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Vorlage (Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2017 nach 2018 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
03.05.18, 18:21
Aktualisiert
03.05.18, 18:21
Vorlage (Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 
2017 nach 2018
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20 Jülich 20 22 02/18 05.04.2018 104/2018 Betreff Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2017 nach 2018 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Jülich Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2017 nach 2018 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Erläuterungen: Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen entscheidet. Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2017 zu einer Verbesserung und bei Übertragung nach 2018 zu einer entsprechenden Belastung des Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2018. Die zahlungswirksame Entlastung in 2017 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in 2018. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung auf den Haushaltsausgleich. Die Summe der ergebniswirksamen Ermächtigungsübertragungen wird im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen. Drucksache 104/2018 Seite - 2 – 2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden. Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Jahresabschlusserstellung 2017 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2017 zuzuordnen sind, sodass sich die Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2017 nach 2018 dann entsprechend nach unten korrigiert. Anlage(n): (1) Übertragungsliste Verwaltung (2) Übertragungsliste Hochbau (3) Übertragungsliste Tiefbau (Kanal, Straße)