Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 44/2018 1. Ergänzung
Az.: 61. 21-20 / 187
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 24.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.187, E-Gymnich, Seniorenzentrum Kerpener
Straße/ Pilgerweg
Ergebnis der Bürgersprechstunde des CDU Ortsverbandes Gymnich/ Dirmerzheim/
Kierdorf/ Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben der CDU Fraktion wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Zu 1.
a) Mit der Anbindung des Seniorenzentrums an die Kerpener Straße ist sichergestellt, dass der
schnellstmögliche Anfahrweg für die Feuerwehr geschaffen wird. Die Neubebauung schließt unmittelbar an den Gebäudebestand an und ist daher brandtechnisch ebenso wie der Bestand erschlossen. Allerdings werden für den überwiegenden Teil des Stadtteiles Gymnich einschließlich des
Vorhabens entsprechend des aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2004 die
dort vorgeschriebenen Fahrzeiten von weniger als 480 s für die Feuerwehrfahrzeuge aus der
Hauptfeuerwache um ca. 90 s überschritten.
Daher ist zum Vorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Brandschutzkonzept
vorzulegen, das neben den üblichen Inhalten bauliche und organisatorische Maßnahmen zur
Kompensation vorsieht. Der Bebauungsplanentwurf enthält bisher entsprechende Ausführungen
nicht. Diese werden bis zur Sitzung ergänzt.
Im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
werden außerdem für die Zukunft Lösungen zur Erreichung der Fahrzeiten in allen Stadtteilen erarbeitet.
b) Nach Auskunft der Stadtwerke Erftstadt steht im Brandfall sowohl für die Wohnbebauung im
Pilgerweg als auch in der Kerpener Straße die nach dem Arbeitsblatt DVGW W401 für eine offene
Eigenheimbebauung erforderliche Löschwassermenge von 48 m3/h über 2 Stunden zur Verfügung. Allerdings nicht für das geplante Bauvorhaben. Aus diesem Grund wird entsprechend den
Vorgaben zur Löschwasserversorgung der erhöhte Löschwasserbedarf des Seniorenzentrums von
96 m3/h über 2 Stunden durch Vorhaltung der fehlenden Löschwassermenge (Differenzmenge)
auf dem Baugrundstück gedeckt.
Zu 2.
Der Pilgerweg ist in einem baulich ausreichenden und verkehrssicheren Zustand. Auch ein Ausbau
der Straße aufgrund des geplanten Vorhabens ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund ist für den
Pilgerweg in absehbarer Zeit mit keiner Straßenbaumaßnahme und mit Kosten für die Anwohner
zu rechnen.
Zu 3.
Die Entwässerung des bestehenden Baugebiets am Pilgerweg erfolgt im Mischwassersystem; d.h.
Schmutz- und Regenwasser werden durch einen gemeinsamen Kanal abgeleitet.
Nach § 51a Landeswassergesetz ist bei der Planung neuer Baugebiete das Niederschlagswasser
im Plangebiet/ auf dem Grundstück auf denen es anfällt zu versickern. Dementsprechend ist auch
in der Netzanzeige der Stadt Erftstadt für das Plangebiet ein Trennsystem vorgesehen.
Entsprechend den Vorgaben des Landeswassergesetzes und der Netzanzeige der Stadt Erftstadt
sehen der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der Vorhaben- und Erschließungsplan eine
entsprechende Versickerung auf dem Grundstück vor. Die Umsetzbarkeit ist durch ein hydrologisches Gutachten nachgewiesen.
Das Schmutzwasser wird in den vorhandenen Kanal geleitet. Dieser ist ausreichend dimensioniert,
um das zusätzliche Schmutzwasser aus dem Plangebiet aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund
sind Kanalbaumaßnahmen durch das Vorhaben nicht erforderlich und somit können entsprechende Kosten die durch Anwohner zu tragen wären, ausgeschlossen werden.
Zu 4.
Der Stellplatzbedarf wurde von einem Fachbüro auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (51.11 VV BauONRW) ermittelt. Danach besteht für das Pflegeheim ein Bedarf
von mindestens 18 Stellplätzen und für das Wohngebäude mit seniorengerechten Wohnungen von
mindestens 12 Stellplätzen. Bei der Berechnung des Stellplatzschlüssels wurde der Zeitraum des
Schichtwechsels (Zeitraum mit dem höchsten Bedarf) angenommen.
Im Bebauungsplan sind jedoch 25 Stellplätze für das Pflegeheim und 17 Stellplätze für das Wohngebäude mit seniorengerechten Wohnungen vorgesehen. Damit wird im Bebauungsplan eine wesentlich höhere Anzahl an Stellplätzen als üblich umgesetzt. Im Pilgerweg werden zudem zusätzlich 4 öffentliche Stellplätze geschaffen.
Die Anregung der Zufahrtsbeschilderung über die Kerpener Straße, insbesondere bei der Bauphase, wird aufgegriffen und in den noch zu erstellenden Durchführungsvertrag aufgenommen.
Zu 5.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12
BauGB. Wesentlicher Bestandteil dieses Bauleitplanverfahrens ist neben dem Bebauungsplan und
der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht, Artschutzrechtliche Prüfung, erforderliche Gutachten sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan auch ein Städtebaulicher Vertrag/ der soge-2-
nannte Durchführungsvertrag. In einem Durchführungsvertrag sind im Wesentlichen die Frist zur
Umsetzung des Vorhabens und die Frage der Planungs- und Erschließungskosten zu regeln. Hier
können aber auch weitere Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens getroffen werden. Bei diesem Vorhaben werden u.a. neben der Umsetzungsfrist die Übernahme aller anfallenden Planungsund Erschließungskosten, die Übernahme der Kosten für die erforderlichen Umbaumaßnahmen
auf der Kerpener Straße und die Umsetzung der Zufahrtsbeschilderung Hauptbestandteil sein.
In Vertretung
(Hallstein)
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