Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 172/2018
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 / 40 Datum: 03.04.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
17.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über die Maßnahmen des Programm "Gute Schule 2020“ in den
Jahren 2017 bis 2019 sowie über die Entwicklung der Medienkonzepte
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits in meiner Antwort zur Anfrage F 38/2018 hatte ich ausgeführt, welche Maßnahmen aktuell
aus dem Programm Gute Schule 2020 finanziert werden, wie die weiteren Planungen sind und
welche Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen.
Zu 1.: Mit Beschluss zur Vorlage V 404/2017 hat der Rat der Stadt Erftstadt entscheiden, welche
Maßnahmen im Jahr 2018 aus den Mitteln des Programms Gute Schule 2020 finanziert
werden sollen. Die entsprechenden Anlage zu dieser Vorlage, in der die geplanten Maßnahmen aufgeführt sind, habe ich diesem Antrag beigefügt.
Zu 2.: Die Verwendung der in den kommenden drei Jahren aus dem Programm Gute Schule 2020
zur Verfügung stehenden Mittel muss noch geplant werden. Wie bereits in der Begründung
zur Vorlage V 404/2017 und in der Beantwortung der Anfrage F 38/2018 ausgeführt, sollen
die Mittel für die Digitalisierung aller Schulen sowie für die Sanierung des Schulzentrums
Lechenich genutzt werden. Derzeit werden die Kosten für die verschiedenen Maßnahmen
ermittelt. Voraussichtlich im 3. Quartal 2018 werde ich den städtischen Gremien einen Vorschlag unterbreiten, welche Maßnahmen ab Ende 2018 bzw. Anfang 2019 umgesetzt werden sollen.
Zu 3.: Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage F 38/2018 ausgeführt, sollen die Mittel aus der
2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vorrangig für die Sanierung des
Schulzentrums Lechenich verwendet werden. Mit der Umsetzung der Baumaßnahmen
kann voraussichtlich ab Sommer 2019 begonnen werden.
Zu 4: Die Firma AIX-Concept nimmt an allen städtischen Schulen den Support der Netzwerke
wahr und hat insofern einen sehr guten Überblick über die vorhandene IT-Infrastruktur. Von
daher bot es sich an, den Auftrag zur Erstellung eines Medienentwicklungsplans dorthin zu
vergeben.
In einem gemeinsamen Gespräch mit AIX-Concept und allen Schulen wurde die weitere
Vorgehensweise abgestimmt. Dabei bilden der vorhandene Bestand und die von den Schulen geplante Bedarfsentwicklung die Grundlage für die zunächst von den Schulen selbst zu
erstellenden Medienkonzepte. Bislang liegen erst von zwei Schulen aussagefähige Medienkonzepte vor, bei den anderen Schulen ist der Konzeptionsprozess noch nicht abgeschlossen.
In Vertretung
(Hallstein)
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