnte oder inwieweit andere Möglichkeiten zur Fahrgasterhebung bestehen ohne den städtischen Haushalt zu belasten. Die REVG teilte mit, dass eine länger anhaltende Zählung durch das Fahrpersonal nicht durchführbar ist. Es wurde ein Versuch unternommen, über die Daten des Fahrausweisdruckers bzw. der elektronischen Einstiegskontrolle (EKS) Nutzungszahlen zu ermitteln. Dieser Wert ist jedoch insofern nicht geeignet, da nur bei einem direktem Verkauf das EKS-System Daten erfasst werden und dies ausschließlich bei vorne einsteigenden Personen. Hinten einsteigende Fahrgäste, aussteigende Fahrgäste und Personen, die weder ein Ticket kaufen noch geprüft werden, z.B. Schüler/innen, Rollstuhlfahrer/innen etc. werden hierbei nicht erfasst. Aus diesen Gründen ist eine Zählung durch die REVG nicht ausführbar. Um die Kosten für die Durchführung durch die Verwaltung zu ermitteln wurden stichprobenartige Kostenanfragen bei zwei Planungsbüros vorgenommen. Von diesen wird vorgeschlagen die Einund Aussteiger an der Haltestelle „Schlunkweg“ sowie den Haltestellen davor (Bahnhofstraße, Am Vogelsang ) und danach (Theodor-Heuss-Straße, Heidebroichstraße) an jeweils einem Wochentag von Montag bis Freitag (in einem Erhebungszeitraum von drei Wochen), sowie an jeweils zwei Samstagen und Sonntagen zu erfassen. Insgesamt würde eine Zählung an 9 Tagen mit jeweils 16 Stunden vorgenommen, so dass über diese Erhebung eine statistische Auswertung und Aufbereitung erfolgen kann. Das Ergebnis der Kostenanfragen beziffert sich auf 30.000 € bis 40.000 €. Diese Mittel müssten ggf. außerplanmäßig bereitgestellt werden. Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die Fahrtzeitenverlängerung darzulegen, die sich aufgrund der Neueinrichtung der Haltestelle ergeben hat. Hier ist anzumerken, dass sich die Fahrtzeiten in den Fahrplänen nicht verändert haben, da hier keine Änderung der Linienführung für die Busse vorgenommen wurde. In den Fahrplänen werden Pufferzeiten (ca. fünf bis zehn Minuten) einkalkuliert, um an den Umsteigepunkten eine Anschlussgarantie zu gewährleisten. Diese Pufferzeiten werden derzeit genutzt und die Einhaltung beobachtet. Zur Beantragung von Fördermitteln zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen müssen u.a. Stellungnahmen des Behindertenbeirates beim Fördergeber vorliegen. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2014 durch mein Fachamt eine Begehung mit Vertreter/innen des Behindertenbeirates sowie des Seniorenbeirates und dem beauftragten Planungsbüro in allen Stadtteilen durchgeführt. In diesen Begehungen wurde Einvernehmen zu den barrierefreien Standards hergestellt. Ein weiterer Aspekt war in diesen Gesprächen die Haltestellenabstände sowie die Einrichtung von Haltestellen vor gemeinnützigen Einrichtungen. Somit wurde auch das Anliegen festgehalten, eine Haltestelle am Schlunkweg vor dem evangelischen Gemeindezentrum einzurichten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Planungen zum Nahverkehrsplan (NVP) noch nicht abgeschlossen und es stand als eine Maßnahme im Raum, die Linie 979 ebenfalls an den Bahnhof anzubinden Diese Entscheidung durch die politischen Gremien wurde abgewartet. Mit Verabschiedung des Nahverkehrsplans wurden die Möglichkeiten der Einrichtung verschiedener Neueinrichtungen von Haltestelle (Willy-Brandt-Str.,Otto-Hahn-Allee, Waldorfschule, Schlunkweg) mit Vertreter/innen des Rhein-Erft-Kreises als Straßenbaulastträger, der REVG als Verkehrsunternehmen sowie der Kreispolizeibehörde ermittelt und auf den Weg gebracht. Die Haltestellen Willy-Brandt-Straße und Otto-Hahn-Allee konnten unproblematisch provisorisch eingerichtet werden. Die Haltestelle Waldorfschule ist momentan nicht umsetzbar, da große bauliche Veränderungen (Gehwege, Querungshilfe) im Vorfeld herbeigeführt werden müssten. Somit stellte sich eben-2- falls die Haltestelle Schlunkweg als unproblematisch dar, da hier auch keine PKW-Stellplätze entfallen. In Vertretung (Hallstein) -3-