Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 203/2018
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 19.04.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
BM
gez. Schwellnuss
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
17.05.2018
beschließend
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
17.05.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Unterstützung der Dorfgemeinschaft Bliesheim bezüglich Übernahme der ehem.
Gaststätte Giersberg
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt unterstützt das Vorhaben der Dorfgemeinschaft Bliesheim e.V. zum Erwerb der
ehemaligen Gaststätte Giersberg in Bliesheim, Frankenstrasse 63, zwecks Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses.
Begründung:
Am 08.06.2018 soll im Wege der Zwangsversteigerung das Objekt Gemarkung Bliesheim, Flur 13,
Flurstück 372, Größe 2370 m² versteigert werden. Der Verkehrswert wird mit 375.000 € (incl. Zubehör im Wert von 25.000 €) beziffert. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.
Die Dorfgemeinschaft Bliesheim hat in einem Antrag 184/2018 gemäß der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen angeregt dass die Stadt Erftstadt das betreffende Objekt erwirbt. Sie möchte
die ehemalige Gaststätte „Haus Giersberg“ als Dorfgemeinschaftshaus für den Ortsteil Bliesheim
betreiben, wie dies auch in den Orten Friesheim, Köttingen, Dirmersheim und Erp praktiziert wird.
Da es in Bliesheim neben einigen kleineren Vereinshäusern, keine vergleichbare Einrichtung mehr
gibt, bietet sich hier die Gelegenheit durch einen Ankauf die Aktivitäten der Dorfgemeinschaft
durch die Stadt Erftstadt zu unterstützen.
In der Vergangenheit ist die Gaststätte regelmäßig von allen Vereinen zur Durchführung von Festveranstaltungen und von der Bürgerschaft für private Feiern genutzt worden. Dies soll auch in
Zukunft geschehen. Darüber hinaus möchte der Kulturverein „Kulturhaus Erftstadt e.V.“ zukünftig
Räume in die Veranstaltungsplanung einbeziehen. Für ein intaktes Dorfleben kann eine solche
Entwicklung nur positiv sein. Diese Erfahrung kann man ganz besonders im Ortsteil Erp erkennen,
wo nach Errichtung der Dorfhalle, die Aktivitäten merklich zugenommen haben. Ebenso positiv
kann über das Modell in Friesheim (Altes Gasthaus) berichtet werden
Ich habe durch meine Fachabteilung den erforderlichen Instandsetzungsaufwand schätzen lassen.
Diese beläuft sich in der Summe auf ca. 400.000 € für Entrümpelung, Erneuerung von Fenstern,
neue Heizung, Elektroinstallation, Rettungswege, Brand- und Schallschutzmaßnahmen und Einbau einer notwendigen Lüftungsanlage. Diese Maßnahmen werden den Anforderungen der Sonderbauverordnung für Versammlungsstätten gerecht. Die im Objekt befindliche Wohnung wird
nicht saniert und bleibt in der Kalkulation unberücksichtigt. Im Antrag der Dorfgemeinschaft verpflichtet sich diese, alle notwendigen Arbeiten in Eigenregie durchzuführen. Für die zu beschaffenden Materialien kalkuliert die Dorfgemeinschaft einen Zuschussbedarf von maximal 180.000 € von
Seiten der Stadt Erftstadt. Der Ausgleich soll nach Vorlage entsprechender Belege erfolgen, und
auf diese Summe gedeckelt sein. Fachlich werde ich die Arbeiten von meinen Mitarbeitern des
Eigenbetriebs Immobilien begleiten lassen.
Die Unterhaltung wird durch das in anderen Dorfgemeinschaftshäusern praktizierte Betreibermodell sichergestellt (Zuständigkeit der Stadt für Dach und Fach, der Rest durch den Betreiber, hier
Dorfgemeinschaft Bliesheim) Zur Verdeutlichung habe ich den Entwurf der Vereinbarung Anlage
1 beigefügt.
Für die vorhandenen Dorfgemeinschaftshäuser werden Betriebskostenzuschüsse bis zu 100% von
Seiten der Stadt Erftstadt an die Betreiber gezahlt. Zur Ermittlung der anfallenden Betriebskosten
für Haus Giersberg habe ich die tatsächlichen Kosten von Friesheim anteilsmäßig auf Bliesheim
übertragen. Die so ermittelten möglichen Betriebskosten belaufen sich auf ca. 16.000 € im Jahr.
Ich schlage daher vor als Anschubfinanzierung die ersten 2 Jahre maximal 15.000 € im dritten Jahr
10.000 € und ab dann jährlich 5.000 € Betriebskostenzuschuss nach Nachweis der tatsächlichen
Kosten zu gewähren.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat im Entwurf eine mögliche
Förderung vorgestellt. Hier kann unter Umständen die Änderung/Umnutzung oder Errichtung dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde gefördert werden. Bei den Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die die soziale, kulturelle oder allgemeine Grundversorgung der Bewohner des Ortes gewährleisten. Ob und in welcher Höhe eventuell Fördergelder generiert werden können, kann ich
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Zur gegebenen Zeit werde ich einen Antrag auf Förderung stellen.
Zu den finanziellen Auswirkungen verweise ich auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil.
(Erner)
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