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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.187, E-Gymnich, Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilgerweg Ergebnis der Bürgersprechstunde des CDU Ortsverbandes Gymnich/ Dirmerzheim/ Kierdorf/ Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.187, E-Gymnich, Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilgerweg
Ergebnis der Bürgersprechstunde des CDU Ortsverbandes Gymnich/ Dirmerzheim/ Kierdorf/ Köttingen) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.187, E-Gymnich, Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilgerweg
Ergebnis der Bürgersprechstunde des CDU Ortsverbandes Gymnich/ Dirmerzheim/ Kierdorf/ Köttingen) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.187, E-Gymnich, Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilgerweg
Ergebnis der Bürgersprechstunde des CDU Ortsverbandes Gymnich/ Dirmerzheim/ Kierdorf/ Köttingen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 44/2018 1. Ergänzung Az.: 61. 21-20 / 187 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 24.04.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.187, E-Gymnich, Seniorenzentrum Kerpener Straße/ Pilgerweg Ergebnis der Bürgersprechstunde des CDU Ortsverbandes Gymnich/ Dirmerzheim/ Kierdorf/ Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben der CDU Fraktion wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Zu 1. a) Mit der Anbindung des Seniorenzentrums an die Kerpener Straße ist sichergestellt, dass der schnellstmögliche Anfahrweg für die Feuerwehr geschaffen wird. Die Neubebauung schließt unmittelbar an den Gebäudebestand an und ist daher brandtechnisch ebenso wie der Bestand erschlossen. Allerdings werden für den überwiegenden Teil des Stadtteiles Gymnich einschließlich des Vorhabens entsprechend des aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2004 die dort vorgeschriebenen Fahrzeiten von weniger als 480 s für die Feuerwehrfahrzeuge aus der Hauptfeuerwache um ca. 90 s überschritten. Daher ist zum Vorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Brandschutzkonzept vorzulegen, das neben den üblichen Inhalten bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Kompensation vorsieht. Der Bebauungsplanentwurf enthält bisher entsprechende Ausführungen nicht. Diese werden bis zur Sitzung ergänzt. Im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes werden außerdem für die Zukunft Lösungen zur Erreichung der Fahrzeiten in allen Stadtteilen erarbeitet. b) Nach Auskunft der Stadtwerke Erftstadt steht im Brandfall sowohl für die Wohnbebauung im Pilgerweg als auch in der Kerpener Straße die nach dem Arbeitsblatt DVGW W401 für eine offene Eigenheimbebauung erforderliche Löschwassermenge von 48 m3/h über 2 Stunden zur Verfügung. Allerdings nicht für das geplante Bauvorhaben. Aus diesem Grund wird entsprechend den Vorgaben zur Löschwasserversorgung der erhöhte Löschwasserbedarf des Seniorenzentrums von 96 m3/h über 2 Stunden durch Vorhaltung der fehlenden Löschwassermenge (Differenzmenge) auf dem Baugrundstück gedeckt. Zu 2. Der Pilgerweg ist in einem baulich ausreichenden und verkehrssicheren Zustand. Auch ein Ausbau der Straße aufgrund des geplanten Vorhabens ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund ist für den Pilgerweg in absehbarer Zeit mit keiner Straßenbaumaßnahme und mit Kosten für die Anwohner zu rechnen. Zu 3. Die Entwässerung des bestehenden Baugebiets am Pilgerweg erfolgt im Mischwassersystem; d.h. Schmutz- und Regenwasser werden durch einen gemeinsamen Kanal abgeleitet. Nach § 51a Landeswassergesetz ist bei der Planung neuer Baugebiete das Niederschlagswasser im Plangebiet/ auf dem Grundstück auf denen es anfällt zu versickern. Dementsprechend ist auch in der Netzanzeige der Stadt Erftstadt für das Plangebiet ein Trennsystem vorgesehen. Entsprechend den Vorgaben des Landeswassergesetzes und der Netzanzeige der Stadt Erftstadt sehen der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan eine entsprechende Versickerung auf dem Grundstück vor. Die Umsetzbarkeit ist durch ein hydrologisches Gutachten nachgewiesen. Das Schmutzwasser wird in den vorhandenen Kanal geleitet. Dieser ist ausreichend dimensioniert, um das zusätzliche Schmutzwasser aus dem Plangebiet aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund sind Kanalbaumaßnahmen durch das Vorhaben nicht erforderlich und somit können entsprechende Kosten die durch Anwohner zu tragen wären, ausgeschlossen werden. Zu 4. Der Stellplatzbedarf wurde von einem Fachbüro auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (51.11 VV BauONRW) ermittelt. Danach besteht für das Pflegeheim ein Bedarf von mindestens 18 Stellplätzen und für das Wohngebäude mit seniorengerechten Wohnungen von mindestens 12 Stellplätzen. Bei der Berechnung des Stellplatzschlüssels wurde der Zeitraum des Schichtwechsels (Zeitraum mit dem höchsten Bedarf) angenommen. Im Bebauungsplan sind jedoch 25 Stellplätze für das Pflegeheim und 17 Stellplätze für das Wohngebäude mit seniorengerechten Wohnungen vorgesehen. Damit wird im Bebauungsplan eine wesentlich höhere Anzahl an Stellplätzen als üblich umgesetzt. Im Pilgerweg werden zudem zusätzlich 4 öffentliche Stellplätze geschaffen. Die Anregung der Zufahrtsbeschilderung über die Kerpener Straße, insbesondere bei der Bauphase, wird aufgegriffen und in den noch zu erstellenden Durchführungsvertrag aufgenommen. Zu 5. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB. Wesentlicher Bestandteil dieses Bauleitplanverfahrens ist neben dem Bebauungsplan und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht, Artschutzrechtliche Prüfung, erforderliche Gutachten sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan auch ein Städtebaulicher Vertrag/ der soge-2- nannte Durchführungsvertrag. In einem Durchführungsvertrag sind im Wesentlichen die Frist zur Umsetzung des Vorhabens und die Frage der Planungs- und Erschließungskosten zu regeln. Hier können aber auch weitere Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens getroffen werden. Bei diesem Vorhaben werden u.a. neben der Umsetzungsfrist die Übernahme aller anfallenden Planungsund Erschließungskosten, die Übernahme der Kosten für die erforderlichen Umbaumaßnahmen auf der Kerpener Straße und die Umsetzung der Zufahrtsbeschilderung Hauptbestandteil sein. In Vertretung (Hallstein) -3-