Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
03.05.18, 13:16
Aktualisiert
03.05.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 32-60-40
Nr. der Ratsdrucksache: 887-X/Z-3
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
08.05.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
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Berichterstatter/in: Herr Schürgens / Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 887-X/Z-3
1. Sachverhalt:
Am 24.04.2018 hat der Bau- und Feuerwehrausschuss über den Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes beraten und den Entwurf einstimmig als Empfehlungsbeschluss in die Sitzung des Rates
am 08.05.2018 weitergeleitet. Hierbei schlägt der Ausschuss einstimmig vor, das Fahrzeugbeschaffungskonzept abzuändern.
Im Nachgang zur Ausschusssitzung haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU und
UWV der Verwaltung ihren in der Sitzung zur Abstimmung vorgetragenen Änderungsantrag in
Papierform vorgelegt, um Missverständnisse auszuräumen. Demnach ergeben sich folgende Änderungen:
Hierbei soll der in Arloff stationierte Rüstwagen nach Bad Münstereifel umgesetzt und am Standort
Arloff im Tausch durch das LF KatS aus Bad Münstereifel ersetzt werden. Für Bad Münstereifel
soll dann als Ersatz für das LF KatS ein MLF o. ä. Fahrzeug beschafft werden.
Alternativ soll der Rüstwagen nach Bad Münstereifel umgesetzt und in Arloff durch ein HLF 10
ohne Seilwinde ersetzt werden.
Die Entscheidung hierüber wird bis zum im Brandschutzbedarfsplan vorgesehenen Jahr 2021
zurückgestellt und im Haushaltssicherungskonzept für 2021 ein Betrag von 280.000 Euro eingestellt.
Jahr
Ausschreibung
2018
Lieferung
ab 2019
Ausschreibung
2018
Lieferung
ab 2019
Ausschreibung
2018
Lieferung
ab 2019
Ausschreibung
2019
Standort
Hohn
Fahrzeug aktuell
TSF-(W)
Ausmusterung
Iversheim
TSF-W
Ausmusterung
Nöthen
TSF
Ausmusterung
Nöthen
TLF 8/18
Umsetzung
an
noch zu bestimmenden Standort,
als
Reservefahrzeug
ELW 1
ELW 1 oder ein Fahrzeug mit
Ausmusterung
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 100.000,-€.
Lieferung
ab 2020
Ausschreibung
2019
Lieferung
ab 2020
Ausschreibung
2019
Lieferung
ab 2020
Nöthen
Houverath
RW 1
Ausmusterung
Fahrzeug neu
TSF-W oder MLF (je nach
Wirtschaftlichkeit) bzw. ein
Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
TSF-W oder MLF (je nach
Wirtschaftlichkeit) bzw. ein
Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
TSF-W oder MLF (je nach
Wirtschaftlichkeit) bzw. ein
Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€
TLF 2000, Allradantrieb, geländegängig
(singlebereift),
watfähig oder ein Fahrzeug mit
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 270.000,-€.
MTF (langer Radstand) mit
geringer Beladungsreserve für
technische Hilfeleistung oder
ein Fahrzeug mit gleichem
Einsatzwert.
Kosten ca. 45.000,-€.
Seite 3 von Ratsdrucksache 887-X/Z-3
2021
Arloff
RW 1
Alternative 1:
Umsetzung nach Ersatz durch HLF 10 AllradanBad Münstereifel
trieb, geländegängig (singlebereift) bzw. ein Fahrzeug mit
gleichem Einsatzwert.
Alternative 2:
Umsetzung LF KatS von Bad
Münstereifel nach Arloff.
Ersatz des LF KatS in Bad
Münstereifel durch ein MLF
bzw. ein Fahrzeug mit gleichem Einsatzwert.
Ausschreibung
2021
Lieferung
ab 2022
Ausschreibung
2022
Lieferung
ab 2023
Ausschreibung
2022
Kosten ca. 280.000,-€.
TSF-W oder ein Fahrzeug mit
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
Eicherscheid
TSF-W
Ausmusterung
Eschweiler
LF 8/6
Ausmusterung
TSF-W oder ein Fahrzeug mit
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 150.000,-€.
Kalkar
TSF
Ausmusterung
TSF oder ein Fahrzeug mit
gleichem Einsatzwert.
Kosten ca. 140.000,-€
Lieferung
ab 2023
Bis zur Umsetzung des RW 1 nach Bad Münstereifel ist noch die dortige Stellplatzsituation zu klären.
Die Leistungsbeschreibungen für die Ersatzbeschaffungen der jeweiligen Fahrzeugbeladungen
sind im Rahmen des Vergabeverfahrens dem Bau- und Feuerwehrausschuss vorzulegen.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Zusatzerläuterung 887-X/-Z-2!
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Zusatzerläuterung 887-X/-Z-2!
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Als vorrangige organisatorische Maßnahme wird die Überarbeitung der Alarm- und AusrückeOrdnung und die Organisation des B-Dienstes angesehen. Nach erfolgter Bestellung des BDienstes ist die Erforderlichkeit eines KdoW nach der Auswertung der Einsatzdaten neu zu bewerten.
Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven Einsatzkräfte und die Aufwandsentschädigungen für
die Gerätewarte sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Feuerwehr, Politik und Verwaltung erarbeitet werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 4 von Ratsdrucksache 887-X/Z-3
Der vorgelegte Entwurf des Brandschutzbedarfsplans mit dem gem. o. a. Tabelle geänderten
Fahrzeugbeschaffungskonzept wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt!
In dem als Anlage zu der Ratsdrucksache Nr. 887-X/Z-3 vorgelegten Brandschutzbedarfsplan
(Stand: 08.05.2018) wurden die Seiten 142/143 und 184/185 entsprechend des geänderten Fahrzeugbeschaffungskonzeptes angepasst.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat beschließt den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan einschl. des gem. o. a. Tabelle geänderten Fahrzeugkonzeptes.
2.
Die Sperren bei erforderlichen Haushaltsmitteln für die gem. Fahrzeugkonzept vorzunehmenden
Beschaffungen werden aufgehoben.