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Beschlussvorlage (Modellrechnungen 2018 - Ergebnisse Schulausschuss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
03.05.18, 15:02
Aktualisiert
03.05.18, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 222/2018 Az.: 04.1 Amt: - 04.1 BeschlAusf.: - 04.1 Datum: 25.04.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Dezernat 6 Termin 17.05.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen zur Kenntnis Modellrechnungen 2018 - Ergebnisse Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ergebnisse der Modellrechnungen 2018 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Arbeitsauftrag vom 04.05.2017 (V 618/2016), Bevölkerungsprognosen möglichst kleinräumig zu erarbeiten, wurde am 22.02.2018 im Schulausschuss ergänzt. Die Modellrechnungen sollen, wenn dies möglich ist, auf Stadtteilebene präsentiert werden. Teilweise mussten Stadtteile aufgrund ihrer zu geringen Bevölkerungsgröße zusammengefasst werden. Insgesamt wird sich die Bevölkerung der Stadt Erftstadt bis 2027 nach den aktuellen Bemessungsgrundlagen von 50.508 auf 49.912 Einwohner verringern. Die Anzahl der Einwohner zwischen 6 und unter 18 Jahren, die als Indikator für potentielle Schülerzahlen herangezogen werden kann, wird sich zunächst verringern. Obwohl die Entwicklung dieser Einwohner ab 2024 wieder steigende Tendenzen haben wird, verringern sich diese Einwohner von 5.482 in 2017 auf 5.399 in 2027. Innerhalb der Stadtteile gibt es erhebliche Unterschiede. Es wird u.a. empfohlen, die aktuelle Städtebauentwicklung konsequent weiter zu verfolgen. Für eine steigende Bevölkerungsentwicklung, bspw. die Zielbevölkerungsentwicklung aus Wohnungsmarktanalyse und Wohnbaulandentwicklung von 51.400 Einwohnern bis 2035, sind verstärkte Wanderungssalden notwendig (ca. +350 statt ca. +235 pro Jahr). Die Entwicklung der Einwohner zwischen 6 und unter 18 Jahren deutet aktuell nicht auf steigende Raumbedarfe in den Schulen hin. Abschließend wird empfohlen, diese Modellrechnungen jährlich fortzuschreiben und in zukünftigen Schulentwicklungsplänen zu berücksichtigen. In Vertretung (Breetzmann) -2-