Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-Schurz-Straße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
05.07.18, 15:02
Beschlussvorlage (Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-Schurz-Straße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag)) Beschlussvorlage (Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-Schurz-Straße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag)) Beschlussvorlage (Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-Schurz-Straße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag))

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 198/2018 Az.: 61. 21-20/ 184 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 18.04.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 08.05.2018 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 15.05.2018 vorberatend Bauausschuss Straßen 29.05.2018 beschließend Betrifft: Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-SchurzStraße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Zur Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen der Gartenstraße/ dem Kreisverkehr und der Carl-Schurz-Straße wird die vom Ingenieurbüro Fischer vorgestellte Planvariante 1 beschlossen. II. Die beschlossene Planvariante dient als Grundlage für die Erarbeitung der weiterführenden Planungen und die Beantragung von Fördermitteln. III. Mit der Erschließung der drei Mehrfamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Dechant-LindenWeg werden die beiden Stellplätze vor dem Ärztehaus (Hs. Nr. 9 -11) in den Dechant-Linden-Weg entsprechend dem Vorschlag der Planvarianten verlegt. Begründung: Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrstechnischen Einschätzung der Köttinger Straße von März 2017 und des Verkehrskonzeptes Liblar von August 2015 hat das Ingenieurbüro Fischer zwei Planungsvarianten erarbeitet, die in der Ausschusssitzung vorgestellt werden. Das Ziel der Planung ist, Lösungen für die im Gutachten des Ingenieurbüro Fischer aufgezeigten Defizite insbesondere die Ein- und Ausfahrtsituation des Aldi-Marktes sowie für die Anbindung des Neubaugebietes Dechant-Linden-Weges, die Rad- und Fußwegeführung und die Neugestaltung der Bushaltestellen zu entwickeln. Die erarbeiteten Konzepte unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass in der Variante 2 die Achse der Köttinger Straße in Höhe des Discounters nach Osten verschoben wird und der gesamte heutige Grünstreifen des Aldi-Marktes entfallen würde. Somit auch Teile der Baumreihe entlang der Köttinger Straße. Die Variante 1 dagegen wird lediglich um ca. 1,0 m nach Osten versetzt, sodass nur ein Teil der Grünfläche vor dem Discounter in Anspruch genommen wird und die vorhandene Baumreihe erhalten bleibt (siehe auch Anlagen). Bei beiden Varianten ist demnach Grunderwerb notwendig, jedoch bei Variante 2 in deutlich größerem Umfang. Die Variante 1 ermöglicht außerdem den vorzeitigen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. Diese sind Bestandteil der geförderten und anstehenden dritten Baustufe (20 Haltestellen) die Ende 2018/ Anfang 2019 umgesetzt werden soll. Beide Konzepte greifen der noch zu treffenden Entscheidung über die zukünftige Verkehrsregelung auf der Carl-Schurz-Straße nicht vor. Die Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr am REWE-Markt und der Einmündung Köttinger Straße/ Carl-SchurzStraße ist zudem als Maßnahme des Masterplanes Liblar enthalten. Wesentliche Bedeutung für den hemmenden Verkehrsfluss und die damit verbundene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf der Köttinger Straße, haben die beiden PKW-Stellplätze vor dem Ärztehaus bzw. gegenüber der Aldiausfahrt. Das Ingenieurbüro schlägt in beiden Varianten die Verlegung der Stellplätze in den Dechant-Linden-Weg vor. Dies kann im Vorgriff auf die gesamte Neugestaltung mit der Erstellung der Baustraße für die Erschließung der drei Mehrfamilienhäuser im Neubaugebiet kurzfristig umgesetzt werden. Der in den Planvarianten konzipierte Einmündungsbereich der Zufahrt in das geplante Neubaugebiet Dechant-Linden-Weg in die Köttinger Straße entspricht der im Bebauungsplan festgesetzten Zufahrt (s. auch V 199/2018). Von der Verwaltung wird die Planvariante 1 favorisiert, da bei dieser Planvariante weniger Grunderwerb getätigt werden muss, die auf der östlichen Seite des Köttinger Straße stehende und das städtebauliche Gesamtbild aufwertende Baumreihe erhalten bleibt und der vorgesehene barrierefreie Ausbau der Haltestellen planmäßig im Herbst erfolgen kann. Vor dem Hintergrund, dass die Teilerschließung des Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg und der geförderte Umbau der Bushaltestellen noch in diesem Jahr vorgesehen sind und zudem Grunderwerb getätigt werden muss, ist eine baldige Entscheidung über das Plankonzept erforderlich. Anlagen - Lageplan Variante 1 - Lageplan Variante 2 In Vertretung -2- (Hallstein) -3-