Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
05.07.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 198/2018
Az.: 61. 21-20/ 184
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 18.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
08.05.2018
vorberatend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
15.05.2018
vorberatend
Bauausschuss Straßen
29.05.2018
beschließend
Betrifft:
Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-SchurzStraße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Zur Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen der Gartenstraße/ dem Kreisverkehr und der
Carl-Schurz-Straße wird die vom Ingenieurbüro Fischer vorgestellte Planvariante 1 beschlossen.
II. Die beschlossene Planvariante dient als Grundlage für die Erarbeitung der weiterführenden Planungen und die Beantragung von Fördermitteln.
III. Mit der Erschließung der drei Mehrfamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Dechant-LindenWeg werden die beiden Stellplätze vor dem Ärztehaus (Hs. Nr. 9 -11) in den Dechant-Linden-Weg
entsprechend dem Vorschlag der Planvarianten verlegt.
Begründung:
Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrstechnischen Einschätzung der Köttinger Straße von
März 2017 und des Verkehrskonzeptes Liblar von August 2015 hat das Ingenieurbüro Fischer zwei
Planungsvarianten erarbeitet, die in der Ausschusssitzung vorgestellt werden.
Das Ziel der Planung ist, Lösungen für die im Gutachten des Ingenieurbüro Fischer aufgezeigten
Defizite insbesondere die Ein- und Ausfahrtsituation des Aldi-Marktes sowie für die Anbindung des
Neubaugebietes Dechant-Linden-Weges, die Rad- und Fußwegeführung und die Neugestaltung
der Bushaltestellen zu entwickeln.
Die erarbeiteten Konzepte unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass in der Variante 2 die
Achse der Köttinger Straße in Höhe des Discounters nach Osten verschoben wird und der gesamte heutige Grünstreifen des Aldi-Marktes entfallen würde. Somit auch Teile der Baumreihe entlang
der Köttinger Straße. Die Variante 1 dagegen wird lediglich um ca. 1,0 m nach Osten versetzt, sodass nur ein Teil der Grünfläche vor dem Discounter in Anspruch genommen wird und die vorhandene Baumreihe erhalten bleibt (siehe auch Anlagen). Bei beiden Varianten ist demnach Grunderwerb notwendig, jedoch bei Variante 2 in deutlich größerem Umfang.
Die Variante 1 ermöglicht außerdem den vorzeitigen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen.
Diese sind Bestandteil der geförderten und anstehenden dritten Baustufe (20 Haltestellen) die Ende 2018/ Anfang 2019 umgesetzt werden soll.
Beide Konzepte greifen der noch zu treffenden Entscheidung über die zukünftige Verkehrsregelung auf der Carl-Schurz-Straße nicht vor. Die Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem
neu errichteten Kreisverkehr am REWE-Markt und der Einmündung Köttinger Straße/ Carl-SchurzStraße ist zudem als Maßnahme des Masterplanes Liblar enthalten.
Wesentliche Bedeutung für den hemmenden Verkehrsfluss und die damit verbundene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf der Köttinger Straße, haben die beiden PKW-Stellplätze vor dem
Ärztehaus bzw. gegenüber der Aldiausfahrt. Das Ingenieurbüro schlägt in beiden Varianten die
Verlegung der Stellplätze in den Dechant-Linden-Weg vor. Dies kann im Vorgriff auf die gesamte
Neugestaltung mit der Erstellung der Baustraße für die Erschließung der drei Mehrfamilienhäuser
im Neubaugebiet kurzfristig umgesetzt werden.
Der in den Planvarianten konzipierte Einmündungsbereich der Zufahrt in das geplante Neubaugebiet Dechant-Linden-Weg in die Köttinger Straße entspricht der im Bebauungsplan festgesetzten
Zufahrt (s. auch V 199/2018).
Von der Verwaltung wird die Planvariante 1 favorisiert, da bei dieser Planvariante weniger Grunderwerb getätigt werden muss, die auf der östlichen Seite des Köttinger Straße stehende und das
städtebauliche Gesamtbild aufwertende Baumreihe erhalten bleibt und der vorgesehene barrierefreie Ausbau der Haltestellen planmäßig im Herbst erfolgen kann.
Vor dem Hintergrund, dass die Teilerschließung des Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg und
der geförderte Umbau der Bushaltestellen noch in diesem Jahr vorgesehen sind und zudem
Grunderwerb getätigt werden muss, ist eine baldige Entscheidung über das Plankonzept erforderlich.
Anlagen
- Lageplan Variante 1
- Lageplan Variante 2
In Vertretung
-2-
(Hallstein)
-3-