Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
03.05.18, 13:16
Aktualisiert
03.05.18, 13:16
Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 145 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.05.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 24-47-50 Nr. der Ratsdrucksache: 1080-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 08.05.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz/Herr A. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1080-X/Z-1 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2018 wurde die Verwaltung gebeten, die Regelung des § 2 Absatz 2 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung (FVB-Satzung) zu erläutern und insbesondere zur Frage, welche Fälle unter das Tatbestandsmerkmal „vorrübergehende Erwerbstätigkeit im Erhebungsgebiet“ fallen, Stellung zu nehmen. Die Regelung des § 2 Absatz 2 FVB-Satzung wurde aus der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes übernommen. Diese wiederum leitet sich aus § 11 Absatz 5 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) ab, der folgendes bestimmt: „Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne in der Gemeinde ihre Wohnung oder ihren Betriebssitz zu haben, vorübergehend in der Gemeinde erwerbstätig sind.“ Zur Frage der Beitragspflicht von sog. „Ortsfremden“ führt der Kommentar von Driehaus zu § 11 Absatz 5 KAG folgendes aus: Beitragspflichtig sind nicht nur Einheimische, sondern auch die sog. Ortsfremden, d.h. diejenigen selbstständig tätigen Personen und Unternehmen, die – ohne in der erhebungsberechtigten Gemeinde ihre Wohnung oder ihren Betriebssitz zu haben – vorübergehend (oder auch dauernd) im Erhebungsgebiet erwerbstätig sind. Erforderlich für eine Beitragspflicht nicht ortsansässiger Personen und Unternehmen ist insoweit, dass deren selbstständige wirtschaftliche Betätigung eine objektiv verfestigte Beziehung zu der den Fremdenverkehrsbeitrag erhebenden Gemeinde aufweist, so dass etwa ein auswärtiger Lieferant, der – ohne vom Erhebungsgebiet aus gewerbliche Leistungen anzubieten – lediglich in Geschäftsbeziehungen zu ortsansässigen Betrieben steht, nicht dazu gehört. Eine solche die Beitragspflicht begründende örtliche Beziehung ist auf jeden Fall dann anzunehmen, wenn von dem Nichtortsansässigen in der beitragserhebenden Gemeinde eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 Abgabenordnung (AO) unterhalten wird. § 12 AO bestimmt folgendes: „Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen: 1. die Stätte der Geschäftsleitung, 2. Zweigniederlassungen, 3. Geschäftsstellen, 4. Fabrikations- oder Werkstätten, 5. Warenlager, 6. Ein- oder Verkaufsstellen, 7. Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen, 8. Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn a) die einzelne Bauausführung oder Montage oder b) eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder c) mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern.“ Mithin werden vom Tatbestandsmerkmal der vorübergehenden Erwerbstätigkeit die Fälle erfasst, die unter § 12 Nr. 8 AO aufgeführt sind (länger als sechs Monate). Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen sieht die Verwaltung keine Veranlassung die Regelung des § 2 Absatz 2 FVB-Satzung zu ändern bzw. zu konkretisieren, da die aktuelle Formulierung praktikabel und rechtssicher ist. Seite 3 von Ratsdrucksache 1080-X/Z-1 2. Rechtliche Würdigung Wie vorstehend 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Siehe Ursprungsvorlage