Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
03.05.18, 18:21
Aktualisiert
03.05.18, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20
Jülich
20 22 02/18
05.04.2018
104/2018
Betreff
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan
2017 nach 2018
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Jülich
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Radermacher
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2017 nach 2018
gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz
(NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für
Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der
zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen
Ermächtigungen entscheidet.
Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu
bringen.
Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2017 zu einer
Verbesserung und bei Übertragung nach 2018 zu einer entsprechenden Belastung des
Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2018.
Die zahlungswirksame Entlastung in 2017 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in
2018. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung
auf den Haushaltsausgleich.
Die Summe der ergebniswirksamen Ermächtigungsübertragungen wird im Anhang zum
Jahresabschluss ausgewiesen.
Drucksache 104/2018
Seite - 2 –
2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten
Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen
Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des
Jahresabschlusses 2017 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die
nachgereicht werden.
Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur
Jahresabschlusserstellung 2017 noch Veränderungen ergeben können, weil noch
eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2017 zuzuordnen sind, sodass sich
die Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2017 nach 2018 dann
entsprechend nach unten korrigiert.
Anlage(n):
(1) Übertragungsliste Verwaltung
(2) Übertragungsliste Hochbau
(3) Übertragungsliste Tiefbau (Kanal, Straße)