Daten
Kommune
Merzenich
Größe
141 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
03.05.18, 14:55
Aktualisiert
03.05.18, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M41/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.21
Datum: 03.05.2018
Termin:
03.05.2018
Betreff / TOP:
Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Da das Bebauungsplangebiet Merzenich C 25 (südlich Merzpark) an einen
vorgeschichtlichen Fundplatz angrenzt, wurde vom Landschaftsverband Rheinland – Amt
für Bodendenkmalpflege eine archäologische Sachverhaltsermittlung gefordert. Mit dem
Gutachten wurde das Büro Goldschmidt Archäologie – Denkmalpflege, Düren, beauftragt.
Sachstand:
Die bisherigen Untersuchungen zeigen eindeutige Siedlungsaktivitäten im
Bebauungsplangebiet auf. Es wurden insgesamt 110 Befunde festgestellt, von denen
einige Pfostengruben zu Hausgrundrissen zusammengefügt werden können. Die Keramik
und Feuersteinfunde datieren die Siedlung in die Zeit der späten Linienbandkeramik (ca.
5000 v.Chr.). Innerhalb des bisher nicht geöffneten Areals werden weitere Befunde
vermutet, die ggf. zu Hausgrundrissen zusammengefasst werden können.
Der Umgang mit den Belangen der Bodendenkmalpflege unterliegt nicht der
gemeindlichen Abwägung, d. h. den Weisungen des Amtes für Bodendenkmalpflege ist
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Folge zu leisten. Deshalb ist es das Ziel der
Verwaltung, mit dem Amt für Bodendenkmalpflege den (weiteren) Untersuchungsumfang
so abzustimmen, dass die Untersuchungen auf das wissenschaftlich Notwendige und für
die Gemeinde wirtschaftlich vertretbare Maß begrenzt werden. Entsprechend dieser
Zielsetzung werden Verwaltung, GIS und der Gutachter zeitnah mit dem Fachamt in
Verhandlungen eintreten. Eine Behinderung des Bauleitplanverfahrens ist trotz aller
Funde gegenwärtig nicht zu befürchten. Die Summe der Eingangsrechnungen beläuft
sich gegenwärtig auf ca. 44.300 € brutto. Bei der ursprünglichen Kostenschätzung
wurden ca. 30.000 € brutto angesetzt.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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